Vermeintliche Neuware erweist sich bei Ebay als gebraucht

vom 15.02.2013, 11:28 Uhr

A hat bei Ebay einen Artikel ersteigert, der als Neuware ausgeschrieben war. Der Verkäufer ist ein Privatmann, der laut Bewertungen das erste Mal bei Ebay aktiv ist. Das heißt, er hat bisher noch gar keine Bewertungen erhalten, wodurch A nun überhaupt keinen Eindruck von diesem Verkäufer bekommen konnte.

Nachdem A den Artikel bezahlt hat, schickt der Verkäufer die Ware auch zeitnah ab, doch beim Auspacken bemerkt A, dass es sich bei der vermeintlichen Neuware gar nicht um solche handelt. Es ist sofort zu sehen, dass der Artikel bereits genutzt wurde. Dennoch befindet sich der Artikel in einem sehr guten Zustand, dass es jetzt bis auf die eine Sache eigentlich nichts zu bemängeln gäbe.

Wie würdet ihr in solch einem Fall vorgehen? Würdet ihr den Verkäufer noch einmal anschreiben? Wie würdet ihr ihn bewerten? Man darf ja nicht außer Acht lassen, dass der Artikel in Ordnung ist. Dennoch ist es keine Neuware mehr, wie angegeben.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich würde den Verkäufer auf jeden Fall anschreiben schon allein um ihn darauf hinzuweisen, dass das nicht in Ordnung ist. Eventuell hätte A den Artikel ja gar nicht zu dem Preis gekauft, wenn klar gewesen wäre, dass er bereits gebraucht ist.

Dann kommt es auf die Kulanz des Verkäufers an, wie ich ihn bewerten würde. Er könnte beispielsweise vorschlagen, einen Teil des Kaufpreises zurück zu überweisen, was ich in diesem Fall am fairsten fände. Wenn er komplett abblockt, würde ich ihm nicht die beste Bewertung geben, damit Käufer besser wissen, auf was sie sich bei ihm einlassen.

» Sunaika » Beiträge: 323 » Talkpoints: 3,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Also ich kaufe auch des Öfteren bei eBay diverse Dinge ein und bestehe eigentlich darauf, wenn in der Artikelbeschreibung neu steht, dass der Artikel dann auch neu ist und sich nicht in ­einem gebrauchtem Zustand befindet, auch wenn es nur ein leichter gebrauchter Zustand ist. Da denke ich, bin ich sehr penibel.

Wenn ich einen Artikel ersteigere oder allgemein kaufe, der als neu angepriesen wird und dann bei mir zu Hause ankommt und ich beim Auspacken bemerke, dass der Artikel nicht komplett neu ist. Dann würde ich definitiv den Verkäufer kontaktieren. Auch wenn es nur eine Kleinigkeit zu bemängeln gibt, würde ich den Verkäufer kontaktieren. Immer hin hat der Verkäufer mir einen neuen Artikel verkauft und ich habe dann nicht das Bekommen, was ich gekauft habe. Und ich würde dann versuchen mit dem Verkäufer eine Einigung zu finden, sodass wir am Ende beide zufrieden wären.

Ich habe beispielsweise zu Weihnachten ein Handy bei eBay gekauft. Zu dem muss ich sagen, dass ich dieses Handy nicht bei einem privaten Verkäufer, sondern bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft habe, sodass das Handy mit Rechnung und desgleichen verkauft werden sollte. Als das Handy dann bei mir ankam und ich es ausgepackt habe, war ich richtig schockiert, weil man schon an der Verpackung des Handys gesehen hat, dass das Handy definitiv gebraucht wurde. Dann war das ganze Zubehör nur hineingeworfen und flog lose in der Verpackung herum und das Handy selber war zwar in einem Top Zustand, aber das Display hatte keine Schutzfolie drauf, so wie es bei ­einem nagelneuem Handy der Fall gewesen wäre und zu dem hatte das Display auch ein paar Kratzer.

Da ich das Handy zu Weihnachten verschenken wollte, habe ich auch den Käufer kontaktiert und dieser war definitiv nicht kooperativ und ich hatte auch keine Rechnung mit in meinem Lieferumfang. Am Ende hatte er mir angeboten, dass ich das Handy zurückschicken kann, aber dann würde ich ohne Geschenk dastehen, weil er dieses Handy nicht mehr auf Lager hätte und es auch bis zu zwei Wochen dauern würde, bis ich mein Geld wieder bekommen würde. Sodass sich der Verkäufer eine neutrale Bewertung gefangen hat und ich versucht habe, das Handy und das Zubehör so zu verpacken und aufzupolieren, damit den Beschenktem nicht auffällt, dass es anscheinend ein gebrauchtes Handy ist. Leider habe ich von dem Verkäufer auch keine Teilrückerstattung bekommen.

Nun kann man sehen, dass nicht nur Verkäufer mit keinen Bewertungen, sondern auch Verkäufer mit vielen Bewertungen nicht immer ehrlich sind und es auch egal ist, ob es sich nun um private oder gewerbliche Verkäufer handelt. Man muss im Endeffekt erst blind den Verkäufer vertrauen können, bevor man sieht, was man im Endeffekt gekauft hat. Und bei Artikeln, die nicht mit der Artikelbeschreibung übereinstimmen, da würde ich definitiv immer den Verkäufer kontaktieren und versuchen eine Lösung zu finden.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich würde den Verkäufer auch nicht ungeschoren davon kommen lassen. Denn genaugenommen ist es auch Betrug, was er gemacht hat. Er hat eine Ware angepriesen, nämlich einen neuen Artikel, der er gar nicht hatte. Denn der Artikel war gebraucht. Das sollte man sich nicht bieten lassen.

