Wohin schriftliche Kündigung senden?
Arbeitsverhältnisse müssen ja schriftlich gekündigt werden. Dabei macht es soweit ich weiß keinen Unterschied, ob es sich noch um die Probezeit handelt oder nicht. Ersteres ist bei A der Fall. Er arbeitet seit einigen Monaten in einem Unternehmen, dessen Unternehmenszentrale er nicht kennt, da sie sich in einem anderen Teil von Deutschland befindet. Eingestellt wurde er von einem Gebietsleiter, der ihm dann später auch den Arbeitsvertrag brachte und ein Exemplar unterzeichnet wieder mitnahm. Zu diesem besteht seitdem nur per E-Mail Kontakt und es ist auch nicht abzusehen, wann A ihn wieder trifft. Ganz selten telefoniert man kurz, wenn es sich um kurzfristige Arbeitsangelegenheiten handelt.
Nur ist eine Kündigung per SMS, Handy oder Email zumindest seitens des Arbeitgebers nicht rechtens. A geht zwar nicht davon aus, dass ihn das Unternehmen zwingen würde weiter zu arbeiten, wenn er diese Wege für eine Kündigung wählt, aber er möchte dennoch den korrekten Weg wählen. Von dem Gebietsleiter hat er jedoch gar keine Anschrift, außer die offizielle in der Unternehmenszentrale, wo dieser allerdings nie anzutreffen ist.
Außerdem fände es A unpersönlich nun irgendwem die Kündigung zukommen zu lassen und der Gebietsleiter würde davon dann über Dritte erfahren. Doch was sind die Alternativen? Per Mail nachfragen? Telefonisch die Kündigung ankündigen? A möchte auch gerne wissen, ob er dann freigestellt wird und wie die verbleibenden Wochen weiter ablaufen sollen. Per Kündigung an die Zentrale müsste er auf diese Informationen vermutlich eine Zeitlang warten, da er auch eine schriftliche Bestätigung wünscht. Wie würdet ihr handeln?
Die Kündigung muss eh an die offizielle Adresse der Unternehmenszentrale, er kann sie ja schlecht an die Privatadresse seines Chefs schicken. Ich würde die Kündigung per Einschreiben schicken, um auf Nummer sicher zu gehen. Auf dem Arbeitsvertrag steht doch auch eine Adresse? An diese kann man die Kündigung auch schicken.
Warum sollte A freigestellt werden, nur weil er gekündigt hat? Das Arbeitsverhältnis läuft bis zum letzten Tag. Eine Kündigung ist ja ein normaler Vorgang. Die Zeit bis zum letzten Arbeitstag muss noch voll ausgefüllt werden. Manchmal ist es so, dass man neue Mitarbeiter in seine Tätigkeiten einarbeitet, damit sie diese übernehmen können, wenn man selber weg ist. Eine Freistellung erfolgt selten und nur dann, wenn einen der Arbeitgeber loswerden möchte und aus irgendwelchen Gründen nicht will, dass man bis zum letzten Tag da ist.
Mein Blick wäre als erster in den Arbeitsvertrag. Da muss doch die Firma, mit der der Arbeitsvertrag geschlossen wurde, auch mit einer Adresse aufgeführt sein. Im Zweifelsfalle ist das die richtige Adresse für die Kündigung. Ich vermute, dass das die Zentrale ist.
Bei allen anderen Fragen würde ich einfach zum Telefon greifen und den Gebietsleiter anrufen. Das ist der schnellste Weg, um nicht lange auf Antwort zu warten.
marillion hat geschrieben:Mein Blick wäre als erster in den Arbeitsvertrag. Da muss doch die Firma, mit der der Arbeitsvertrag geschlossen wurde, auch mit einer Adresse aufgeführt sein.
Genau so sehe ich das auch, denn letzten Endes wurde mit der dort aufgeführten juristischen Person auch der Arbeitsvertrag geschlossen. Zwar kann man auch den Gebietsleiter davon informieren, aber der muss die Kündigung nicht sehen.
Außerdem müsste sich der Gebietsleiter wahrscheinlich auch erst einmal informieren, wie in As Fall weiter verfahren wird. Natürlich kann es sein, dass A für die verbleibende Zeit freigestellt wird. Das wird aber nur dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber befürchtet, dass A Schaden anrichtet. Das wird häufig bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber vermutet, nicht aber bei Eigenkündigung.
Ich sehe das auch so, dass die im Arbeitsvertrag angegebene Adresse die für die Kündigung maßgebende ist. A kann in das Kündigungsschreiben schreiben, dass er eine Bestätigung der Kündigung wünscht. Falls er nun unbedingt dem Gebietsleiter ebenfalls mitteilen will, dass er gekündigt hat, kann er das auch telefonisch machen. Je nachdem, um welche Firma es sich handelt, würde ich die Kündigung aber per Einschreiben schicken.
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