Ab welchen Beträgen werden Inkassodienste erst aktiv?

vom 16.02.2013, 21:59 Uhr

A ist befreundet mit B und A ist letztens zu B gekommen und meinte, dass er Schwierigkeiten mit einem Inkassounternehmen hat, weil er in einem Versandhaus 5 Euro nicht überwiesen hat, weil die Ware angeblich zurückgeschickt wurde. Was daran genau wahr ist, weiß B nicht. Aber B glaubt nicht, dass ein Inkassodienst schon bei 5 Euro aktiv wird. Mittlerweile scheinen es wohl keine 5 Euro mehr zu sein, sondern mehr. Aber werden Inkassodienste wirklich schon ab so geringe Beträge aktiv?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn das Versandhaus einen Inkassodienst beauftragt, dann wird dieser auch aktiv, egal um welchen Betrag es dabei geht. Denen geht es ja im Prinzip nur darum, die Gebühren für ihre Tätigkeit zu kassieren und diese stellen sie dem Kunden in Rechnung. Der bekommt dann eben eine Aufforderung, die Forderung des Versandhauses, das können auch nur 5€ sein, plus eine Bearbeitungsgebühr von vielleicht um die 40€ zu bezahlen.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Der sogenannte Betrag spielt in erster Linie weniger eine Rolle, denn die rechtliche Situation ist entscheidend. Bei manchen etwas undurchsichtigen Situationen wird kein Inkassounternehmen tätig werden, denn dann sollte erst einmal ein Anwalt die Angelegenheit prüfen. Rechtliche Belange spielen beim Inkassounternehmen nämlich keine Rolle, denn der Schuldner zahlt dort nur den geforderten Betrag. Natürlich gibt es auch eine Gebührenordnung die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, denn daran muss sich jedes Inkassounternehmen halten.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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