Ich würde dem Verkäufer persönlich meine Meinung sagen, ihm eine entsprechende Bewertung geben und auch Ebay informieren. Da er sich neu angemeldet hat, vermute ich allerdings, dass er vielleicht gar nicht mehr online ist? Das ist eine beliebte Masche, wenn man etwas nicht ganz so "ordentlich" verkaufen will. Umso wichtiger ist, dass Ebay informiert wird.

Ich persönlich kaufe viel über Ebay und habe bisher noch keine schlechten Erfahrungen gemacht. Aber ich habe auch immer nur Verkäufer gewählt, die eine Top-Bewertung haben. Jemand, der gar keine Bewertung hat, würde ich nicht vertrauen.

» marillion » Beiträge: 150 » Talkpoints: 1,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich würde dem Verkäufer eine freundliche e-mail schicken und ihn darauf hinweisen, dass der Artikel zwar in einem guten Zustand, aber definitiv gebraucht ist. Du kannst ihm ja schreiben, dass du dich gerne so mit ihm einigen möchtest, ohne direkt eine schlechte Bewertung zu geben. Immerhin war es sein erster Verkauf bei ebay und da kann man solche Fehler sicherlich schon mal eher verzeihen. Vor allem wenn der Verkäufer dann eine Wiedergutmachung anbietet. Von der Reaktion des Verkäufers würde ich dann auch die Bewertung abhängig machen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Also ich würde auch auf jedenfall dem Verkäufer eine freundliche Mail schreiben, und ihn darauf hinweisen, dass so etwas Betrug ist, und er sich damit Schwierigkeiten einhalsen kann. Dann würde ich mir sehr genau überlegen, ob ich den Artikel trotzdem behalten möchte, sollte dies nicht der Fall ist würde ich mit dem Verkäufer eine Rücknahme auf seine Kosten besprechen.

Sollte ich den Artikel behalten wollen, würde ich trotzdem mit dem Verkäufer darüber reden. Bei der Bewertung würde ich dann danach gehen, wie sich der Verkäufer im Nachhinein verhält. Ist er einsichtig, würde ich ihm dies zu gute halten, ist er dies nicht, würde ich ihn durchaus schlecht bewerten. Jeder kann einmal Fehler machen, und wenn es der erste Verkauf war, würde ich ihm nicht gleich Absicht unterstellen.

» milli23 » Beiträge: 1214 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


In einem solchen Fall sollte man den Verkäufer kontaktieren und um einen Preisnachlass fragen. Ansonsten könnte auch das Team von eBay helfen und das Problem lösen. Schließlich muss man den Artikel nicht behalten, wenn er nicht den Beschreibungen entspricht. Gebrauchte Waren sind generell weitaus weniger als neue Waren wert. Deshalb sollte man versuchen, dass man einen Preisnachlass bekommt oder man gibt den Artikel ganz einfach zurück. Wenn ein Artikel nicht der Beschreibung entspricht, dann hat man das Recht, dass man den Artikel zurückgeben kann. Idealerweise sollte man per PayPal bezahlen, damit mit eBay weiterhelfen kann, wenn man sich für die Rückgabe die Artikels entscheidet.

Wenn man den Artikel dennoch behalten möchte, wäre eine neutrale Bewertung die Richtige Wahl. Denn der Artikel war ja nicht kaputt, sondern nur in einem anderen aber dennoch guten Zustand.

» Stefan569 » Beiträge: 558 » Talkpoints: 1,86 » Auszeichnung für 500 Beiträge



In keinem Fall würde ich das einfach ignorieren und so tun, als hätte ich es nicht bemerkt. Vielmehr ist es sogar wichtig, solche Verkäufer darauf hinzuweisen, dass das nicht unbemerkt blieb. Ich würde ich also auf jeden Fall anschreiben und eine nachträglich Preisverhandlung anstreben. Zumindest symbolisch sollte da noch was drin sein...

» Wesie » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wenn es sein erster Verkauf ist, vielleicht hat er sich auch einfach verklickt? Sowas soll ja auch vorkommen. Ich kann mich da an eine Freundin erinnern, die glatt mal gar keine Artikelbeschreibung eingestellt hat, weil sie nicht wusste, was sie machen sollte. Das war dann auch nicht gewollt.

Ich würde den Verkäufer auch einfach mal anschreiben und ihn darauf hinweisen, dass A. schon Neuware erwartet, wenn es als solche ausgeschrieben ist. Was hat er denn bezahlt? Vielleicht kann man auch etwas am Preis machen? Ansonsten würde ich das wohl schon auch in der Bewertung so schreiben, wenn der Verkäufer nicht entsprechend reagiert. Vielleicht schreibt er aber auch, dass er sich verklickt hat, dann hätte ich da wohl ein Nachsehen. Immerhin ist der Artikel ja scheinbar wirklich noch super in Ordnung.

Für mich käme es allerdings auch darauf an, um was für einen Artikel es sich handelt. Kaufe ich Unterwäsche als Neuware, finde ich das ok. Aber wenn die gebraucht wäre, dann wäre das für mich absolut nicht in Ordnung, egal wie gut die Wäsche noch in Schuss ist.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Der Artikel ist ein Ravensburger Puzzle mit 1000 Teilen, für das elf Euro plus 2,50 Euro Versandkosten bezahlt wurden. Das Puzzle wurde mit einem Startgebot von elf Euro als Neuware eingestellt und A war der einzige Bieter. Da der Preis einem neuen Puzzle entspricht, hat A zugeschlagen. Für ein gebrauchtes würde er normalerweise nicht so viel ausgeben.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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