Unterliegt Staffelmietvertrag besonderen Kündigungsfristen?

vom 15.02.2013, 22:52 Uhr

Herr K hat eine Wohnung in Aussicht wo der Vermieter ihm gern einen 5-jährigen Staffelmietvertrag unterbreiten möchte. K will sich jedoch ungern derartig lang vertraglich binden und befürchtet im Falle einer vorzeitigen Kündigung, dass der Vermieter auf die Mietzahlung der vertraglich vereinbarten 5 Jahre besteht.

Wer kennt sich denn bei Staffelmietverträgen ein wenig besser aus und weiß ob diese möglicherweise gesonderten Kündigungsfristen unterliegen. Oder kann K gleich im Staffelmietvertrag ungeachtet der Laufzeit, mit dem Vermieter meinetwegen eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbaren?

Benutzeravatar

» fränki » Beiträge: 150 » Talkpoints: 41,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich kenne keinen Staffelmietvertrag und weiß dementsprechend nicht, welche Kündigungsfrist er enthält. Aber egal welcher Mietvertrag der Vermietung zugrunde gelegt wird, eine Vereinbarung, die im Mietvertrag steht, der vom Vermieter und Mieter unterschrieben wird, ist gültig.

So könnte Herr K darauf bestehen, dass der Mietvertrag zum Beispiel nach zwei Jahren die Möglichkeit vorsieht, dass Herr K mit einer Kündigungsfrist von drei oder mehr Monaten aus dem Mietvertrag aussteigen kann, wenn er möchte. Trotzdem kann der Mietvertrag ja eine gestaffelte Miete vorsehen. Denn das eine schließt das andere nicht aus.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^