Kündigungsfrist Arbeitsverhältnis mit Krankheit überbrücken?

vom 09.02.2013, 22:17 Uhr

Nehmen wir mal folgenden Fall an. Stellen wir uns vor, dass A gekündigt wurde und noch bis zum Ende April in der Firma arbeiten soll. A ist aber nach der Kündigung völlig unmotiviert und ist auch völlig fertig. Er will auch so schnell wie möglich einen Anwalt einschalten. A fühlt sich absolut unwohl und hat auch Angst, dass er im Betrieb so einiges falsch macht, weil er eben so unmotiviert und aufgelöst ist.

Ein Bekannter von A meinte, dass er sich krank schreiben lassen sollte. Da er emotional so fertig ist und seit der Kündigung auch kaum noch ansprechbar ist, wäre es ja auch ein Grund sich krank schreiben zu lassen. Aber wie sieht das erst einmal aus, dass er krank "feiert"? Außerdem will er ja auch auf Wiedereinstellung klagen und da sieht es ja noch schlechter aus.

Würdet ihr die Kündigungsfrist mit einem gelben Schein überbrücken? Egal, ob ihr euch schlecht fühlt oder nicht? Denkt ihr, dass es sich nicht mehr lohnt die letzten Wochen noch in dem Betrieb arbeiten zu gehen? Meist hat man ja noch ein paar Tage Urlaub. Aber oft reicht dieser ja nicht aus. Habt ihr nach einer Kündigung euch schon mal krank schreiben lassen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Bis Ende April wird man wohl kaum Urlaub haben. Aber ebenso wenig so lange krank feiern können. Meiner Meinung nach sollte man eher gegen solche Menschen klagen, die auf Kosten der Allgemeinheit Leistungen kassieren. Ärzte sind meist überlastet, viele Leute die wirklich krank sind, warten lange auf einen Termin und die Krankenkassen müssen für solche Leute noch bezahlen. Ganz abgesehen von dem Arbeitgeber. Da wundert es mich auch nicht mehr, dass immer mehr Arbeitgeber die Grenzen der befristen Verträge, Probezeiten, usw. voll ausreizen.

Dabei verstehe ich durchaus, dass es Menschen gibt, die nach einer Kündigung völlig fertig sind. Aber dann lässt man sich weder von Bekannten Empfehlungen geben, noch überlegt man, ob man sich nun krank schreiben lässt und wie das eventuell aussehen könnte. Welcher Eindruck bei den Kollegen entsteht ist dabei natürlich auch davon abhängig, wie oft A bisher schon "krank feierte" und wie seine Arbeitsmotivation allgemein war. Von einigen Leuten erwartet man nichts anderes als solche Aktionen.

Dann spielt es natürlich auch eine Rolle, warum A gekündigt wurde. Bei einer solch langen Kündigungszeit müssen Gründe angegeben worden sein. Da es sich nicht um eine fristlose Kündigung handelt, sollte es im Vorfeld bereits Abmahnungen gegeben haben, A wurde eine Abfindung angeboten oder es gibt betriebliche/finanzielle Gründe. Dabei gibt es durchaus unfaire Kündigungsgründe, das ist mir sehr wohl bewusst. Und ich kenne auch einige Leute, die später vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen haben. Wobei keiner von ihnen wieder in derselben Position eingestellt wurde, sondern man wurde versetzt oder bekam Abfindungen. Und alle wollten nicht so schnell wie möglich einen Anwalt einschalten, sondern haben sofort gehandelt.

Ich bin einmal während einer Krankschreibung gekündigt worden. Wirklich rechtens war das nicht. Aber mir war es beinahe recht so. Und ich lege durchaus Wert darauf, dass man sich mit erwachsenen Menschen normal unterhalten kann und so wurde ich freigestellt.

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» Trisa » Beiträge: 3273 » Talkpoints: 21,86 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Bisher war ich noch nicht in der Situation, das zu tun, aber ja, bei einer Kündigung habe ich darüber nachgedacht, genau das zu tun. Der Grund ist einfach erklärt: Dieser Arbeitgeber hat Arbeitnehmer die gekündigt haben zu Verrätern erklärt. Noch heute habe andere ehemalige Arbeitnehmer und ich Hausverbot - einfach weil wir wegen eines besseren Angebotes gekündigt haben. Andere Ex-Kollegen wurden nach der Kündigung nur noch schikaniert und zu Hilfsarbeitern degradiert. Hätte man das mit mir gemacht, hätte ich mir wohl auch einen Krankenschein geholt. Zum Glück blieb mir das aber erspart, sodass ich brav bis zum Schluss gearbeitet habe.

@Trisa: Wenn ordnungsgemäß gekündigt wird, dann hat das zwar Gründe, diese müssen aber nicht im Verhalten des Arbeitnehmers zu finden sein. Dies wäre dann eine verhaltensbedingte Kündigung, bei der der Arbeitnehmer tatsächlich Schuld an der Kündigung ist, er hätte sein Verhalten ja anders steuern können. Betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigungen werden ebenfalls mit einer Kündigungsfrist ausgesprochen. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer aber nicht Schuld, denn der Stellenabbau ist erforderlich oder aber der Arbeitnehmer kann seine arbeitsvertraglichen Pflichten beispielsweise wegen einer Krankheit nicht mehr erfüllen. Richtig ist natürlich, dass nicht jeder Schnupfen eine Kündigung rechtfertigt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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