13 Jährige, die eine schwere Tat begehen nicht bestrafen?

vom 27.02.2013, 12:11 Uhr

Heute habe ich in den Nachrichten gehört, dass eine 15 jährige in einem Gymnasium mit einer Schreckschusswaffe umhergeschossen hat. Sie hat 3 Schüler verletzt und schrie, dass sie alle hassen würde. Schon vor 2 Jahren hat sie in ihrer alten Schule einen Amoklauf gestartet und Feuer gelegt und mehrere Messer in der Tasche gehabt. Bevor sie diese einsetzen konnte wurde sie damals überwältigt.

Einzige Strafe war, dass sie die Schule wechseln musste. Im Fernsehen wurde eben gesagt, dass sie nicht anders bestrafen konnten, weil sie noch nicht strafmündig war und im Grunde ist man nun froh, dass man sie nun vor Gericht stellen kann, wo sie 15 ist. Muss eigentlich erst noch schlimmeres passieren, dass man da eingreift? Ist es sinnvoll, dass man einen 13 jährigen Jugendlichen keine Konsequenzen zeigt, wenn sie wirklich eine schwere Straftat begehen, wie einen Amoklauf? Findet ihr es richtig, dass erst ab 14 bestraft wird? Hätte man der 13 jährigen Schülerin nicht schon damals Konsequenzen aufzeigen können und hätte man damit den aktuellen Fall vermeiden können?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es ist eine sehr vereinfachte und nicht kluge Sicht der Dinge, nach "Strafe" zu rufen bzw. lediglich im Strafgesetzbuch "Strafen" oder geeignete Konsequenzen auf Grenzüberschreitungen zu sehen. Natürlich ist es auch eine Strafe, wenn ein Kind die Schule wechseln muss! Und natürlich dürfte davon auszugehen sein, dass entsprechend die Jugendämter sich mit dem Kind und dessen Familie befassen. Nur weil ein Kind eben nicht strafmündig ist (was ja gut ist!), bedeutet dies nicht absolute Narrenfreiheit. Erzieherische Konsequenzen kann es sehr wohl auch für Kinder geben. Insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass die Eltern mit dem Kind eben überfordert sind.

Ampelmännchen hat geschrieben:Muss eigentlich erst noch schlimmeres passieren, dass man da eingreift?

Ehrlich gesagt bin ich recht froh, trotz anderer Bemühungen der "Law&Order" Fraktion - dass erst dann eingegriffen wird, wenn was passiert ist und man nicht der "Gedankenpolizei" ausgeliefert ist, welche Sanktionen für Dinge ausspricht, die man hätte tun können bevor was passiert ist!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


@derpunkt: Es geht doch nicht darum, dass man eingreift bevor was passiert, sondern dass man handelt wenn was passiert ist, auch wenn der Jugendliche eben noch keine 14 Jahre alt ist. Das 13 jährige Mädchen wurde nicht bestraft. Also hat sie 2 Jahre später wieder eine Straftat begangen, wo es auch verletzte Schüler gab. Hätte man vor 2 Jahren schon was gemacht, dann hätte man die aktuelle Straftat vielleicht verhindern können. Das Mädchen musste, wenn man den Medien glaubt nicht mal eine Therapie machen.

Ich bin der Meinung, dass eine Strafmündigkeit ab 14 einfach für manche Straftaten zu spät ist. Ich denke, dass man da eben je nach Fall entscheiden sollte. Schließlich entscheidet man ja auch je nach Fall, ob ein 19 jähriger Straftäter noch unter das Jugendgericht fällt. Ich kenne beispielsweise auch eine Person, die mit 21 noch nach Jugendstrafrecht bestraft wurde. Ich denke, dass man wenigstens die straftätigen Jugendlichen therapeutisch behandeln sollte. Denn normal ist es ja wohl nicht, wenn ein Jugendlicher Amok läuft.

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



In Großbritannien liegt die Grenze bei 12 Jahren und es hat keinen positiven Einfluss bzw. schützt nicht vor Straftaten von Kindern! Es ist generell Unfug zu glauben, man können mit Strafen erzieherisch eingreifen. Ich persönlich glaube übrigens nicht, dass das Mädchen damals "nur" die Schule hat wechseln müssen. Man kann natürlich darüber streiten, wie weit sinnvoll und erfolgreich die weiteren Maßnahmen waren. Aber wir haben keine Gewähr dafür, dass bei einer "Therapie" sich die Tat nicht ebenso wiederholt hätte.

Was im konkreten Fall alles schief gelaufen ist, wird man wohl jetzt ermitteln und entsprechend werten müssen. Das ist jetzt auch Teil des Strafprozesses und das Mädchen wird als Jugendliche behandelt, die wissen sollte, was sie macht. Niemand aber wird doch annehmen, dass sie die Tat jetzt begangen hat, weil sie weiß, dass sie schon vor zwei Jahren nicht bestraft wurde. Wenn Straftäter rationell denken und VOR einer Tat die Konsequenzen abwägen würden, würden wohl die meisten Straftaten nicht verübt werden!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Unter 14 Jahren ist man strafunmündig, was aber nicht heißt, dass nichts passiert. Es können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Wenn beispielsweise irgendetwas zerstört wurde, muss auch ein Kind ab 12 Jahren bezahlen. Gegen die Eltern kann wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht ermittelt werden. Das Kind kann in die Obhut des Jugendamtes genommen werden und Einiges mehr. Man geht davon aus, dass ein Kind die volle Tragweite seines Verhaltens noch nicht abschätzen kann.

Gefängnisstrafen sind in solchen Fällen meiner Meinung nach auch nicht der richtige Weg. Hier greifen andere Maßnahmen wie Herausnehmen aus der Familie und intensive soziale und psychologische Betreuung besser, um zu verhindern, dass so etwas noch einmal passiert.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Bei einigen Fällen denke ich, dass man auch nach Fall unterscheiden sollte, ob jemand strafmündig ist. Man ist zwar erst mit 14 strafmündig, aber ich finde, die Grenze zwischen 13 und 14 Jahren ist jetzt nicht sehr groß.

Die Frage, die sich mir stellt ist, ob die jetzt 15jährige denn in dem Alter zwischen 13 und 15 in psychologischer Betreuung war oder nicht. Und wie das denn passieren konnte, dass sie eine Schreckschusspistole in die Finger kriegen konnte. Da sollte vielleicht auch auf ihre Familie geschaut werden. Aber ich will jetzt keine Diskussin vom Zaun brechen, dass es an ihrer Familie liegen könnte. Das sind die Fragen, die sich mir einfach gestellt haben, als ich davon las.

Es hat zwar schon seine Richtigkeit, dass man laut Gesetz erst mit 14 Jahren strafmündig ist, aber wie gesagt - dieser Fall hätte vielleicht vorgebeugt werden können.

» cupcake03 » Beiträge: 1152 » Talkpoints: 29,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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