Entstehende Kosten bei Beauftragung eines Inkassodienstes

vom 16.02.2013, 22:04 Uhr

Nehmen wir mal an, dass X Schulden bei Y hat und Y endlich das Geld wieder haben will. Y hat alles schriftlich. Aber X rührt sich nicht. Y hat X nun schon mehrere Mahnungen geschickt und nichts tut sich von Seiten X. Nun will Y ein Inkassodienst beauftragen, weil er sich nicht mehr mit X herumgeschlagen will.

Wie hoch wären die entstehenden Kosten, wenn Y ein Inkassodienst beauftragt. Kommt es auf die Höhe der Schulden von X an? Wenn X nun beispielsweise Y 1000 Euro schuldet. Mit welchen Kosten muss Y rechnen und kann Y das geld direkt wieder bei X einfordern?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



In erster Linie ist natürlich der sogenannte Streitwert also die genaue Schuldensumme hierbei von Bedeutung. Dann muss man eben auch den tatsächlichen Arbeitsaufwand betrachten. Da muss man schon vor Auftragsbeginn genau abklären, denn oft müssen nämlich auch erst einmal Ermittlungsarbeiten getätigt werden. Im Endeffekt zahlt die real entstehenden Kosten ja der Schuldner, allerdings wird und kann dabei auch viel Zeit verstreichen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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