Kann man sich Anfragen an Versicherungen bestätigen lassen?

vom 16.02.2013, 14:57 Uhr

Oftmals herrschen bezüglich der Versicherungsleistungen ja Unklarheiten bei den Versicherten. Es gibt eine Menge Halbwissen und so manche Versicherungsleistungen und -ausschlüsse sind vor allem für den Laien nicht leicht zu durchschauen.

Für Rückfragen gibt es die Ansprechpartner der Versicherungen oder auch Versicherungsmakler. Doch auf mündlich getroffene Aussagen würde ich mich nicht verlassen wollen. Im Zweifel steht dann Aussage gegen Aussage, der Makler kann sich später nicht mehr an seine Zusicherung erinnern oder ähnliches.

Würden in solchen Fällen schriftliche Bestätigungen ausreichen? Oder kann es dann trotzdem passieren, dass sie Versicherung sich auf einen Fehler eines Mitarbeiters beruft und nicht zahlt? Schäden durch diese ferngesteuerten Hubschrauber werden oft von der normalen Haftpflicht nicht gedeckt. Doch wer geht schon sämtliche Eventualitäten durch, wenn er eine Versicherung abschließt? Und wenn sowieso alles extra versichert werden muss, dann macht eine Versicherung doch nur noch wenig Sinn oder?

Und wie verhält es sich bei den Krankenversicherungen? Bei Schülern ist ja häufig das Verlassen des Schulhofs ein Thema und Lehrer argumentieren immer wieder damit, dass Versicherungen nicht zahlen. Kann man sich für solche Fälle schriftliche Bestätigungen von der Krankenkasse geben lassen? Oder sind Antwortschreiben von Krankenkassen in der Regel doch eher schwammig?

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



In den Versicherungsbedingungen steht alles drin, da braucht man doch keine schriftlichen Aussagen. Für die gesetzlichen Versicherungen kann es eh keine Aussagen geben, weil die Bedingungen sich ab und zu ändern. Dir wird auch kein Sachbearbeiter eine schriftliche, rechtsverbindliche Auskunft geben. In Schadensfällen kann der Schadensachbearbeiter ganz anders entscheiden als der Antragssachbearbeiter. Das sind zwei verschiedene Abteilungen in der Versicherung.

Was du anfordern kannst, sind beispielsweise Hochrechnungen für deine Renten- und Lebensversicherungen. Aber gerade die Risikoausschlüsse und Berufsgruppen sind ganz klar in deinen Versicherungsbedingungen geregelt.

Beim Verlassen des Schulgeländes geht es ja nicht um deine Krankenversicherung, sondern um die Versicherungen der Schule, wie beispielsweise die Unfallversicherung, die im Normalfall mehr Rehabilitationsmaßnahmen zahlen würde als deine Krankenversicherung und das tut sie dann eben nicht. In dem Fall müsstest du sich also an die Versicherung der Schule wenden, die aber dir, der du ja nicht der Versicherungsnehmer bist, keine Auskunft geben muss und darf. Also erübrigt sich die Frage in diesem Beispiel. Du bekommst nur Auskünfte, wenn du der Vertragspartner der Versicherung bist, also der Versicherungsnehmer und nicht die versicherte Person oder der Bezugsberechtigte.

Übrigens wird seit einiger Zeit beim Abschluss einer Versicherungsvertrages ein Beratungsprotokoll erstellt, das gewährleistet, dass du richtig beraten wurdest.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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