Schenkung von Gebrauchtwagen - dennoch Kaufvertrag?

vom 09.02.2013, 23:41 Uhr

Ich möchte meinem Neffen gern mein Auto schenken und bin gerade am überlegen ob man vielleicht dennoch einen Kaufvertrag dazu ausfertigen sollte. Wie verhält es sich denn bei der Ummeldung bei der Zulassungsstelle? Muss man denn da nicht einen Kaufvertrag über das Auto vorlegen? Was sollte man denn noch alles bei einer Autoschenkung beachten?

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Auch wenn Dein Neffe logischerweise zur Familie gehört, solltest Du ihn beim verschenken des Fahrzeugs wie einen Fremden behandeln. Nicht selten ist es schon zu Streitigkeiten gekommen, weil das Auto ein paar Stunden später nicht mehr fahrtüchtig war. Wichtig ist nur, dass Du dann das Fahrzeug abmeldest und Dein Neffe es auf seinen Namen anmeldet. Damit ist dann der Fahrzeugführer getauscht und Du hast damit nichts mehr zu tun. Man möchte es ja nicht hoffen, aber wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, bist Du auf der sicheren Seite.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Es gibt nach Erbschaft- und Schenkungssteuer in Deutschland, die je nach Verwandtschaftsverhältnis ab 20.000 Euro beginnt. Da würde ich mich auch noch kundig machen. Auf Hartz IV wird übrigens auch eine solche Schenkung angerechnet.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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