Beenden sie gleichzeitig den Kindergarten?
Ich habe echt ein ganz blödes Problem. Es ist zwar noch eine Zeit hin, aber mich würde es trotzdem jetzt schon interessieren. Mein Sohn ist am 19.10.2009 geboren, er geht jetzt seit einem halben Jahr in den Kindergarten. Dort gibt es noch 2 weitere kleine Jungen, die ihm sehr ans Herz gewachsen sind. Mit denen haben wir auch regen Kontakt, treffen uns häufig als Familien, machen Unternehmungen.
Jetzt hatten wir vor ein paar Tagen mal über die Schule gesprochen. So ganz wissen wir zwar noch nicht Bescheid, aber wir würden schon sehr gerne versuchen, dass alle 3 in die selbe Schule / Klasse gehen sollen. Die Schule würde dann noch ausgesucht werden, denn es stehen 2 zur Auswahl, da waren wir uns noch nicht einig. Aber eben, dass wir uns aneinander orientieren wollen.
Nun habe ich gestern mal darüber nachgedacht. Die beiden anderen Jungen sind im Januar 2010 geboren. Ich habe gehört, dass der Stichtag wohl mittlerweile auf dem 31.12. liegt, ebenso wie das man sich gar nicht mehr aussuchen darf wann das Kind eingeschult wird. Jetzt habe ich ein wenig bedenken, und überlege halt ob die Jahrgänge für eine gemeinsame Einschulung nicht vielleicht zu unterschiedlich sind. Das wäre für meinen Sohn natürlich richtig blöd.
Kennt ihr diese Situation? Könnt ihr mir vielleicht helfen? Ich blicke da nicht richtig durch.
Das musst du mal googeln, denn das ist nicht in allen Bundesländern gleich und der Stichtag liegt zwischen dem 30.06. und dem 31.12., einen ersten Eindruck findest du bei Wikipedia unter Einschulung. Außerdem ist das eigentlich ein Bereich, wo sich ständig was ändert, da glaube ich fast, dass ihr euch zu früh einen Kopf darum macht. Möglicherweise ist in drei Jahren alles schon wieder umgeworfen worden.
Oh okay, das wusste ich gar nicht, das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Ich hatte mal gehört, dass der Stichtag einheitlich auf den 31.12 gelegt werden sollte. Dies würde ja dagegen sprechen, das sie zusammen eingeschult werden. Aber wahrscheinlich hast du Recht, denn morgen kann es passieren, dass sich unsere tollen Politiker zusammen setzen und wieder eine andere Geige spielen. Aber so als Tendenz aus dem heutigen Stand hätte ich das ganz gern gewusst. Falls jemand noch was genauer weiß, wir wohnen in NRW.
Bei uns ist es so, dass Kinder automatisch bis 30.06. die Schuluntersuchungen absolvieren müssen. Auch wenn die Kinder zurück gestuft werden sollen. Bis zum 30.09. gibt es dann die Kannregelung. Kinder können ohne vorherigen Antrag auf vorzeitige Einschulung mit angemeldet werden. Erst danach muss man einen Antrag stellen.
Ich gehe mal davon aus, dass das bei Euch kein Problem darstellt, wenn ihr euren Sohn nicht vorzeitig einschulen wollt. Das kann man durchaus bei manchen Kindern machen, aber die Kinder sollten dann auch wirklich in der Entwicklung mit den anderen Schulanfängern mithalten können.
Jedes Bundesland hat hier eigene Regelungen. Entweder schaust du mal auf der Internetseite eures Bundeslandes nach oder du fragst einfach mal im Kindergarten nach. Die Erzieherinnen und auch die Leiterin wissen das eigentlich auch, denn sie haben ja jedes Jahr kInder, die in die Schule kommen. Ansonsten bieten die Schulen auch einen tag der offenen Tür an. Da kann man auch schon ein Jahr eher mal schauen. Für die endgültige Wahl der Schule ist das auch hilfreich. die Kinder können sie sich dann schon anschauen und haben selbst ein Gefühl dafür, ob sie sich wohlfühlen oder nicht. Da kann man dann auch mal nach den Fristen fragen.
Ich habe bislang noch nichts von einer einheitlichen oder auch nur bedingten Regelung bis zum 31.12. gehört. Soweit ich mich erinnern kann, waren die Stichtage immer bis zum 30.06. oder 31.07., das heißt, dass alle Kinder, die bis dahin das 7. Lebensjahr erreicht haben, bereits im Sommer vorher eingeschult werden konnten, hierbei gab es sicherlich einige Ausnahmen, die zurückgestuft wurden, und somit zu den Ältesten ihres Jahrganges statt zu den Jüngsten des vorigen gehörten.
Da das Schuljahr bei uns auch nicht erst zum 01.01. sondern im Spätsommer beginnt, würde ich eine Regelung bis 31.12. für ungewöhnlich und sinnlos erachten, da viele Kinder, somit bereits vor dem ersten Halbjahr ihr 8. Lebensjahr bestritten hätten. Von daher würde ich vermuten, dass es bei dem drei-monatigen Unterschied eurer Kinder nicht dazu kommen sollte, dass Sie in verschiedene Jahrgänge eingestuft werden da sie nicht in den grenzwertigen Sommermonaten geboren sind. Allerdings handelt es sich bei meinem Wissensstand lediglich um Erfahrungswerte.
Ich kenne es aus verschiedenen Bundesländern auch nur, dass der sogenannte Stichtag im Sommer liegt. Meist wird halt der 30. Juni dabei genommen. Wer knapp davor oder danach geboren wurde, da gibt es dann entsprechende Kann-Regelungen. Diese werden aber oft nur zu Grunde gelegt, wenn sehr viele Kinder eingeschult werden müssten und die Eltern gern noch ein Jahr warten wollen.
Sind die Kinderzahlen im üblichen Durchschnitt kommt da schon ein harter Kampf auf die Eltern zu. Es sei denn, sie haben bei der Schultauglichkeitsuntersuchung direkt die Empfehlung bekommen, dass das betreffende Kind erst ein Jahr später zur Schule gehen sollte. Aber da eure Kinder zu einer ganz anderen Zeit geboren worden, dürfte es da keine Probleme geben. Wobei euch im Kindergarten auch der Stichtag genannt werden kann.
Die Stichtage der verschiedenen Bundesländer sind definitiv nicht einheitlich. Hier in Baden-Württemberg ist es der 30. September. Über ganz Deutschland verteilt liegen die Stichtage zwischen dem 30.06. und dem 31.12. Es gibt da also bis zu einem halben Jahr Unterschied.
In die Schule kommen alle Kinder, die bis zum jeweiligen Stichtag ihren 6. Geburtstag hinter sich haben. Wenn der Stichtag bei auch als tatsächlich auf dem 31.12. liegen würde, würden dein Sohn und seine Freunde zusammen in die Schule kommen. Würde der Stichtag auf dem 30.09. liegen, wären sie nicht zusammen. Da musst du eben mal googlen, auf welchem Datum der Stichtag in deinem Bundesland tatsächlich liegt. Oder frag doch einfach im Kindergarten nach, die Erzieherinnen müssen das ja wissen.
"Aussuchen", wann ein Kind eingeschult wird, konnte man sich meines Wissens sowieso noch nie. Die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, wenn das Kind entweder besonders weit entwickelt ist und früher eingeschult werden soll, oder im umgekehrten Fall einen Antrag auf Zurückstufung zu stellen, gibt es meines Wissens nach wie vor. Aber dafür muss es auch berechtige Gründe geben, das ist also kein Aussuchen.
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