Müssen Arbeitsbescheinigungen mehrmals ausgefüllt werden?
Herr A hat im letzten Jahr kurzzeitig Hartz4 bezogen und muss dafür auch zwei Arbeitsbescheinigungen an seine ehemaligen Arbeitgeber weiterleiten. Darin ist auch für die Unternehmen erklärt, dass sie verpflichtet sind diese auszufüllen. Dies ist durchaus verständlich, denn das Jobcenter benötigt natürlich Informationen über das bisherige Gehalt, den Grund der Kündigung usw. Beide Unternehmen haben die Arbeitsbescheinigung auch anstandslos ausgefüllt.
Nun ist Herr A erneut arbeitslos und hat sich bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Diese haben errechnet, dass er nun einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat. Er hat nun einige Unterlagen, bei denen auch unter anderem Arbeitsbescheinigungen dabei waren. Jedoch nicht nur für seinen letzten Arbeitgeber, sondern auch für die beiden vorherigen.
Da er noch keinen Ansprechpartner hat, rief er die Hotline an, die ihm nicht wirklich weiterhelfen konnte. Er solle die Arbeitsbescheinigungen nochmal ausfüllen lassen, da sie noch nicht vorliegen. Informationen vom Jobcenter könnten nicht eingesehen werden. Das ist jedoch definitiv nicht so, wie A früher bereits erfahren hat. Sind Arbeitgeber wirklich verpflichtet Arbeitsbescheinigungen mehrmals auszufüllen?
Ich glaube, dass da der Arbeitgeber wirklich durch muss. Sie sagen es ja immer wieder, dass sie nicht verknüpft sind und somit die Anträge nicht einsehen können. Ich würde mich also wirklich an den alten Arbeitgeber wenden und mit ihm reden. Eigentlich ist es ja ein leichtes, dass er dann einfach diese Arbeitsbescheinigung noch einmal ausfüllt.
Ich muss ehrlich gesagt sagen, dass ich das in den letzten zwölf Jahren noch nie hatte, dass ich jemanden zweimal eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen musste. Allerdings habe ich die bisher auch immer kopiert, also wäre es eine schnelle Sache die einfach noch einmal zu kopieren, bzw. machen Lohnprogramme heute eigentlich auch diese Arbeit fast automatisch. Im Grunde bleibt einem ja auch nichts anderes übrig, denn im Zweifel hakt das Amt ja doch irgendwann mal nach.
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