Gelten bei Fahrradbeleuchtung irgendwelche Vorschriften?
Ich bin gerade dabei mein altes Fahrrad für meinen Neffen wieder herzurichten. Ich wollte eigentlich solche Beleuchtung ans Fahrrad montieren, welche batteriebetrieben wird und man nicht durch einen Dynamo Licht erzeugt. Ich finde das sicherer, weil man da auch im Stand Licht hat und nicht nur wenn man fährt. Nun meinte aber mein Neffe, dem ich das Fahrrad zurecht machen will, dass wohl so eine Beleuchtung nur als Zusatzbeleuchtung erlaubt ist und die Dynamobeleuchtung nicht fehlen darf.
Ich habe das noch nicht gehört und weil ich mir einfach denke, dass die Dynamobeleuchtung auch sehr unsicher ist, frage ich mich schon, ob mein Neffe Recht hat. Gibt es bei der Beleuchtung denn irgendwelche Vorschriften? Wie viel Katzenaugen müssen am Fahrrad sein und wie muss diese Beleuchtung sein? Muss ich wirklich Kabel durch das Fahrradgestell ziehen für die Beleuchtung oder reicht die batteriebetriebene Beleuchtung aus? Von mir aus kann ich auch zwei Lampen dran machen.
Dein Neffe hat Recht. Nach § 67 StVO müssen Fahrräder mit einer "Lichtmaschine" ausgerüstet sein. Diese batteriebetriebenen Geräte dürfen nur als Zusatzbeleuchtung genutzt werden. Ausnahmen gibt es nur für Rennräder, die weniger als 11 Kg wiegen. So sieht jedenfalls die rechtliche Seite aus, meiner Meinung nach ist das alles andere als sinnvoll und zum Glück sehen das auch viele so. Selbst die Polizei ist meistens froh, wenn das Fahrrad überhaupt ein Licht hat, ob das nun batteriebetrieben ist oder ob es sich um einen Dynamo handelt, ist den meisten Polizisten völlig egal. Ich habe jedenfalls noch nie erlebt, dass jemand für so ein Licht ein Verwarngeld zahlen musste oder dieses überhaupt bemängelt wurde.
Der §67 steht nicht in der StVO, sondern in der StVZO. Dort wird nicht nur geregelt, dass Fahrräder eine dynamobetriebene Beleuchtung haben müssen, sondern auch deren Eigenschaften.
Die Nennleistung des Dynamos darf nicht unter 3 Watt liegen und die Nennspannung darf nicht unter 6 Volt liegen. Beim Scheinwerfer ist sogar geregelt, wie dieser eingestellt wird. Mit modernen Scheinwerfern ist es nämlich problemlos möglich, andere Verkehrsteilnehmer durch eine falsche Einstellung zu blenden.
Ein paar Vorschläge, um das Fahrrad deines Neffen gut auszurüsten: Es gibt dynamobetriebene Rücklichter und Scheinwerfer nämlich auch mit Standlichtfunktion. Falls dein Neffe nicht nur bei gutem Wetter unterwegs ist, wäre ein Narbendynamo eine sinnvolle Investition. Bei schlechtem Wetter und bei Schnee versagen Seitenläuferdynamos nämlich gerne ihren Dienst und rutschen durch. Falls er viel bei Nacht durch unbeleuchtete Gegenden fährt, währe ein entsprechend Heller Scheinwerfer sehr gut. Von Busch und Müller und von Hermanns gibt es gute und helle Scheinwerfer. Bei diesen Scheinwerfern ist es auch sehr wichtig, auf die oben genannte Einstellungsvorschrift zu achten. Und bei den Speichenreflektoren empfehle ich die Speichensticks. Diese sind, im Gegensatz zu den gelben Katzenaugen, nicht nur direkt von der Seite zu sehen.
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