Darf der Arbeitgeber pauschal Arbeitszeit abziehen?

vom 30.01.2013, 23:14 Uhr

Frau A. arbeitet in einem Büro mit 20 Angestellten. Die Zeiterfassung läuft über Stechuhren. Mehrarbeit wird nicht vergütet. Diese ist laut Arbeitsvertrag mit dem Monatslohn abgegolten. Frau A. lässt sich monatlich ihre Zeiterfassung vorlegen. Dabei hat sie nun festgestellt, dass der Arbeitgeber pro Tag pauschal 15 Minuten abzieht. Der Arbeitgeber sagt, dass sei die Zeit, die der Computer zum hoch fahren braucht.

Über diese neue Regelung sind die Angestellten nicht informiert worden. Viele Mitarbeiter arbeiten seit Jahren trotz Gleitzeit, zu festen Zeiten. Nun bekamen diese Mitarbeiter weniger Gehalt, da der Arbeitgeber die Zeiten vom Lohn abgezogen hat. Darf der Arbeitgeber das machen? Pausen werden bereits abgezogen. Die besagten 15 Minuten werden ohne Ankündigung und Erklärung einfach abgezogen. Das Hochfahren des Computers gehört aber doch auch zur Arbeitszeit oder nicht?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke, dass es nicht strittig ist, dass Pausen von der Arbeitszeit abgezogen werden, denn diese gehören einfach nicht zur Arbeitszeit.

Anders ist es bei Tätigkeiten, die mit der Arbeit zu tun haben. Nehmen wir einmal, A könnte ohne Computer und die darauf installierten Programme nicht arbeiten, dass diese Tätigkeiten also seine Hauptleistungspflicht ausmachen. Die sogenannte Rüstzeit umfasst unter anderem Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer vorzunehmen hat, um sein Arbeitssystem für den Einsatz vorzubereiten und wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. In dem Fall ist also das Hochfahren des Computer und das Starten der Programme. Diese Tätigkeiten sind Rüstzeit und der Hauptleistungspflicht zuzurechnen, daher müssen sie damit entlohnt werden.

Anders wäre das nur, wenn A seinen Computer nicht für seine hauptsächliche Tätigkeit benötigen würde. In diesem Fall wären die Chancen deutlich besser, dass der Arbeitgeber die Zeit für das Hochfahren des Computers nicht bezahlen müsste. Allerdings ist das Thema auch richterlich höchst umstritten.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich denke nicht, dass es rechtens ist, diese Zeit dem Mitarbeiter abzuziehen. Zumal eine Viertelstunde täglich da schon eine Unverschämtheit ist. Die Zeit, die der PC zum hochfahren benötigt, ist in meinen Augen auch Arbeitszeit, schließlich wird der PC ja zum arbeiten benötigt.

Bei meinem Arbeitgeber ist es sogar, dass wir täglich 10 Minuten Zeit gutgeschrieben bekommen. Dies ist für die Zeitspanne gedacht, die zwischen Eintreffen am Arbeitsplatz und Starten des PCs samt Zeiterfassungssoftware. Wir stempeln nämlich per Software und nicht am Eingang per Stechuhr und die Zeit, die uns dadurch "verloren" geht, wird eben pauschal gutgeschrieben.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Legal ist das meines Wissens nach nicht, auch wenn mir keine Paragraphen bekannt sind, wo das drinstehen soll. Aber alles, was die Arbeit betrifft, wird auch bezahlt. So gilt es schon als Arbeitszeit, wenn man auf der Arbeit seine Arbeitsuniform anziehen muss oder wenn man dienstlich unterwegs sein muss. Warum sollte man dann beim Hochfahren des Computers eine Ausnahme machen?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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