Artikel irreparabel - Hersteller möchte Geld für Rücksendung
Ich habe kürzlich ein technisches Gerät zur Reparatur zu einem Online-Shop geschickt, die auch entsprechende Reparaturen anbieten. Zudem wurde das Ganze natürlich vorher abgesprochen, vor allem da das Produkt nicht in dem entsprechendem Shop erworben wurde. Da es sich auch um keine Garantieleistung mehr handelt, habe ich natürlich die entsprechenden Kosten für den Versand getragen.
Nach kurzer Zeit meldete sich der Händler, um mir mitzuteilen, dass eine Reparatur vor Ort nicht möglich sei. Dazu bot man mir an den Artikel zum Hersteller zu senden, damit dieser das Gerät kontrollieren können. Hauptsächlich informierte man darüber, dass es dadurch mehr Zeit in Anspruch nehmen würde. Das war durchaus in Ordnung für mich.
Einige Wochen später kam jedoch die Mitteilungen, dass auch der Hersteller nichts mehr machen könne, wobei ein genauer Grund nicht genannt wurde. Es wurde aber kulanterweise ein Angebot gemacht, dass ich denselben Artikel zu einem günstigen Preis mit sehr viel Nachlass neu erwerben könnte. Das finde ich durchaus fair. Wenn ich das Kulanzangebot annehme, bekomme ich mein altes Produkt nicht mehr zurück, was für mich nur bedingt nachvollziehbar ist.
Wenn ich jedoch daran kein Interesse habe, solle ich für die Rücksendung Kosten tragen, die weit über die normalen Portokosten hinausgehen. Also je nach Versandart etwa das Fünffache betragen! Ich kann durchaus verstehen, dass man auch Kosten für das Verpacken und entsprechendes Material veranschlagt, aber darf es sein, dass ein Vielfaches gezahlt werden muss, zusätzlich zu den eigenen bereits entstandenen Kosten?
Der erste Schritt sollte ja sein, dass man hinterfragt, wie sich die Kosten zusammen stellen. Natürlich wird der Händler bzw. die Werkstatt den Artikel nur als Packet und nicht als Päckchen verschicken. Aber es ist schon erstaunlich, wenn der Preisunterschied hier den Faktor fünf ausmacht. Da liegt der Verdacht nahe, dass hier versucht wird, auf ganz kleiner Ebene noch "Profit" aus der Angelegenheit zu schlagen und die Arbeiten sich doch "ein wenig" entlohnen zu lassen.
Sollte die Werkstatt aber statt eines Postdienstleisters eine Spedition beauftragen wollen, dann kannst du ja hier auch gegensteuern und versichern, dass dir der gewöhnliche Postweg ausreichen würde. Wie aber geschrieben: das Beste wird sein, du fragst nach dem Zustandekommen der Versandkosten nach und erkundigst dich nach den Versandkosten für den Fall, dass du das Austauschgerät haben willst.
derpunkt hat geschrieben:das Beste wird sein, du fragst nach dem Zustandekommen der Versandkosten nach und erkundigst dich nach den Versandkosten für den Fall, dass du das Austauschgerät haben willst.
Im Falle des Austauschgerätes würden keine weiteren Kosten entstehen, da der Versand von dem Shop zu mir auch gratis wäre. Bei dem "Altgerät" hingegen handelt es sich scheinbar nicht nur um Versandkosten. Was mich jedoch ärgert an der ganzen Sache, ist, dass der Hersteller nicht nur nicht in der Lage ist seine Ware wieder zu reparieren, sondern zudem auch scheinbar das Gerät behalten möchte.
Dabei kann ich durchaus verstehen, dass es auch Kosten verursacht, wenn sich Techniker das Gerät angesehen, aber das machte der Shop vorher auch und sieht dies wohl als Kundenservice an. Dabei haben sie es weder verkauft noch produziert. Ist so etwas denn in der Form erlaubt?
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