Probleme mit Vermieter wegen Loch in der Wand

vom 03.02.2013, 13:38 Uhr

Über das Wochenende ist Mieter M weggefahren, als er zurück kam, stand eine Kiste Müll vor der Tür und ein faustgroßes Loch klaffte in seiner Schlafzimmerwand, die an die Nachbarwohnung angrenzt. Der Müllberg konnte schnell aufgeklärt werden, der Vermieter V dachte es wäre sein nicht ordnungsgemäß entsorgter Müll, was es aber nicht war. Als Mieter M sich auch zwei weitere Tage weigerte, ihn weg zu räumen, hatte ihn wohl jemand anderes weggeräumt.

Das größere Problem ist wohl eher das Loch in der Wand. Mieter M stellte den Vermieter V zur Rede und er meinte, das sei wohl bei Renovierung der Nachbarwohnung passiert. Keine Entschuldigung, nichts! Es werde irgendwann nächste Woche geschlossen. Daraufhin konnte er ca. eineinhalb Wochen sein Schlafzimmer nicht benutzten, schließlich hatte es ja ein Loch, bei dem man durchsehen konnte. Jetzt wurde es zumindest schon mal von der anderen Seite geschlossen. Der Dreck ist jedoch noch vorhanden, das Loch ist auf Ms Seite noch und die Tapete ist dort auch hinüber.

Jetzt ist die Frage, wie Mieter M sich dem Vermieter V gegenüber verhalten sollte und wie er dafür sorgt, nicht ausgenutzt zu werden. Am Telefon ist Mieter M eben sehr unsicher und Vermieter V weiß immer genau was er sagen muss. Mieter Ms E-Mails ignoriert er, obwohl er genau weiß, dass Vermieter Vs Account funktioniert, denn er hat ihm auch schon Mails geschrieben. Das Problem ist, dass er sehr viele Wohnungen, Geld, gute Anwälte und Erfahrungen hat. Mieter M hat weder Geld noch weiß er, was er da machen soll. Einen Anwalt kann er nicht bezahlen und ob ein Einschreiben was nützt, weiß er nicht. Wer keine E-Mails liest, der öffnet wahrscheinlich auch einen normalen Brief von ihm nicht. Er weiß, er sollte sich das nicht gefallen lassen, ist aber recht ratlos. Wisst ihr, was man da machen könnte, ohne gleich mit der rechtlichen Konsequenz zu drohen?

» crazykris1 » Beiträge: 605 » Talkpoints: 37,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ein Einschreiben hat schon mal einen ganz anderen Stellenwert, als eine eMail, von der man auch behaupten kann, sie sei im Nirvana verschwunden. Ein Einschreiben kann man auch mit Rückschein oder zur eigenhändigen Entgegenname verschicken, so dass man von der Post Rückmeldung bekommt, dass es zum Stichtag nachweislich empfangen wurde. Deshalb kann man auch davon ausgehen, dass der Vermieter auf so ein Schreiben zumindest mit einer Stellungnahme reagieren muss. Aber was will M vom Vermieter erreichen?

Andererseits frage ich mich auch, was der Vermieter damit direkt zu tun hat. Ich würde eher auf die Idee kommen, den dafür gerade stehen zu lassen, der den Unsinn angestellt hat. Also die werten Nachbarn, die hier vermutlich renoviert haben oder die Baufirma. M sollte sich schriftlich an die Nachbarn wenden und die Kosten die er für die Renovierung hat von ihnen fordern, so wie einen Schadensersatz, dass er das Schlafzimmer eben nicht bewohnen konnte. Schließlich muss der Verursacher für die Auswirkungen auch gerade stehen.

Wenn M keinen Anwälte aufbringen kann, dann ist der Gang zum Mieterbund eine gute Idee. Das wird, wenn er nicht Mitglied ist, sicher auch Kosten verursachen, aber vermutlich weniger als ein Anwalt. Außerdem besteht auch die Möglichkeit mit einem Beratungsschein einen Anwalt zu besuchen, wenn man wirklich kein Geld hat und man ein berechtigtes juristisches Interesse durchsetzen muss.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Na sicher haben Einschreiben mehr Sinn als E-Mails. Vor allem geht es am Ende nicht darum ob der Vermieter diese Briefe auch liest, sondern dass sie eben zugestellt worden sind. Daher ist es sinnvoll seine Beschwerde eben Einwurfeinschreiben zu versenden.

Der Mieter sollte im ersten Schreiben eine Frist setzen bis was der Schaden behoben sein muss. Gleichzeitig kann der Mieter eine Mietminderung ankündigen, da das Schlafzimmer nur bedingt nutzbar ist. Entsprechende Tabellen, wie diese helfen da weiter.

Werden diese Fristen nicht zu Beseitigung genutzt, dann sollte die Mietminderung auch wirklich durchgeführt werden. Dazu erfolgt ein zweites Schreiben, wo man die Hilfe zur Selbsthilfe ankündigt. Das heißt, dass man als Mieter den Schaden selbst beseitigen lässt, aber die Kostenübernahme dafür vom Vermieter verlangt. Dies darf man sogar mit den zukünftigen Mietzahlungen verrechnen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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