Wie lange dauern Sperren von Sozialleistungen?
Herr A. bezieht Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 Budget. Er hat eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Ihm ist klar, wenn er sich nicht an die Vereinbarungen hält, könnten ihm die Leistungen gestrichen werden. Nun fragt er sich aber, ob irgendwo genau festgelegt ist, für welche nicht erbrachten Leistungen man eine Sperre bekommt und wie lange diese Sperren sind.
Außerdem fragt er sich, wie das mit den Sperren dann genau abläuft. Wenn er nun eine Sperre für 3 Monate hat und komplett gesperrt wird, wie muss er dann vorgehen? Kann er nach drei Monaten dann einfach neue Leistungen beantragen oder laufen die Leistungen, nur eben ohne Auszahlungen, einfach weiter und müssen nicht neu beantragt werden?
Die Fristen sind dabei sehr unterschiedlich. Wenn eine Arbeit einfach von Herr A. aufgegeben wird, dann bekommt er in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Es war in diesem Fall sein verschulden, sodass das Amt in der Zeit keine Zahlungen vornimmt.
Sollte eine Arbeitsstelle von Herrn A. abgelehnt werden, dann erwartet ihn eine Sperrfrist von drei Wochen. Sollte er die zweite Arbeitsstelle auch ablehnen, dann beträgt die Frist wieder drei Wochen. Bei der dritten Arbeitsstelle, die nicht angenommen wird, beträgt die Frist zwölf Wochen.
Bei Eingliederungsmaßnahmen, wie es bei Herrn A. der Fall ist, liegen die Fristen beim ersten Verstoß bei drei, beim zweiten ebenfalls bei drei und beim dritten Verstoß bei zwölf Wochen Sperrfrist. Sollte Herr A. dann die Arbeit doch aufnehmen, dann wird in der Regel die Sperrfrist verkürzt oder sogar ganz ausgesetzt.
Egal um welche Frist es sich handelt, Herr A. muss immer mit dem Amt in Verbindung stehen, die dann im Einzelfall entscheiden, ob eine Zahlung wieder erfolgt und die Frist abgesetzt wird. Ob er dafür einen neuen Antrag stellen muss, weiß ich leider nicht.
Ich kenne mich da nicht aus, frage mich aber, warum er sich jetzt schon überlegt, wie das mit den Sperren ist. Das heißt ja, dass er vorhat, sich nicht an die Vereinbarungen zu halten. Alleine dafür würde ich ihm schon von meinen Steuern nichts bezahlen, die ich mir hart erarbeite.
Manchmal ärgere ich mich über so Fragen: Was bekomme ich vom Amt? Wo bekomme ich finanzielle Hilfen usw. Es gibt so viele Möglichkeiten zu arbeiten, wenn man ein bisschen flexibel ist.
Dauer und Höhe der Sanktionen beim ALG2 sind gesetzlich festgelegt. Eine Sanktion dauert immer 3 Monate. Was meine Vorrednerin erklärt hat, gilt nicht für ALG2, sondern für ALG1.
Es kann sein, dass ein Leistungsempfänger mehrmals hintereinander gegen seine Pflichten verstößt und sich so die Zeiträume mehrerer Sanktionen überschneiden.Die erste Sanktion beträgt immer 30% des Regelsatzes, die zweite 60% und eine dritte dann 100%. Bei 100% wird während des Sanktionszeitraums dann auch die Miete und die Krankenversicherung nicht mehr bezahlt. Außerdem gibt es Sanktion von 10% des Regelsatzes, wenn ein Termin zum persönlichen Erscheinen beim Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wird. Auch diese Minderung bleibt 3 Monate bestehen.
Im Falle eines vollständigen Wegfalls seiner Bezüge muss Herr A keinen neuen Antrag stellen, wenn der Bewilligungszeitraum bis dahin nicht ohnehin abgelaufen ist. Ist er das nicht, werden die Zahlungen automatisch wieder aufgenommen. In Herrn A's Eingliederungsvereinbarung muss im übrigen auch eine Rechtsbehelfsbelehrung angehängt sein, in der er das alles nachlesen kann. Hier ist außerdem der Paragraph des SGB II, in dem das alles drinsteht.
Wird einem Bedürftigen vom Amt eine Sperre verhängt, bekommt man anstelle seines Budgets Lebensmittelgutscheine im Wert von 80 Euro pro Monat. Verhungern lässt der Staat somit niemanden, aber es kann sehr peinlich sein, im Geschäft mit diesen Gutscheinen bezahlen zu müssen. An der Kasse wird man meistens schon schief angesehen und alles kann man sich auch nicht mit den Gutscheinen kaufen.
Als ich noch im Supermarkt an der Kasse saß, hatte ich so manches Mal Kunden, die solch einen Gutschein zückten und nicht selten musste ich diesen Leuten Waren wieder entziehen, weil sie für diese Gutscheine nicht vorgesehen sind.
Die möglichen Minderungen hat Jessy_86 bereits weitestgehend beschrieben. Sofern Herr A jünger als 25 Jahre ist gelten allerdings andere Regelungen und es kann auch beim ersten Regelverstoß eine Sperre von 100% erhoben werden.
Sofern Herrn A das Arbeitslosengeld II komplett gestrichen wird, laufen auch andere Leistungen nicht weiter. Er müsste sich in diesem Fall zum Beispiel auch selbst mit seiner Krankenversicherung in Verbindung setzen.
Die Pflichten sind genau in der Eingliederungsvereinbarung aufgelistet. Die häufigsten Verstöße sind sicherlich Terminversäumnisse, mangelnde Bewerbungsbemühungen oder die Ablehnung einer zumutbaren Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme.
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