Wie kann man das Umgangsbestimmungsrecht durchsetzen?

vom 25.02.2013, 19:25 Uhr

Jedes sorgeberechtigte Elternteil hat das Umgangsbestimmungsrecht für sein Kind. Bis zum 18 Lebensjahr kann das Elternteil, welches das Sorgerecht hat auch bestimmen mit welchen Menschen das Kind Umgang hat. Ab einem gewissen Alter ist das aber gar nicht mehr so einfach. Ich kenne viele Jugendliche in meiner Umgebung. Meine Arbeitskollegen haben alle Kinder und viele sind in einem Alter, wo sie sich nicht mehr viel sagen lassen, auch wenn sie noch keine 18 sind.

Wir haben uns neulich im Kollegenkreis mal über diese Schwierigkeit unterhalten. Ein Kollege meinte, dass sein 17 jähriger Sohn mit einer Gruppe von Jungs zu tun hatte, die teilweise auch sehr viel älter waren als er. Randale mit den Jungs war an der Tagesordnung und mein Kollege hat seinem Sohn verboten mit dieser Gruppe von Menschen um die Häuser zu ziehen. Der Sohn hat sich nicht daran gehalten. So ist mein Kollege zum, Jugendamt und die meinten, dass der Junge 17 ist und bald volljährig ist und man sich da nicht so viel Sorgen machen muss. In diesem Falle konnte man also das Umgangsbestimmungsrecht nicht durchsetzen. Der Junge ist dann selber zur Vernunft gekommen, als er mit der Polizei Schwierigkeiten bekam. Aber das hätte man verhindern können.

Ein anderer Kollege meinte, dass es schon bei 14 jährigen nicht mehr so einfach ist das Umgangsbestimmungsrecht durchzusetzen, weil man ja auch nicht immer dabei ist, wenn die Jugendlichen was unternehmen und so ist es auch schon gekommen, dass seine 14 jährige Tochter sich mit Leuten umgeben hat, die ihr nicht gut taten. Auch er ist erst mal bei seiner Tochter nicht ran gekommen und das Jugendamt meinte, dass loslassen zur Entwicklung dazu gehört. Loslassen bedeutete in dem Fall, dass sich die 14 jährige Tochter nun wegen Ladendiebstahl vor Gericht verantworten muss.

Ich könnte hier noch lange weiter schreiben. Aber das würde immer wieder auf das Gleiche hinauslaufen. Ich frage mich dann doch, wie das möglich ist, dass man sein Umgangsbestimmungsrecht bei seinen Kindern ab einem gewissen Alter auch durchsetzen kann. Ich bin ehrlich gesagt froh, dass ich keine eigenen Kinder habe. Wie macht ihr das bei euren Kindern? Gleiten sie euch auch ab einem gewissen Alter so aus der Hand, dass ihr trotz Recht keinen Einfluss mehr auf den Umgang habt?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Im Allgemeinen haben die Herrschaften vom Jugendamt recht. Gleiches habe ich auch gedacht, als ich den ersten Absatz gelesen habe. Die Zeiten und Menschen haben sich verändert. Jugendliche wollen ihre Grenzen austesten. Auch wenn sie dabei schlechte Erfahrungen sammeln müssen. Selbst aus diesen kann und sollte man lernen. So werden sie erwachsen, der eine früher - der andere später.

Ich kann natürlich auch die Eltern verstehen! Wer möchte sein Kind mit Rüpeln und vor Gericht sehen? In solchen Situationen wollen die meisten Jugendliche aber auch nicht das autoritäre "DU DU" der Eltern hören. Das kann nach hinten losgehen. Mit 14 braucht die junge Dame auch nicht wirklich viel Strafe erwarten. Sie wollen damit meist nur einen Warnschuss setzen.

Man kann seine fast erwachsenen Kinder ja auch nicht zu Hause anbinden und ihnen vorschreiben, wer ihr Freund sein darf und wer nicht. Ich hoffe, dass ich nicht solche Erfahrungen mit unserem Kind sammeln muss.

» zeitfrei » Beiträge: 79 » Talkpoints: 0,52 »


Man kann den Umgang seines Kindes mit bestimmten Personen nicht verhindern, denn dann dürftest du sie nicht in die Schule schicken. Unter Umgangsbestimmungsrecht versteht man aber meistens auch etwas anderes, als den Umgang des Kindes mit Gleichaltrigen zu beeinflussen, denn das ist wirklichkeitsfremd und geht nicht. Nur weil dir der Umgang mit einem gleichaltrigen, schwierigen Kind nicht passt, kannst du ihn nicht verbieten. Dagegen sprechen andere Interessen, wie beispielsweise Schulen, Vereine, Klassenfahrten, Verwandtschaften und so weiter.

Es geht beim Umgangsbestimmungsrecht häufig darum, dass geschiedene Eltern den Umgang mit ihrem Kind möchten, beziehungsweise nicht möchten. Das Gleiche gilt für betreute Personen. Hier kann der Betreuer gewissen anderen Personen dem Umgang verbieten.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Sicherlich müssen Kinder nicht erst volljährig werden, damit die Eltern den Einfluss verlieren. Aber es liegt dabei auch sicherlich Vieles in der Erziehung. Einfach nur verbieten sollte man nie, sondern immer auch erklären warum man das so entschieden hat. Zumindest versuche ich das soweit es möglich ist bei meinen Töchtern so zu machen.

Einfaches Beispiel war ein neues Kind in der Klasse. Die Eltern ließen sich bei keiner Veranstaltung blicken und man wusste nichts von dieser Familie. Nun kam die Einladung zum Geburtstag und haben alle Elternhäuser dagegen entschieden. Es gab dazu keine Absprachen, aber es war überall der selbe Grund. Man wusste ja nicht, wohin man sein Kind lässt.

Es wurde zwar erst vor kurzem von Pädagogen geraten, dass man auch Grundschulkinder da ihre Erfahrungen machen lassen soll. Aber ich bin da mit meiner Meinung nicht allein, dass man nicht unbedingt schlechte Erfahrungen fördern muss. Allerdings habe ich meiner Tochter auch erklärt, warum ich so entschieden habe und sie hat es durchaus positiv aufgenommen. Sie kam dabei solche selbst auf Probleme zu sprechen, die sie dort erwarten könnten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



anlupa hat geschrieben:Es geht beim Umgangsbestimmungsrecht häufig darum, dass geschiedene Eltern den Umgang mit ihrem Kind möchten, beziehungsweise nicht möchten. Das Gleiche gilt für betreute Personen. Hier kann der Betreuer gewissen anderen Personen dem Umgang verbieten.

Ich glaube, du verwechselst da das Umgangsbestimmungsrecht und das Umgangsrecht. Das ist nämlich zweierlei und das Umgangsbestimmungsrecht liegt normalerweise in der Hand der Eltern, die dafür Sorge tragen sollen, dass die Kinder auch den richtigen Umgang haben. Aber das ist nicht immer leicht auch wirklich durchzusetzen. Ich denke, du solltest wirklich erst einmal den Unterschied dieser beiden Rechte erkennen, ehe du antwortest.

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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