Regelungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Kindern

vom 04.02.2013, 14:46 Uhr

Frau X und Herr X sind getrennt. Das Kind lebt bei Frau X. Sie lebt ca. 40 km vom Wohnort des Vaters entfernt und sie haben beide das Sorgerecht des Kindes. Nun fragt Frau X sich aber, ob sie automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, weil sie ja das Kind bei sich wohnen hat. Das wurde auch vom Gericht so bestimmt, dass das Kind bei der Mutter wohnt.

Ist es so, dass das Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, wo das Kind auch wohnt oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun? Wie sieht es aus, kann der Vater auch bestimmen, wo sich das Kind aufhalten soll oder müssen immer beide bestimmen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Generell haben beide Eltern, wenn sie gemeinsames Sorgerecht haben, auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Allerdings bedeutet Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht, dass man das Recht über den Aufenthalt in Räumen oder bei Besuchen hat. D.h. es müssen nicht beide Berechtigten zustimmen, wenn sich das Kind für ein paar Stunden bei einem Freund aufenthalten will. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst in erster Linie nur die Wahl des Wohnsitzes. Es ist auch möglich, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.

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» CCB86 » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 2,88 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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