Wie mit indizierten Spielen umgehen?

vom 13.02.2013, 20:42 Uhr

Ich hatte mir vor längerer Zeit mal das Spiel Sleeping Dogs in der internationalen Version gekauft, da die USK-Version erst einige Monate später in Deutschland erschien. Einige Wochen später als ich das Spiel durchgespielt hatte wollte ich es bei Amazon wieder verkaufen, jedoch war es bereits aus dem Sortiment verschwunden.

Nun habe ich mal aus Interesse nachgesehen und festegestellt, dass diese Version des Spiels bereits indiziert wurde und nun auf der sogenannten Liste B ist. Was soviel heißt wie das die Verbreitung und so weiter strengstens verboten ist. Der Besitz dürfte jedoch keine weiteren folgen haben? Bleibe ich nun auf dem Spiel sitzen, da ich es nicht weiterverkaufen darf?

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» Weezy » Beiträge: 262 » Talkpoints: 0,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Du erwähnst, dass das Spiel auf der Liste B der Indizierungslisten der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BPjM gelandet ist. Ob das so stimmt, also, ob das Spiel wirklich auf Liste B ist, habe ich jetzt mal nicht extra nachgeprüft, ich nehme Deine Angabe mal als Grundlage für meine Beurteilung des Sachverhalts. Außerdem richte ich mich bei meinen folgenden Beurteilungen nach den Angaben, die auf der offiziellen Website der Bundesprüfstelle zu finden sind. Da sind die Informationen teilweise etwas verstreut, aber eigentlich steht da alles, was man wissen muss.

Liste B ist namentlich die Liste für Medien mit "absolutem Verbreitungsverbot". Das sagt jedenfalls die Bundesprüfstelle. Ihr Urteil ist allerdings nicht juristisch bindend. Demnach ist es so, dass für diese Medien von Liste B nicht unbedingt ein reales Verbreitungsverbot besteht, es ist quasi nur eine Einordnung der Bundesprüfstelle. Ob ein reales Verbreitungsverbot besteht, wird von anderen Instanzen gegebenenfalls entschieden.

Wie es also um das von Dir erwähnte Spiel steht, lässt sich nur anhand der Angabe, es sei auf Liste B, nicht sagen. Da bräuchte man weitere Informationen, um sagen zu können, ob Du es noch verkaufen darfst, und ob Du es überhaupt besitzen darfst, oder ob nicht eine Beschlagnahmung drohen würde. Nur im Falle dieses Totalverbots wäre wohl der Verkauf auch an Erwachsene verboten. Ansonsten darf das Spiel nur eben nicht an Minderjährige weitergegeben werden. Aber das ist auch bei Medien von Liste A so.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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