Öffentliche Racheaktion = Rufschädigung?

vom 15.02.2013, 00:53 Uhr

So mancher der vom Arbeitgeber gekündigt wurde, dachte danach bestimmt zumindest mal kurz über eine Racheaktion nach. Ebenso ergeht es wohl auch manchen Mitarbeitern die lange Zeit unzufrieden sind und dann selbst gekündigt haben. Leute wie Greg Smith äußerten nach ihrer Kündigung öffentlich ihre Meinung. Scheinbar ohne Rücksicht auf Verluste.

Ist so etwas auch in Deutschland möglich? Vermutlich wäre die Presse eher vorsichtig, aber es gibt ja durchaus einige andere Möglichkeiten. Wie viel Rache ist erlaubt? Und wo beginnt eventuell die Rufschädigung? Welche anderen strafrechtlichen Tatbestände könnten noch gegeben sein? Und wie verhält es sich, wenn man lediglich Fakten benennt, die auch keine Betriebsgeheimnisse darstellen? Darf man zum Beispiel alle seine gesammelten Eindrücke veröffentlichen?

Hattet ihr selbst schonmal solche Gedanken? Es gibt ja durchaus viele Unternehmen wo einiges im Argen ist. Wenn zum Beispiel die Firma mit einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit wirbt, obwohl man in mehr als einem Jahr keinen einzigen solchen Fragebogen bekommen hat. Oder Leihfirmen die damit werben einen niedrigen Krankenstand zu haben, obwohl es ständig Krankmeldungen hagelt und an manchen Tagen sogar 20% der Teamleiter krank gemeldet sind. Dürften man zum Beispiel öffentlich preisgeben, dass die intensiven Schulungen lediglich aus einer zweistündigen Einführung bestehen? Schulungsunterlagen voller Fehler sind, Abrechnungen falsch erstellt werden und Gehälter oft zu spät gezahlt werden?

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» Trisa » Beiträge: 3273 » Talkpoints: 21,86 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Bei solchen Aktionen muss man sehr genau aufpassen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Zunächst gibt es ja mal die Meinungsfreiheit, die in Artikel 5 Grundgesetz als Grundrecht verbürgt ist. Eindeutig klar ist, dass man Tatsachen weitergeben darf, wobei unter Tatsachen all das zu verstehen ist, was äußerlich wahrnehmbar und dem Beweis zugänglich ist. Wenn also in Deinem Beispiel der Krankenstand zwanzig Prozent beträgt, dann darf man das auch anderen so mitteilen, seien es Freunde und Familie oder eben der Presse. Man darf auch sagen, dass man es beispielsweise persönlich ganz schlimm gefunden hat, für eine bestimmte Firma zu arbeiten, dass man sich dort nicht wohlgefühlt hat oder den Chef unsympathisch fand. Das ist dann eine Meinung, also letztlich ein Werturteil. Grundsätzlich ist es in rechtlicher Hinsicht also durchaus möglich, "Rache" zu üben, indem man etwa Missstände beim ehemaligen Arbeitgeber aufdeckt.

Die Grenze der Meinungsfreiheit ist dann überschritten, wenn man sogenannte Schmähkritik übt, also sachlich nicht gerechtfertigte Kritik, mit der man eine Person geradezu verächtlich macht und bei der die sachliche Auseinandersetzung nicht mehr im Vordergrund steht (etwa "Der Chef war ein echtes A...."). Gegen solche Äußerungen könnte der ehemalige Arbeitgeber dann auch strafrechtlich vorgehen, vergleiche etwa § 185 StGB, Beleidigung.

Zu beachten ist bei dem ganzen Komplex noch, was im Arbeitsvertrag geregelt ist. Auch, wenn es sich dabei um Tatsachen handeln sollte, so dürfen natürlich keine Betriebsgeheimnisse ausgeplaudert werden, bezüglich derer man sich vertraglich verpflichtet hat Stillschweigen zu bewahren. Dann könnte der Arbeitgeber zivilrechtlich etwa Schadensersatz einfordern, eventuell könnte auch hier das Strafrecht tangiert sein (Geheimnisverrat).

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» Kate110 » Beiträge: 485 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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