Sammelklage wegen Nichteinlaufen in einen Hafen?
Auf unserer Reise durch den Pazifik konnten wir wegen Windstärke sieben nicht in den Hafen einer sehr exotischen Insel einlaufen. Die Einfahrt durch das Riff wäre ohnehin für das recht breite Schiff sehr heikel gewesen. Bei dem Wellengang war es schon zu sehen, dass es gefährlich wäre, das Schiff dort durchzupressen.
Daher entschied sich der Kapitän gegen ein Einlaufen, weil er keinen Totalschaden und eine Havarie in einem abgelegenen Teil der Welt riskieren wollte. Die Wut und die Enttäuschung waren folglich sehr groß, sodass etliche eine Sammelklage gegen die Reederei einbringen wollen. Ich finde das ungerecht und unfair, weil der Kapitän im Falle einer Havarie einen Totalverlust und Jobverlust und vielleicht Gefängnis riskiert hätte.
Würdet Ihr auch in diesem Fall mitklagen oder findet Ihr, dass der Kapitän völlig richtig gehandelt hat? Denkt Ihr, dass die Leute so enttäuscht waren, oder wollen die einfach nur Geld sehen?
Das sind Naturgewalten, gegen die der Mensch nichts machen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, ob eine Klage da Aussicht auf Erfolg hat. Dem Kapitän blieb ja gar nichts anderes übrig als so zu handeln. Eine Bergführung findet ja auch nicht statt, wenn es einen Wetterumschwung gibt, und einen Winterurlaub bekommt man nicht ersetzt, wenn kein Schnee fällt. Man hat dann eben Pech gehabt. Wenn allerdings im Vertrag steht, dass die Leute Geld zurückbekommen, wenn ein Teil der Reise nicht so ablaufen kann wie geplant, dann muss der Reiseveranstalter zahlen. Aber das kann ich mir nicht vorstellen.
Warum soll die Klage denn überhaupt gegen die Reederei laufen? Den Vertrag haben die Leute doch wahrscheinlich mit einem Reisebüro geschlossen. oder?
Nein, das Reisebüro ist immer nur der Mittler. Der Durchführer ist immer die Reederei. Auch buchen kann man direkt bei den Schifffahrtsunternehmen. Das würde ich aber nicht immer machen, weil manche Anbieter gute Boni extra geben. Es heißt auch immer, dass die Häfen wetterbedingt angelaufen werden können.
Einmal mussten wir Quaquortoq auf Grönland auslassen und bekamen einen Ersatzhafen in Kanada, das war Sidney Neuschottland. Der war nett, aber nicht exotisch. Ich denke, der Kapitän hat Leben und Schiff in Sicherheit gebracht, obwohl ich auch sehr traurig war, denn das war eines meiner Highlights auf der Reise. Vielleicht gibt es aber echt Geld für die Leute, was ich aber weniger glaube.
Denjenigen, die jetzt klagen wollen, wäre es wohl lieber gewesen, der Kapitän hätte trotz der widrigen Umstände versucht, dort durch zu fahren und wären auch das Risiko eingegangen, dass dabei etwas passiert? Immerhin hätten sie dabei auch verletzt werden können. Ich kann das nicht verstehen und würde mich an dieser Klage selbstverständlich nicht beteiligen. Die Klage dürfte ohnehin keinen Erfolg haben. Schließlich hat der Kapitän doch nur die Sicherheit in den Vordergrund gestellt und er hat doch sich auch seine Vorschriften, an die er sich zu halten hat.
Ich kann es nicht verstehen, dass es in einer solchen Situation tatsächlich Menschen gibt, die die Reederei verklagen wollen, weil das Schiff aus einem nachweislichen Grund nicht in den Hafen einlaufen konnte. An einer solchen Klage würde ich mich sicher nicht beteiligen. Natürlich ist man enttäuscht, das kann ich ja verstehen. Aber eine Klage wird vermutlich doch keinen Erfolg bringen. Außerdem bekommt man davon diese Station der Reise auch nicht zu sehen. Es ist doch nur klar, dass der Kapitän an die Sicherheit der Gäste und des Schiffs denken muss und danach auch entsprechend handeln muss.
