Haben Arbeitgeber zuerst die Urlaubswahl?

vom 02.02.2013, 14:41 Uhr

Frau A. ist alleinerziehende Mutter von zwei schulpflichtigen Kindern. Nun arbeitet sie in einem Kleinbetrieb. Außer dem Betriebsinhaber arbeiten auch noch dessen Ehefrau, sein Sohn und die Schwester mit im Betrieb. Außerdem gibt es noch eine Kollegin, die nicht mit dem Betriebsinhaber verwandt ist.

Frau A. würde gerne während der Sommerferien Urlaub machen. Unter anderem damit die Kinder, die erst 9 und 12 Jahre alt sind, versorgt sind. Rein theoretisch kann sie die Betreuungszeiten abdecken. Nun hat sie einen Urlaubsantrag eingereicht. Ihr Arbeitgeber meinte erst, in den Sommermonaten von Juli bis einschließlich September sei zu viel Arbeit und es würde deshalb eine Urlaubssperre für alle Angestellten geben. Nun hat Frau A. aber mitbekommen, dass ihre Chefin während der Sommerferien sehr lange im Urlaub ist.

Frau A. hat ihren Arbeitgeber darauf angesprochen und der meinte nur, als Chef dürfte man sich nun mal den Urlaub als erstes aussuchen. Frau A. findet das nicht wirklich fair. Sie ist der Meinung, wenn der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängt, dann ist das für alle gleich zu behandeln. Außerdem ist sie der Meinung, Urlaub ist gerecht zu verteilen und nicht nach dem Verwandtschaftsgrad zum Arbeitgeber.

Wäre die Aussage vom Arbeitgeber, dass seine Frau sich den Urlaub erst aussuchen darf, bevor nicht verwandte Arbeitnehmer ihren Urlaub planen dürfen, denn vor dem Arbeitsgericht überhaupt tragbar? Hat Frau A. die Chancen ihren Urlaub einzuklagen, vor allem in Hinblick darauf, dass es laut Arbeitgeber ja eine Urlaubssperre gibt?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ist jetzt die Frage, ob man seinen Arbeitgeber wirklich verklagen will. Zumindest ist es dann fraglich, wenn man weiterhin gern da arbeiten will. Als Chef an sich hat man sicherlich einen Vorteil. Wenn es da heißt, dass es eine Urlaubssperre gibt, dann ist das so, auch wenn dieser selber Urlaub nehmen wollen würde. Fair ist das sicherlich nicht, aber wieso sollte das nicht möglich sein?

Allerdings sollte man alle anderen Arbeitnehmer gleich behandelt, egal, ob die mit einem verwandt oder verheiratet sind oder nicht. Wer da Unterschiede macht, ist kein guter Arbeitgeber (meiner Meinung nach zumindest). Beachten wird aber eigentlich schon, ob man schulpflichtige Kinder hat. Das man da nicht außerhalb der Schulzeiten Urlaub nehmen wird als alleinerziehende Mutter, wird eigentlich berücksichtigt. Und es kann auch keiner verlangen, dass man beide Kinder für eine Woche aus der Schule nehmen muss, nur weil man mal zusammen wefahren will.

Ich würde das schon noch einmal ansprechen. Die haben nun einmal eine alleinerziehende Mutter eingestellt und das war bei der Einstellung mit Sicherheit auch bekannt. Und man kann weder der Mutter, noch den Kindern einen gemeinsamen Urlaub vorenthalten. So etwas finde ich mehr als unsozial.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


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