Wann zahlen Krankenversicherungen nicht?

vom 16.02.2013, 13:49 Uhr

Immer wieder höre und lese ich von Laien, dass die eigene Krankenversicherung im Ernstfall nicht zahlen würde, wenn man sich nicht an gewisse Regeln halten würde. Das beginnt bei Schülern, die zum Beispiel "heimlich" das Schulgelände verlassen, da die Lehrer ihnen eintrichtern, dass sie dann nicht versichert sind.

Doch auch bei Erwachsenen, die zum Beispiel schulischen Aktivitäten, wie Schulausflüge bei volljährigen Schülern, wird immer wieder gern behauptet, dass eine selbstständige Anreise versicherungsrechtlich schwierig sein könnte. Ebenso bei Mithilfe in anderen Betrieben, wie zum Beispiel aktuell hier Dem Partner bei seiner Arbeit unentgeltlich helfen? heißt es immer gleich, dass die eigene Versicherung dann nicht zahlen würde.

Ich bin eigentlich der Ansicht, dass meine Versicherung nicht nur an bestimmten Tagen gilt und bei rein privaten Aktivitäten, sondern unabhängig davon, was ich mache. Also auch wenn das Kind eine Dummheit macht, zahlt doch auch die Versicherung. Ebenso bei kurzfristiger Mithilfe in Betrieben, wie es ja durchaus auch im Rahmen von Probearbeit, Praktikas, Mithilfe in anderen Unternehmen vorkommt. Zudem gibt es ja viele Beschäftigungen bei denen gar nicht sofort ein Vertrag geschlossen wird, weil man sich erstmal kennenlernen möchte. Wenn ich nun morgen zum Vorstellen zu Firma XY gehe und der Chef sagt, ich solle doch direkt mal eine Arbeitsprobe abliefern, so bin ich mir ziemlich sicher, dass meine Versicherung auch zahlt, wenn ich mir dabei die Knochen breche.

Natürlich versuchen Versicherungen manchmal die Zahlungen auf andere abzuwälzen, doch sofern dies nicht möglich ist, springt doch eigentlich sehr wohl die eigene Krankenversicherung ein, oder?

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Falle eines Unfalls in Deutschland schon die Behandlungskosten. Die musst du nicht privat aus eigener Tasche tragen. Anders sieht es im Ausland aus, da gibt es verschiedene Sachen die man beachten muss. Für manche Länder ist es sinnvoll eine Zusatzversicherung für die Zeit des Urlaubs abzuschließen. In manchen Länder reicht auch ein Auslandskrankenschein aus. Da sollte man sich vor dem Urlaub mal ordentlich beraten lassen.

Bei einem Unfall, den jemand anders verursacht hat, holt sich die Krankenkasse, das Geld für die Behandlungskosten eventuell vom Schädiger wieder, deshalb bekommt man auch einen Unfallfragebogen von seiner Krankenkasse zugesandt. Diese Fragebögen sollte man schon gewissenhaft ausfüllen, damit die Krankenkasse ihre Ersatzansprüche geltend machen kann.

Wenn Schüler den Schulhof heimlich verlassen, und sich dann irgendwie verletzen hat das meiner Meinung nach keinen Einfluss auf Leistungen der Krankenkasse. Die Behandlungskosten werden da schon übernommen.

Wie das bei der privaten Krankenversicherung ist, kann ich nicht sagen, da ich bisher noch keine Fall erlebt habe in dem meine Private nicht gezahlt hat. Im Zweifelsfall sollte man sich immer bei seiner Krankenversicherung erkundigen.

» ratacrash1962 » Beiträge: 674 » Talkpoints: 7,40 » Auszeichnung für 500 Beiträge


ratacrash1962 hat geschrieben:Bei einem Unfall, den jemand anders verursacht hat, holt sich die Krankenkasse, das Geld für die Behandlungskosten eventuell vom Schädiger wieder, deshalb bekommt man auch einen Unfallfragebogen von seiner Krankenkasse zugesandt.

Wann jemand anderes Verursacher ist, ist manchmal ja schwierig zu entscheiden, wenn es um genannte Situationen geht. Mir geht es nicht um das Ausland und auch nicht um allgemeine Unfälle. Dass jemand der mich mit dem Wagen überrollt, dafür eventuell haftbar gemacht werden kann, ist logisch.

Die genannten Fällen bezogen sich eher auf Unfälle, die teilweise wohl von der Berufsgenossenschaft gezahlt werden können, wie zum Beispiel Arbeitsunfälle. Doch wenn man in einer Firma nicht angestellt ist, so zahlt natürlich auch keine Versicherung der Firma, wenn man dort arbeitstechnisch aktiv wird. Doch wenn ich zum Beispiel schwarz irgendwo arbeite, so zahlt doch dennoch meine Krankenversicherung oder?

Schüler, die auf dem Schulgelände sind, sind schon irgendwie anders abgesichert, soweit ich weiß. Aber ich gehe auch davon aus, dass Versicherungen zahlen, wenn diese sich Unsinn machen und sich dabei verletzten. Allerdings frage ich mich, woher immer wieder die Ermahnungen kommen, dass Versicherung in solchen Fällen nicht zahlen.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Deine gesetzliche oder private Krankenversicherung zahlt in Deutschland immer, ganz gleich, ob du die Krankheit verursacht hast oder nicht. Im Ausland sollte man eine Auslandskrankenversicherung abschließen, auch wenn in Ländern, mit denen Abkommen bestehen, deine Krankenversicherung einspringt. Aber sie zahlt nur das, was sie hier zahlen würde. Unter Umständen musst du draufzahlen.

In den Fällen, wo es um Schul- und Arbeitswege geht, geht es um die Versicherungen der Schule oder des Betriebes. Gerade die Unfallversicherung für Unfälle auf dem Arbeitsweg sind bei Rehabilitationsmaßnahmen sehr viel großzügiger, weil es darum geht, dich wieder ins Arbeitsleben zu integrieren. Wenn du selber keine Unfallversicherung abgeschlossen hast, bekommst du sehr viel weniger.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Das sind keine simplen Behauptungen, dass Versicherungen die Leistungen verweigern. Es wurde in den letzten Jahren genug in den Medien gebracht, dass die Berufsgenossenschaften die Leistung verweigern, wenn man auf dem Arbeitsweg kurze Abstecher für private Besorgungen macht. Und ebenso ist es auch, wenn Schüler das Schulgelände einfach verlassen. Passiert dann ein Unfall, so greift hier die Unfallversicherung der Schule beziehungsweise des Trägers nicht.

Die Krankenkasse übernimmt zwar dann die Kosten. Aber die Leistungen von der Krankenkasse weichen eben von denen der Unfallkassen auch ab. So dass man im Fall der Fälle weniger Leistungen bewilligt bekommt. Und wenn ich in einer Firma ein Praktikum mache oder einen Probearbeitstag, dann sind das ja andere Voraussetzungen, als wenn ich jemanden zu liebe dort helfe. Das kann eben im Fall der Fälle den Versicherungsschutz kosten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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