Gläubigern Vergleichsangebot mit 0 €-Rate schicken?

vom 24.02.2013, 22:44 Uhr

A hat erhebliche Schulden und strebt deshalb nun die Insolvenz an. Dabei ist es notwendig, dass er seinen Gläubigern vorher ein Vergleichsangebot schickt. In der Regel ist es so üblich, dass man vorschlägt entweder eine Einmalzahlung zu leisten oder eine bestimmte Ratenanzahl. Insgesamt werden bei Vergleichen aber immer nur ein Teil der Schulden gezahlt.

A hat allerdings keine Summe zu Verfügung, die er zur Schuldendeckung aufwenden könnte. Darüber hat er auch mit der Beraterin der Schuldenberatung gesprochen. Diese meinte, dass es für die Insolvenz lediglich notwendig sei, dass einer der Gläubiger sein Angebot ablehnt. A könne deshalb durchaus neben der Darlegung seiner persönlichen Situation vorschlagen sechs Raten in Höhe von 0,00€ zu zahlen.

Anstelle der Gläubiger würde A sich jedoch veräppelt vorkommen. Doch selbst wenn er einen geringen Betrag ansparen würde, könnte er nur sehr geringe Raten anbieten. Und bei Forderungen in teils fünfstelliger Höhe, wirkt es auch eher lächerlich lediglich eine Einmalzahlung von 50 Euro anzubieten.

Ist es wirklich üblich, dass man ohne finanzielle Mittel eine Einmalzahlung oder X Raten in Höhe von 0,00€ anbietet und dann auch noch anfragt, ob der Gläubiger damit einverstanden ist? Würdet ihr diese Vergleichshöhe noch irgendwie näher erläutern? A hat eigentlich die Hoffnung, dass einige Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten, dies wird aber wohl kaum passieren, wenn sie sich von ihm veräppelt fühlen.

Benutzeravatar

» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das mit dem Anbieten von 0-Euro-Raten erscheint zunächst vielleicht etwas komisch. Aber der Hintergrund ist ein anderer.

Im Rahmen einer später beabsichtigten bzw. notwendigen Privatinsolvenz ist A verpflichtet, zu versuchen, sich mit seinen Gläubigern über eine Rückzahlung der Schulden zu einigen. Zudem kommt eine Insolvenz nur dann infrage, wenn alle Gläubiger die von A angebotene Rückzahlungsvereinbarung ablehnen. Wenn A solch einen Rückzahlungsvorschlag mit 0-Euro-Raten vornimmt, sind diese beiden Bedingungen dadurch praktisch erfüllt worden. Ja, natürlich wirkt das komisch, aber wir sind halt in Deutschland. Da gibt es solche Regelungen. :wink:

Zudem dient solch ein Angebot natürlich dem Nachweis, dass A wirklich nicht effektiv zurückzahlen kann. So ist es A natürlich nur dann möglich 0-Euro-Raten anzubieten, wenn er wirklich über kein nennenswertes Gehalt oder ähnliche Einkünfte verfügt - im Falle von Sozialleistungen zum Beispiel. Dieses Verfahren der 0-Euro-Raten wird übrigens als sogenannter "Nullplan" bezeichnet, wenn es für A in die Insolvenz geht.

» Wesie » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wesie hat geschrieben:Dieses Verfahren der 0-Euro-Raten wird übrigens als sogenannter "Nullplan" bezeichnet, wenn es für A in die Insolvenz geht.

In der Insolvenz ist dieses verständlich. Wobei sich dann ja auch die Einkommensverhältnisse während der Laufzeit verändern können. Und darum kümmert sich dann der Insolvenzverwalter. Und auch wenn man sehr kleine Raten anbietet, die man von geringem Einkommen zahlen würde, kann es sein, dass es in der Insolvenz dann zu einem Nullplan kommt.

Also ist es durchaus üblich 0€ Raten oder Einmalzahlung von 0€ anzubieten? Macht es dabei einen Unterschied, ob man eine Einmalzahlung vorschlägt oder mehrere Raten? Würden Gläubiger vielleicht eher akzeptieren, wenn man sehr kleine Raten anbieten, obwohl die Gesamtsumme sehr hoch ist?

Benutzeravatar

» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^