Zu schnell gefahren - Beweisbild nur online einsehbar
Vor einigen Wochen ist es mir passiert, dass ich auf der Autobahn zu schnell unterwegs war. Leider wurde ich auch noch dabei erwischt. Den Blitz habe ich auch bemerkt und noch gedacht, dass das jetzt ungünstig war. Heute ist dann die Post mit dem Verwarngeldangebot gekommen. Zum Glück war ich nicht ganz so schnell, sodass ich lediglich 20 Euro bezahlen muss.
Was mich nun aber verwundert hat, war Folgendes. Eigentlich habe ich gedacht, dass dem Brief ein Beweisfoto beiliegt. Aber es war nur ein Benutzername und ein Passwort angegeben, unter der man im Internet sich das Foto anschauen kann. Aus Neugier habe ich die Bilder direkt aufgerufen. Erfreulicherweise war unter dem besagten Aktenzeichen auch die Bankverbindung mit Verwendungszweck angegeben. So musste ich noch nicht mal die Daten per Hand eintippen, was ja auch fehlerbehafteter sein kann.
Alles in allem fand ich den Service ganz gut. Nun stelle ich mir jedoch ältere Leute vor, die vielleicht kein Internet haben oder damit nicht umgehen können. Diese haben es ja ungleich schwerer, den Wahrheitsgehalt oder das Foto des Fahrers einzusehen, wenn sie beispielsweise nur als Halter angeschrieben wurde. Wie findet ihr das, dass die Fotos nur online einsehbar sind? Warum wird dies eurer Meinung so gemacht? Ist das eigentlich der Normalfall inzwischen oder ist das je nach Bundesland unterschiedlich? Ich weiß das nicht so genau, da ich meist nur in einem oder zwei Bundesländern unterwegs bin und auch selten zu schnell fahre.
Was macht dich so sicher, dass die Bilder (oder in dem Fall das Bild) ausschließlich Online einsehbar wäre? Natürlich kannst du deine Bedenken auch schriftlich an die zuständige Polizeidienststelle schicken und um das Bild anfragen. Und dieses wird dir dann auch zugeschickt bzw. du bekommst die Möglichkeit, es dir in einer Polizeidienststelle anzuschauen. Es ist nämlich nicht zwingend üblich, dass so ein Beweisfoto dem Anhörungsschreiben beiliegt! Schließlich musst du hier ja noch nicht mal was zur Sache sagen/schreiben.
Sollte man kein Internet haben, dann kann man sich sicherlich an die Behörde wenden und denen mitteilen, dass man das Beweisbild gern zur Hand hätte. Ich gehe davon aus, dass diese sich dann auch die Mühe macht und einem das Bild in dem Falle noch zuschicken würde.
Wenn man allerdings, wie in deinem Fall ja auch, weiß, dass man geblitzt wurde und zu schnell gefahren ist, dann würde ich das Bild sowieso nicht wirklich sehen wollen, weil ich dann auch keinen Beweis brauche. Anders sieht es aus, wenn ich der Meinung bin, dass ich die Geschwindigkeit immer eingehalten habe und dann plötzlich Post bekomme. Und anders sieht es eventuell auch aus, wenn es um eine hohe Summe geht, wo ich doch gern einen Beweis hätte.
Ich glaube nicht, dass man immer so ein Bild sehen muss, wenn man geblitzt wurde. Immerhin bekommt man es ja in den meisten Fällen auch mit, wenn man geblitzt wurde. Wenn man kein Internet hat, kann man das Bild ja auch sicherlich anfordern. Generell sieht man ja aber den Bescheid und kann dann eben die Summe bezahlen. Ich weiß nicht, ob da ein Unterschied in den Bundesländern gemacht wird, weil ich noch nicht geblitzt wurde. Ich finde es aber schon gut, dass das Foto online einsehbar ist. Immerhin spart das ja auch ein bisschen Papier und ist somit umweltschonend.
Wenn in dem Bescheid eine Kontakt-Telefonnummer angegeben ist (wovon ich jetzt mal ausgehe) und auch explizit auf die Möglichkeit verwiesen wird, dass man das Foto darüber auch auf Papier anfordern kann, finde ich das Vorgehen vollkommen ok. Die meisten Betroffenen werden kein Zugangsproblem haben und den Wenigen, die Hilfe dabei brauchen, würde in dem Fall gesagt werden, wo sie welche bekommen.
Aber selbst ohne Hinweis wäre das ok: Wer nicht selbst auf die Idee kommt, bei Rückfragen das Telefon in die Hand zu nehmen, wird im Straßenverkehr nicht unbedingt der Sicherste Teilnehmer sein. Schlimm wäre es nur, wenn man tatsächlich gar nicht "offline" an das Foto ran kommt.
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