Kündigungsfrist? Ohne Vertrag, ohne geregelte Probezeit

vom 11.02.2013, 10:06 Uhr

A hat einen Aushilfsjob, war ca. 4 Wochen lang Praktikant und wird seit 2 Wochen bezahlt. Nun möchte A den Job kündigen, hat aber weder einen Arbeitsvertrag (mündlich wurden auch keine Konditionen festgelegt, die Höhe des Gehaltes erfuhr A über einen Kollegen), noch eine festgelegte Probezeit. Feste Arbeitszeiten bestehen nicht, Arbeit erfolgt mehr oder weniger auf Honorarbasis.

Wie stehts nun mit den Kündigungsfristen? Lese überall etwas von ca. 2 Wochen innerhalb der Probezeit - jedoch wurde bei A nie etwas geregelt. Wie läuft das nun? Schriftlich Kündigen, nie wieder hingehen?

Benutzeravatar

» Punklady1989 » Beiträge: 867 » Talkpoints: 2,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wurde A denn bisher überhaupt bezahlt? Wenn ja, wann und wie? Wenn bisher kein Geld geflossen ist, könnte es schwierig sein, dies nachträglich zu bekommen, vor allem wenn nichts vereinbart wurde. Man kann schließlich nicht automatisch davon ausgehen das gleiche Gehalt wie seine Kollegen zu erhalten.

In der Regel sollte der Arbeitgeber auch ein Interesse daran haben seine Mitarbeiter ordentlich anzumelden. Ansonsten macht sich dieser nämlich strafbar. Wobei auch der Mitarbeiter dazu verpflichtet ist und sich ansonsten der Schwarzarbeit strafbar macht. Wenn nun Papiere beim Arbeitgeber vorliegen sollte man schon das Gespräch suchen.

Außerdem stellt sich natürlich die Frage wie A sonst versichert ist und woher er Geld bezieht. Das Jobcenter zum Beispiel ist durchaus auch an Nebenbeschäftigungen interessiert.

Benutzeravatar

» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


A wurde bereits für die 2 Arbeitswochen bezahlt, genau wie es vom Kollegen erzählt wurde. Zahlung erfolgte aufs Konto, nach eingehender Prüfung des Steuerberaters, A erhielt sogar einen Steuerbescheid.

Wie ich gerade erfahren habe, hat A das Gespräch mit dem Arbeitgeber bereits gesucht, eine Anmeldung war gerade erfolgt, der Arbeitgeber zieht diese jetzt aber natürlich zurück. A befindet sich ansonsten noch in der Ausbildung (schulisch) und ist Familienversichert, den Nebenjob wollte A kündigen, da die schulische Ausbildung bereits darunter litt. A`s Chef zeigte sich scheinbar verständnisvoll und legte A keinerlei Steine in den Weg, vermutlich wäre jedoch normalerweise die 2 wöchige Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit zum Tragen gekommen.

Benutzeravatar

» Punklady1989 » Beiträge: 867 » Talkpoints: 2,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge



A hat einen Steuerbescheid in einem Nebenjob erhalten für den die Anmeldung erst noch erfolgen sollte? Da hast du vermutlich irgendetwas falsch verstanden. Denn in einem Nebenjob werden keine Steuern gezahlt. Man wird lediglich bei der Minijob-Zentrale gemeldet. Und in der Regel können kurzzeitige Beschäftigungen auch problemlos beendet werden, so wie es bei A jetzt der Fall ist.

Benutzeravatar

» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ohne Arbeitsvertrag gibt es natürlich auch keine Kündigungsfristen, denn er ist ja gar nicht angestellt. Wenn er auf Honorarbasis arbeitet, ist es eine freiberufliche Tätigkeit, die er ganz normal beim Finanzamt hätte anmelden müssen. Eine Kündigung ist in einem solchen Fall nicht nötig. Er braucht einfach keine Aufträge mehr anzunehmen. Ich denke aber, dass der Arbeitgeber hier nicht so ganz legal gehandelt hat. Hört sich zumindest deinen Erläuterungen nach so an.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^