Welcher Weg zum Kindergarten ist zumutbar?
Frau A. ist alleinerziehende Mutter. Ihr Kind wird demnächst drei Jahre alt und sie würde gerne wieder anfangen zu arbeiten. Ihren Arbeitsplatz hat sie noch und ihr Arbeitgeber würde ihr auch mit den Arbeitszeiten ein wenig entgegen kommen. Er bietet ihr die Möglichkeit an von 8 bis 14 Uhr zu arbeiten. Für diese Zeit bräuchte Frau A. nun einen Kindergartenplatz.
Frau A. hat ihr Kind bereits im ersten Lebensjahr in den beiden Kindergärten in der Nähe angemeldet. Der Fußweg dorthin würde in beiden Fällen etwa 10 Minuten dauern. Die Öffnungszeiten beider Kindertagesstätten wären von 7 bis 17 Uhr und auch die Buchungszeiten beider Kindergärten würden zu ihren Arbeitszeiten passen. Nun wurde ihr aber mitgeteilt, dass beide Kindergärten erst mal nur Geschwisterkinder aufnehmen und man sie auf eine Warteliste setzen könnte. In beiden Fällen stehen da aber bereits schon weitere Kinder vor ihr drauf, die wohl länger angemeldet sind.
Nun wurde ihr geraten, den Kindergartenplatz für ihr Kind doch über den Rechtsweg einzufordern, immerhin besteht ja ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren. Frau A. hat aber nun große Sorge, dass sie in irgendeinen Kindergarten am Wohnort einen Platz bekommt. Leider wohnt sie in einer größeren Stadt, allerdings am Stadtrand. Wenn sie nun einen Kindergartenplatz am anderen Ende der Stadt bekommen würde, wäre sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln mindestens eine Stunde unterwegs pro Strecke. Außerdem müsste sie wieder in wohnortnähe zurück, da dort auch ihr Arbeitsplatz liegt. Was zeitlich kaum zu schaffen wäre.
Deshalb fragt sich Frau A., ob es beim Kindergartenweg irgendwelche Richtlinien gibt, was zumutbar ist? Mit dem Arbeitsplatz wäre Frau A. selbstständig in der Lage ihr Leben, das ihres Kindes und den Kindergartenplatz selbst zu finanzieren. Für den Arbeitsweg gibt es ja so was wie Zumutbarkeitsregelungen. Aber wie sieht das mit dem Weg zum Kindergarten aus? Oder muss Frau A. froh sein, wenn sie überhaupt über den Rechtsanspruch irgendwo an ihrem Wohnort einen Platz für ihr Kind erhält?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass der Kindergarten höchstens 20 Minuten Fußweg oder 7,5 km entfernt sein darf. Der Kindergartenplatz kann aber auf jeden Fall eingeklagt werden und ich würde da auch versuchen so an den Kindergartenplatz zu kommen. Beziehungsweise sollte man noch mal mit der Leitung sprechen, bevor man rechtliche Schritte geht. Der Kindergarten muss aber auf jeden Fall in der gleichen Gemeinde liegen, weil man dafür ja auch Steuern bezahlt und das Ganze ja dann irgendwie sinnlos wäre. Für rechtliche Schritte sollte man aber noch mal zum Anwalt gehen.
Bevor sie ihr Recht einklagt, sollte Frau A noch einmal mit den Kindergärten sprechen und ihr Anliegen als sehr dringlich darstellen. Sie sollte mitteilen, dass sie auf den Kindergartenplatz angewiesen ist, weil sie eben arbeiten muss und gegebenenfalls sonst auch ihr Arbeitsplatz weg wäre. So war es zum Beispiel auch bei einer Bekannten von mir, die unbedingt zu einem bestimmten Datum einen Kindergartenplatz für ihre Tochter gebraucht hat, weil sonst ihr Arbeitsplatz weg gewesen wäre, wenn sie nicht hätte wieder anfangen können zu arbeiten. Sollte nach einem Gespräch mit den Kindergärten nichts heraus kommen, kann man immer noch klagen.
Ich glaube auch nicht, dass Frau A damit rechnen muss ewig lange unterwegs zu sein, wenn sie ihr Kind in den Kindergarten bringen möchte, denn man hat eigentlich ein Anrecht auf einen Platz im Wohnviertel bzw. in der Nähe. Normalerweise nimmt ein Kindergarten zuerst die Kinder auf, die Geschwisterkinder schon im gleichen Kindergarten haben und dann aber gleich darauf Kinder, die in der Nähe des Kindergartens wohnen.
Nettie hat geschrieben:Normalerweise nimmt ein Kindergarten zuerst die Kinder auf, die Geschwisterkinder schon im gleichen Kindergarten haben und dann aber gleich darauf Kinder, die in der Nähe des Kindergartens wohnen.
Das ist nicht unbedingt so. Im Prinzip entscheidet jeder Kindergarten selbst, nach welchen Kriterien er Kinder aufnimmt, wenn es nicht, wie in manchen Städten, eine zentrale Vergabe durch die Gemeinde gibt. Bei uns spielt es meines Wissens keine Rolle, wer wie nahe am Kindergarten wohnt. Heutzutage geht man sowieso fast selbstverständlich davon aus, dass jeder ein Auto hat.
Frau A könnte auch schauen, ob sie einen Platz bei einer Tagesmutter bekommt und so die Wartezeit auf einen Platz in einem ihrer Wunschkindergärten überbrücken kann. Das ist für ein 3-jähriges Kind meiner Meinung nach zwar nicht so schön, wie der Kindergarten, aber wenn es nicht anders geht, dann ist es eben so.
Ob es Richtlinien für die Entfernung gibt, weiß ich nicht. Es heißt ja, dass einem ein Platz innerhalb der Gemeinde zusteht, aber ich habe keine Ahnung, ob das in Großstädten eventuell anders definiert wird. Sinnvoll wäre das schon. Man stelle sich mal vor, jemand wohnt in Berlin-Marzahn und das Kind geht in Spandau in den Kindergarten, nur als Beispiel. Das wäre ja eine sehr große Entfernung und nicht mehr zumutbar.
Ich würde mich vor einer Klage aber auch nochmal mit den Kindergärten in Verbindung setzen und die Situation erklären. Normalerweise stehen die Kriterien alleinerziehend und berufstätig bei der Platzvergabe auch sehr weit oben. Bei uns gäbe es das nicht, dass man da keinen Platz bekommt, aber es kommt eben auch drauf an, wie viele Plätze an Frau A's Wohnort für wie viele Kinder vorhanden sind. In manchen Städten soll es ja immer noch ganz schlimm sein und viel zu wenig Plätze geben.
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