Garantieabwicklung bei beschädigtem Bildschirm

vom 02.02.2013, 09:52 Uhr

Neulich ist mir durch einen ziemlich dummen Zufall der Bildschirm von meinem Tablet zerbrochen. Ich war eigentlich nur einen Film sehen mit meiner Familie und war nebenbei mit meinem Tablet surfen. Das habe ich dann wohl auf dem Sofa unter einer Decke vergessen. Anschließend hat sich wohl jemand darauf gesetzt. Jetzt ist der Bildschirm defekt. Zwar nicht zerbrochen, man kann ihn aber nicht mehr verwenden. Der ist jetzt größtenteils weiß und andere Farben verlaufen wahllos durch den Bildschirm.

Auf dem Garantieschein steht das heruntergefallene Geräte grundsätzlich nicht ersetzt werden können und meine Freunde sind ebenfalls der Ansicht, dass ich das Gerät nicht mehr einschicken kann. Die Umstände waren jetzt allerdings etwas anders und es muss ziemlich leicht gehen so einen Bildschirm zu beschädigen, da ja niemand Gewalt angewendet hat. Wie ist der Garantiefall? Existiert irgendeine Chance das ich es doch noch einschicken kann?

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» marc25341 » Beiträge: 297 » Talkpoints: 0,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ohne den Hersteller des Geräts zu kennen, weiß man auch nichts über seine Garantiebedingungen. Diese Bedingungen kann der Hersteller so legen, wie er es gerne möchte. Ob er selbst verschuldete Schäden auch in seine Garantie einschließt, kann man so ohne weitere Informationen nicht sagen. Aber ich vermute ganz stark, dass er diese ausschließt. Zwar hat niemand mit Absicht Gewalt angewandt, aber dieser Defekt ist nun einmal Einer, der mit mehr Sorgfalt nicht aufgetreten wäre. Du solltest dir also die Garantiebedingungen des Herstellers genau ansehen.

Die gesetzlich festgelegte Gewährleistung greift hier auch nicht, da dieser Defekt nicht auf einen Sachmangel am Gerät zurück zu führen ist. Ich gehe ganz stark davon aus, dass du für die Reparatur des Displays bezahlen musst. Vermutlich ist beim Draufsitzen auch nicht nur der Display kaputt gegangen, die Elektronik solcher Tablets ist doch recht anfällig auf manuelle Einwirkung. Dass man den Bildschirm leicht beschädigen kann, nur, weil er ein Draufsitzen nicht aushält ist meiner Meinung nach ein sehr kurioser Gedankengang, schließlich sind die Produkte zum Lesen und Surfen und nicht als Sitzkissen ausgelegt ;)

Ob ein Sturz oder Draufsetzen: ich kann mir nicht vorstellen, dass die Reparatur des Geräts eine Garantieleistung ist. Ein Fall für die Gewährleistung ist es jedenfalls nicht. Du hattest ein sachmängelfreies Gerät, das durch Fremdverschulden beschädigt wurde, das wird wohl kein Hersteller übernehmen.

» TheDutchess » Beiträge: 537 » Talkpoints: 0,67 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Du kannst dein Tablett in diesem Fall nicht auf Garantie einschicken, da dieser Schaden durch menschliche Einwirkung entstanden ist. Denn die Hersteller nehmen solche Gräte grundsätzlich nicht an egal welcher es ist. Denn alles was durch menschliche Einwirkung passiert, wozu auch dein Fall zählt, wird der Hersteller sagen, dass es nicht möglich sein wird, dieses Gerät auf Garantie umzutauschen oder zu reparieren.

Nur wenn der Schaden mechanisch entstanden ist beziehungsweise ohne Fremdeinwirkung dann wird das Gerät auf Garantie angenommen. Denn das Erste was die Hersteller machen ist das Gerät auf menschliche Einwirkung zu überprüfen. Da musst du dir ein neues Tablett kaufen oder es teuer vom Hersteller reparieren lassen.

» GI KA » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 62,28 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich sehe da auch keine Chance, den Schaden im Rahmen einer Gewährleistung oder Garantie reparieren zu lassen. Schließlich ist der Defekt durch eine äußere mechanische Belastung entstanden. Der Händler kann sich darauf berufen, dass ein unsachgemäßer Gebrauch vorliegt und der Mangel daher nicht von ihm zu vertreten ist.

Möglicherweise kann man den Schaden aber der Haftpflichtversicherung desjenigen melden, der sich auf das Tablet gesetzt hat. Wenn es ein Familienmitglied war, sind Schadensansprüche jedoch fast immer ausgeschlossen.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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