Stimmt es, dass Katzen Kleintiere sind und erlaubt sind ...
Ich habe nun schon einiges gehört, was das Mietrecht angeht. Einige sagen, dass, wenn nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht, dass Tiere erlaubt sind, nur Käfigtiere gehalten werden dürfen. Katzen und Hunde sind immer genehmigungspflichtig. Andere sagen aber, dass Katzen und Hunde, die genauso groß sind wie eine Katze auch gehalten werden dürfen und kein Vermieter was sagen darf.
Nehmen wir mal an, dass A in eine Wohnung gezogen ist, wo im Mietvertrag drin steht, dass Haustierhaltung verboten ist. A möchte aber nun doch eine Katze haben. Kann er sich diese Katze ohne Genehmigung holen? Gibt es darüber einen Paragraphen, den er dem Vermieter zeigen kann, wenn er sich dann doch aufregt? ich muss ehrlich sagen, dass ich nicht glauben kann, dass Katzen und kleine Hunde nicht verboten werden können. Diese Tiere können doch sehr viel zerstören und auch Krach machen und riechen.
Soweit ich weiß dürfen Katzen nur dann gehalten werden, wenn der Vermieter das auch ausdrücklich erlaubt. Katzen machen ja nun schon mit ihrem Gekratze vieles kaputt. Ich meine zumindest nicht, dass Katzen zu Kleintieren gehören, die man immer halten darf. Ich denke auch, dass man sich einen Riesen Ärger einhandeln kann, wenn man sich Katzen entgegen dem Mietvertrag anschafft.
Wenn es im Mietvertrag steht, dass man keine Katzen halten darf, dann darf man das dann auch nicht. Man dürfte Kleintiere in der Wohnung halten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2007 wurde geklärt, dass Hunde und Katzen nicht zu Kleintieren zählen und deswegen darf man sie bei einem ausdrücklichen Tierverbot nicht halten. Man darf also keine Katzen und Hunde halten, wenn dies verboten ist. Man sollte also vor dem Kauf mit dem Vermieter sprechen, und da nach einer Ausnahme fragen.
In der Tat ist es deswegen so geregelt, weil Katzen und Hunde eben die Wohnung kaputtmachen können und auch von den anderen Mietern als störend empfunden werden können. Man möchte also hier das Eigentum und die Mieter des Hauses schützen.
Soweit ich weiß zählen zu den Kleintieren nur Tiere die in Käfigen oder Terrarien gehalten werden. Katzen würde ich nicht dazu zählen.
Wer mit einer Katze eine neue Wohnung sucht sollte sich da vor dem Umzug kundig machen, Ich habe schon mal gehört, das eine Bekannte ihre zwei Katzen in der neuen Wohnung nicht halten durfte. Sie ist dann vom Mietvertrag zurückgetreten und hat sich eine Wohnung gesucht in der die Katzenhaltung erlaubt war.
Katzen sind definitiv keine Kleintiere! Kleintiere sind zum Beispiel: Ratten, Meerschweinchen, Hamster, Kaninchen usw. Es ist auch recht einfach zu erklären, warum Vermieter selber bestimmen wollen,ob Katzen oder Hunde in der entsprechenden Wohnung gehalten werden dürfen. Katzen und Hunde richten einfach mehr Schaden an, zumindest geht man davon aus.
Katzen kratzen, riechen speziell nach Katze, verlieren entsprechend viele Haare und es gibt Katzen die sind auch recht geräuschintensiv. Hunde sowieso und auch die riechen speziell, verlieren Haare und können Schaden anrichten. Ein Kaninchen kann sicherlich auch mal kratzen und Kabel durcheißen, aber man geht davon aus, dass ein Kaninchen nicht den ganzen Tag allein ist und in der Wohnung herum rennt. Anders als Katze und Hund. Die wenigsten sind ja nun den ganzen Tag in der Wohnung und haben Katze und Hund im Blick.
Ich denke, man sollte den Vermieter da einfach auch verstehen. Ich habe damals direkt angefragt, ob ich meine Katze mitnehmen darf und habe, recht formlos, einen Zettel erhalten, worauf steht, dass ich meine Katze natürlich mitnehmen kann. Wichtig ist, dass man sich das einfach genehmigen lässt. Bewusst sollte einem sein, dass aber selbst eine Genehmigung nicht viel Wert ist, wenn man Beschwerden bekommt.
Und A. solte bedenken, dass eine Katze sehr alt werden kann.
winny2311 hat geschrieben:Katzen sind definitiv keine Kleintiere! Kleintiere sind zum Beispiel: Ratten, Meerschweinchen, Hamster, Kaninchen usw.
Prinzipiell ja, aber auch die Haltung von Ratten kann der Vermieter verbieten. Wenn er es damit begründet, dass andere Mieter sich gestört fühlen, weil in den Wohnräumen Ungeziefer gehalten wird, dann kann das schnell Ärger geben, obwohl Ratten eigentlich im Käfig gehalten werden.
Dass man Katzen verbieten kann, finde ich als Katzenfreund auch unangenehm. Aber so eine niedliche Katze kann neben der Zerstörungskraft die sie manchmal hat durchaus auch die Wohnung zerstören, selbst wenn sie nicht kratzen. Ich habe mal eine Wohnung besichtigt, dass waren in einer Badezimmerecke die Fliesenfugen und das Silikon total braun-gelb verfärbt. Auf meine Nachfrage wurde mir erklärt, dass da das Klo vom Kater des Vormieters stand. Schön war das nicht und für den Vermieter verursacht so eine Renovierung des Fliesenbelags nennenswerte Kosten.
Als unsere letzte Katze vor dem Kastrieren rollig war, wurden sämtliche nebenan gelegenen Nachbarn durch lautes und durchdringendes Miauen beglückt. Das kam zwar nicht oft vor, aber einer hat sich eben doch genervt gefühlt. Als wir dann in die neue Wohnung umgezogen sind, haben wir uns wegen der Gesetzeslage auch eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter für die Katzenhaltung ausstellen lassen. Sicher ist sicher und ich würde da auch jedem empfehlen, sich nicht auf mündliche Zusagen zu verlassen. Aber darin steht auch, dass der Vermieter die Erlaubnis jederzeit widerrufen kann, wenn die Katze beispielsweise durch laute Geräusche die Nachbarn stört. Ich weiß zwar nicht, ob das legal ist, aber auch das kann unangenehm werden.
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