Gesetzliche Regelungen für Rollschuh laufen

vom 03.02.2013, 22:47 Uhr

Die Teilnahme im Straßenverkehr ist ja für die meisten Fortbewegungsmittel gesetzlich geregelt. So weiß jeder, dass ein Auto auf der Straße fahren muss, dass man zum Auto fahren einen Führerschein braucht und das Kinder bis zum 8. Lebensjahr mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren dürfen. Das sind an sich auch Dinge, die man auch in der Schule lernt.

Nun frage ich mich aber, ob es auch gesetzliche Reglungen für das Rollschuh laufen gibt? Wo darf man an sich laufen? Immerhin können Rollschuhfahrer oder auch Inlineskater schon andere Verkehrsteilnehmer behindern. Radfahren darf man zum Beispiel in vielen Städten in Fußgängerzonen nur zu bestimmten Uhrzeiten. Wie sieht das aber mit Rollschuhen aus? Ist das fahren mit Rollschuhen oder Inlinern immer und überall erlaubt?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Auch die Teilnahme am Straßenverkehr mit Rollschuhen oder Inlineskates ist gesetzlich geregelt. Gemäß § 24 Abs. 1 StVO handelt es sich bei diesen um "besondere Fortbewegungsmittel" und nicht um Fahrzeuge im Sinne der StVO. Demnach gelten hierfür auch die Vorschriften für Fußgänger. Somit hat man also den Gehweg zu benutzen und nicht den Radweg, darf dementsprechend aber auch in Fußgängerzonen fahren.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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