Lohn vom Mann auf Konto der Frau - Zugriff unbedingt nötig?
A und B wollen heiraten und sie wollen nur das Konto der Frau behalten. Auf dieses Konto kommt dann auch der Lohn von Herrn B. Herr B ist auch damit einverstanden. Herr B weiß, dass er nicht mit Geld umgehen kann und deswegen möchte er auch keine Kontovollmacht für dieses Konto haben um gar nicht erst in Versuchung zu geraten an das Konto zu gehen.
Nun haben Frau A und Herr B schon mit der Bank gesprochen. Aber der Mitarbeiter der Bankfiliale meint, dass Herr B Kontovollmacht haben muss, wenn sein Lohn auf das Konto kommt. Ansonsten können sie nicht zulassen, dass der Lohn auf das Konto kommt und da nutzt es auch nicht, dass Herr B schriftlich gibt, dass er kein Kontozugriff haben will.
Ist das bei allen Banken so oder kann Frau A und Herr B die Bank wechseln und eine Bank nehmen, die das zulassen. Für die beiden hängt viel davon ab, weil Herr B eine Therapie wegen Spielsucht und Kaufsucht hinter sich hat. Es wäre also wirklich wichtig, dass Herr B nicht so ohne weiteres an Geld kommt. Ist es wirklich unbedingt nötig, dass, wenn das Geld von Herrn B auf Frau A's Konto kommt eine Vollmacht gemacht werden muss?
Die Frage bzw. den Einwand der Bank kann ich nicht verstehen, weil die Bank keinen Einfluss auf die Geldquelle hat, aus der eben Gelder auf das Konto überwiesen werden. Wenn Frau A einen Gegenstand über einen Online-Plattform verkauft, so darf doch auch jeder beliebige Käufer X eine beliebige Summe auf das Konto von Frau B einzahlen, ohne das der Käufer X eine Bankvollmacht für das Konto hat! Wieso sollte also A nicht in der Lage sein, seinem Arbeitgeber die Kontoverbindung seiner Frau anzugeben? Da hat die Bank nicht mitzureden. Und der Arbeitgeber wird auf das vom Arbeitnehmer angegebene Konto das Gehalt überweisen.
Ob es aber wirklich klug ist, was Herr A macht, ist ein anderes Thema. So jedenfalls kann er auch später weder mit Kredit- noch EC-Karte bezahlen. Einfach, weil er ohne Konto auch keine entsprechende Karte mehr haben wird. Und das ist mindestens unpraktisch.
Von der Überlegung her ist das aber möglich und muss eigentlich nur von Herrn A in die Wege geleitet werden. Die Bank ist nur die Instanz, welche ein Konto zur Verfügung stellt und hat kein Mitspracherecht, wer auf das Konto einzahlen soll!
Wenn die zukünftigen Eheleute sich da einig sind, dann ist das deren Sache, wie sie die Finanzen verwalten. Die Bank kann da nur beraten, dass es nicht ganz günstig ist, wenn der Ehemann auf kein Konto zugreifen kann. Aber sie kann nicht vorschreiben, wie die Leute das einrichten. Sonst könnten sie ja auch verbieten, dass ich bei meiner Mutter eine Kontovollmacht habe, obwohl für mich dort kein Geld eingeht.
Der Arbeitgeber von Herrn B muss auch den Lohn auf das gewünschte Konto überweisen. Selbst Herr B dabei das Konto der Nachbarin angibt, kann der Arbeitgeber nichts dagegen machen.
Ich kann aus der Praxis sagen, dass die Aussage des Mitarbeiters der Bank nicht richtig ist. Ich selbst bin Berater in einer Bank und der Meinung, dass das Kreditinstitut juristisch kein Recht hat, über die Einräumung einer Vollmacht für Herrn B zu entscheiden. Dies obliegt allein dem Inhaber des Kontos. Letztlich hat das Kreditinstitut also nicht das Recht, vorzuschreiben, dass eine Vollmacht eingerichtet werden muss.
In der Praxis ist es allerdings so, dass unter Umständen keine Gutschrift erfolgt, wenn der Begünstigte nicht Kontoinhaber des Gutschriftskontos ist oder wenigstens eine entsprechende Vollmacht besitzt. Eventuell kam es diesbezüglich zu einem Missverständnis im Gespräch mit Herrn B. Möglicherweise wollte der Mitarbeiter in seiner Erläuterung auf diesen Punkt hinaus. Ich würde in dieser Situation ausprobieren, ob Gutschriften erfolgen. Ist dies nicht der Fall, geht es natürlich nicht verloren, sondern wird zum Absender des Geldes zurückgesandt. Der Arbeitgeber könnte es im Zweifelsfall noch einmal anweisen. Erfolgt eine Gutschrift, ist hingegen alles gut.
Nochmal: Juristisch entscheidet immer der Kontoinhaber über von ihm gewünschte Vollmachten, nicht die Bank. Zahlungen könnten eventuell jedoch abgewiesen werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich diese Geschichte so ereignet hat. Vielleicht hast du da etwas durcheinandergebracht. Der Bank kann es schließlich egal sein, woher das Geld kommt. Es geht doch hier um das Konto von Frau A, auf das der Lohn fließen soll. Ob Frau A nun jeden Monat ihren eigenen Lohn, den Lohn des Mannes oder eine finanzielle Zuwendung von sonst jemandem erhält, spielt tatsächlich keine Rolle, zumindest nicht für die Bank und deren Mitarbeiter.
Ich frage mich auch, warum Frau A und Herr B überhaupt mit der Bank über diese Sache gesprochen haben sollten. Also ich verständige meine Bank nicht darüber, dass bestimmte Kontoeingänge zu erwarten sind. Ich kenne auch niemanden, der das so handhabt. Allein das finde ich schon merkwürdig an dieser Geschichte, aber vielleicht kannst du da noch etwas zur Aufklärung beitragen. Ein normales Vorgehen wäre es, einfach den Arbeitgeber von Herrn B über die geänderte Kontoverbindung in Kenntnis zu setzen, das Konto von Herrn B aufzulösen und die Bank nicht explizit zu informieren.
Wieso weiß denn die Bank überhaupt, welche Einnahmen auf das Konto kommen? Die interessiert sich doch erst ab einem bestimmten Betrag wegen des Geldwäschegesetzes dafür. So dachte ich zumindest bis jetzt. Ich habe noch nie erlebt, dass eine Bank bei einer Kontoeröffnung gefragt hat, welche Beträge denn zu erwarten sind. Warum ist Herr B überhaupt bei der Kontoeröffnung dabei, wenn er gar nichts damit zu tun haben möchte? Fragen über Fragen ... Allerdings kann es sein, dass der Arbeitgeber ein Konto verlangt, welches auf den Namen des Arbeitnehmers läuft.
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