Ist bei einem Aufhebungsvertrag auch eine Abfindung üblich?
Nehmen wir mal an, dass bei A in der Firma es nicht gerade rosig ausschaut. Der Chef von A hat einem Kollegen bereits einen Aufhebungsvertrag angeboten, den der Kollege wohl abgelehnt hat, weil er sich wohl damit auch nicht gerade gut stehen würde. Vor allem, weil ein Aufhebungsvertrag vor dem Arbeitsamt so viel gilt wie eine Selbstkündigung und man dadurch eine Sperre hat.
A ist nun schon 10 Jahre in der Firma. A hat das Gefühl, dass auch der Chef zu ihm kommen wird um so einen Aufhebungsvertrag anzubieten. Anders als bei dem Kollegen, wäre A nicht abgeneigt, weil er auch schon eine andere Stelle in Aussicht hat und eigentlich nur zugreifen muss. Allerdings würde A gerne eine Abfindung heraus handeln. Ist es eigentlich üblich, dass man bei einem Aufhebungsvertrag unter Umständen auch eine Abfindung bekommen kann und ist es vielleicht sogar üblich? Wie viel Abfindung könnte A heraus handeln?
Meines Wissen hat man nur Anspruch auf eine Abfindung, wenn man einen befristeten Vertrag hat und dieser betriebsbedingt vorher beendet werden muss. Oft muss man aber eine solche Abfindung erst einklagen, genauso auch wie bei einer ungerechtfertigten Kündigung. Auch hier könnte dem Arbeitnehmer eine Abfindung zustehen.
Da ein Aufhebungsvertrag aber von oben genannten Aspekten absieht, sondern eben eine einvernehmliche Vereinbarung beinhaltet, dass beide Vertragspartner sich darüber einig sind, dass der ehemalige Vertrag ohne weitere Ansprüche aufgelöst wird. Insofern würde A mit dessen Unterzeichnung sich selbst von jeglichen möglichen Ansprüchen freistellen bzw. distanzieren.
Zumal wenn A bereits eine neue Arbeitsstelle in Aussicht hat, soll sie sich doch freuen, dass sie sich vermutlich nahtlos oder ohne größere Lücken in ein neues Arbeitsverhältnis einfinden wird. Solch ein Glück ist sicher nicht vielen beschert, allein schon wenn man an As Kollegen denkt, welcher dem Aufhebungsvertrag ausweichen möchte, damit er von der Agentur für Arbeit keine Sperre von Leistungen befürchten muss. Dieser muss sich vermutlich sofort arbeitssuchend melden und ist über seine berufliche Zukunft noch gänzlich im Unklaren.
Eine Abfindung kann Teil eines Sozialplans sein oder aber eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, um eben Mitarbeitern das Kündigen einfacher zu machen. Natürlich kann der Arbeitgeber damit das Einverständnis des Angestellten erkaufen, eben einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Mit "üblich" oder "unüblich" hätte dies nichts zu tun. Es ist dann auch in der geschilderten Geschichte ein Ergebnis nach einer individuellen Verhandlung!
Hier muss man sich natürlich die Frage stellen, was der Arbeitgeber wirklich bezweckt. Wenn es der Firma wirklich schlecht geht (auch gerichtlich nachweisbar in einem Prozess vor einem Arbeitsgericht!), dann muss das Unternehmen gar keine Aufhebungsverträge anbieten, sondern kann betriebsbedingt kündigen. Ob angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage dann aber Abfindungen zu erwarten sind, ist eher zu bezweifeln.
Geht es dem Unternehmen nicht gut, dann kann so eine Maßnahme (anbieten von Aufhebungsverträgen) dazu dienen, die Kosten zu senken und sich für die Zukunft fit zu machen. Hier ist schon denkbar, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die zu erwartende Sperrzeit bzgl. des Arbeitslosengeldes vorhält. Neben dem Einkommensverlust! Dann kann der Arbeitgeber eben versuchen, dem Arbeitnehmer entgegen zu kommen und über die Abfindung (große) Teile der Kosten tragen.
Und das ist natürlich die Überlegung die A hinsichtlich der Verhandlung einholen müsste. Wobei man auch vielleicht die Formel vereinfach könnte, und für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit ein Monatsgehalt vorschlägt. Wie aber geschrieben: drin ist alles, also auch exakt 0 Euro brutto.
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