Ich habe auch mal eine Kreuzfahrt gemacht, bei der mein Highlight der Reise ausfallen musste, weil das Schiff angeblich einen Getriebeschaden hatte. Ich war natürlich enttäuscht, aber an eine Klage habe ich nicht gedacht. Vermutlich war die Landegebühr in dem Hafen damals einfach zu hoch, weil die Reederei kurz später pleite ging. Aber auch in einem solchen Fall wird eine Klage nichts bringen und man sollte seine Enttäuschung anders loswerden als gegen Menschen zu klagen, die nur ihre Pflicht tun und die Gäste schützen möchten.
Damit hast Du sicher Recht, dass man in jede Richtung klagen kann. Sicherlich wäre die Klageflut noch größer, wenn etwas passiert wäre. Nicht auszudenken, was das alles kosten würde, hätten wir einen Schaden erlitten. Aber nachdem es eine exotische Insel war, wo kaum ein Schiff hinkommt, ist natürlich die Enttäuschung sehr groß gewesen. Bei laufend angefahrenen Häfen würde kaum jemand klagen wollen. Vielleicht hätte man die Insel nicht als Lockmittel aufnehmen dürfen, aber ich kann das nicht so ganz beurteilen.
Am Ende ist der Kapitän für die Sicherheit des Schiffes und der Gäste verantwortlich. Daher war seine Entscheidung diesen Hafen, wenn diese Sicherheit nicht Gewährleistet ist, nicht anzulaufen die einzig Richtige. Leider ist gesunder Menschenverstand eine Mangelware, aus diesem Grund findet sich natürlich immer jemand der sich beschweren wird auch wenn mit dieser Entscheidung auch seine Sicherheit eine Rolle spielte. Leider die tägliche Realität. Natürlich können diese klagen wenn sie der Meinung sind ihnen wurde etwas vertraglich zugesichertes nicht geliefert, doch gibt es keine Sammelklagen in Deutschland!
Solche lustigen Ideen ergeben sich, wenn man weit abseits des normalen Lebens steht, was wohl im Urlaub der Fall ist. Jedenfalls sollte sich diese Leute überlegen, gegen wen sie hier "klagen" wollen. Denn es wird nicht der Kapitän gewesen sein, welcher das Einlaufen in den Hafen zugesagt hatte. War es der Reiseveranstalter, so muss man sich an eben diesen wenden! Und wenn der dann aus Deutschland ist bzw. das Geschäft hier in Deutschland abgeschlossen wurde, so kann es keine "Sammelklage" geben. Jeder muss vor Gericht seinen eigenen Schaden nachweisen und auf zivilrechtlichem Weg für Schadenersatz sorgen.
Wenn hier aber dann nachzuweisen ist, dass tatsächlich Windstärke 7 geherrscht hat und tatsächlich das Schiff und damit die Reisenden in reale Gefahr geraten wären, wenn trotzdem ein gewagtes Manöver zum Einlaufen in den Hafen gestartet worden wäre, dann dürfte kaum ein Richter einen Reiseveranstalter haftbar machen. Man wird auch kaum einen Veranstalter haftbar machen, wenn es während der Reise ununterbrochen regnet. Auch wenn natürlich der Urlaub dann eher getrübt wäre.
Es ändert natürlich nichts an der Enttäuschung der Gäste und man kann verstehen, dass diese einen Ausgleich als "fair" empfinden würden. Aber hier sehe ich einfach schwarz, weil kein messbarer Verlust entstanden sein dürfte und der Reiseveranstalter nicht verantwortlich für das Wetter aus See ist. Anders natürlich, wenn weithin bekannt ist, dass dieser Hafen sowieso nur ein paar Mal im Jahr problemlos angelaufen werden kann und der Reiseveranstalter vorher schon hätte wissen müssen, dass es praktisch unwahrscheinlich ist, dass das Schiff dort in den Hafen kommen kann.
Ich finde es schon keck, dass man klagen will, wo es doch schiefgehen hätte können. Dann hätte man gegen den Leichtsinn geklagt. Ich denke nur, dass man mit freiem Augen sehen konnte, dass die Einfahrt auch bei schönem Wetter bei so einem Schiff haarig gewesen wäre. Vielleicht hätte man das Ziel gar nicht im Katalog anführen sollen, aber es war halt ein Aufhänger. Die anderen Ziele waren minder exotisch und so wird man vielleicht auch noch in der Sammelklage argumentieren. Dennoch kann man den Kapitän nicht dazu zwingen, ein waghalsiges Unternehmen einzuleiten, das ganz böse hätte ausgehen können.
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