Mieten einer Wohnung ohne festes Einkommen möglich?
Frau A. wohnt mit ihrem Lebensgefährten Herr B. in einer Eigentumswohnung, die seinen Eltern gehört. Kosten für die Wohnung fallen nicht an. Der Lebensgefährte bezieht von den Eltern einen jährlichen Betrag, den er nur für seine Ausgaben nutzt. Frau A. selbst arbeitet freiberuflich. Sie hat pro Jahr drei bis vier große Aufträge, für die sie dann auch ein paar Wochen beschäftigt ist. Von dem Einkommen konnte sie bisher sehr gut leben und auch das gemeinsame Kind versorgen.
Nun hat Herr B. eine neue Freundin und drängt Frau A. zum Auszug. Frau A. könnte mit ihrem Einkommen ohne Probleme die Miete für eine Wohnung für sich und ihr Kind finanzieren. Das Einkommen kommt halt aber unregelmäßig und einen Arbeitsvertrag gibt es auch nicht. Bisher bestanden alle potentiellen Vermieter auf einen Arbeitsvertrag oder einen regelmäßigen Gehaltsnachweis, den Frau A. ebenfalls nicht vorlegen kann. Wie kann sie ihre Chancen auf eine Wohnung erhöhen? Der bisherige Lebensgefährte drängt sehr auf ihren Auszug, aber bisher wurde sie eben von jedem Vermieter abgelehnt, wegen des fehlenden Arbeitsvertrags und weil sie keinen regelmäßigen Gehaltseingang belegen kann.
Das ist schwierig und auch ungerecht. Aber ich kenne die Situation. Ich habe nach meiner Scheidung ungefähr ein Jahr lang gesucht, bis ich mit meinen Kindern ausziehen konnte. Dieses Jahr war nicht besonders schön.
Am besten wäre es, wenn die Frau eine Bürgschaft von Verwandten bekommen könnte. Ansonsten muss sie einfach Glück haben und auf Vermieter treffe, die Verständnis für die Situation haben. Sie kann auch vorschlagen, die Miete für jeweils ein halbes Jahr im Voraus zu zahlen. Aber das fände ich von dem Vermieter unverschämt und so weit würde ich nicht gehen, weil der Vermieter ja dann die Zinsen bekommt und ich eventuell in den Dispo rutsche.
Es gibt mehrere Millionen Menschen in Deutschland ohne festes Gehalt, zu den 5 Millionen Empfängern von Sozialleistungen kommen bestimmt ebenso viele Menschen, die selbstständig sind, freiberuflich arbeiten, studieren oder von Ersparnissen leben. Natürlich hat man nur einen Arbeitsvertrag, wenn man angestellt ist. Wer durch sein Gewerbe Geld verdient, kann dieses doch durch ebenso nachweisen, denn auch dabei gibt es Geldeingänge und zudem hat man doch die entsprechenden Jahresabschlüsse.
Es gibt natürlich Vermieter, die entsprechende Unterlagen haben wollen und ein regelmäßigen Gehaltseingang erwarten. Dazu gehören auch die meisten Wohnungsgesellschaften. Fernab davon gibt es aber eine Menge Vermieter, die nichts dergleichen sehen wollen. Aber auch bei denen sollte man den Eindruck erwecken, dass man die Miete zahlen kann und eventuell eine Schufa-Auskunft vorlegen können.
Wer sich vorstellt und gleich erwähnt, dass er kein regelmäßiges Gehalt bekommt, hat natürlich schlechte Karten. Ebenso sollte die Kaution sofort zahlbar sein. Und wenn wirklich jemand nach Verdienstbescheinigungen fragt, so kann man auch mit seinen Auftraggebern abklären, dass man seine Auftragsbestätigungen vorlegen kann, zusätzlich zum Jahresabschluss.
Es kommt darauf an, wie die Wohnsituation ist. In München hat man in der geschilderten Situation wenig Chancen. Wohnungen bekommen hier nur die Arbeitnehmer mit festem Einkommen, die ganz Reichen, die hohe Einkünfte vorzeigen können, und die Hartz-IV-Empfänger. Die Hartz-IV-Empfänger werden sogar gerne genommen, weil der Staat ja zahlt. Als freiberuflicher Unter- bis Mittelständler, der versucht, mit einer Sechzigstundenwoche sein Einkommen zu erzielen, seine Steuern zu zahlen und keinem auf der Tasche zu liegen, hat man wie immer die A... karte gezogen, was mich manchmal wütend macht. Aber vielleicht ist das in anderen Gebieten anders.
anlupa hat geschrieben:Als freiberuflicher Unter- bis Mittelständler, der versucht, mit einer Sechzigstundenwoche sein Einkommen zu erzielen, seine Steuern zu zahlen und keinem auf der Tasche zu liegen, hat man wie immer die A... karte gezogen
Ich habe nun in München schon einige Freiberufler kennengelernt und alle hatten eine Wohnung mit der sie auch zufrieden waren. Natürlich ist sich jeder bewusst, dass die Mieten entsprechend hoch sind, aber das gehört in München nun mal dazu. Probleme hatte keiner der Freiberufler mehr als andere Wohnungssuchenenden hier auch, deshalb scheint es wohl auch in München nicht automatisch für jeden Freiberufler auf Wohnungssuche eine A....karte zu geben.
Das der Staat bei Hartz4-Empfängern zahlt ist auch nur bedingt so. Die angemessenen Mieten werden zusammen mit dem Regelsatz übernommen. Das Geld bekommt der Leistungsempfänger und sollte es dann weiterleiten an den Vermieter. Versäumt er dies hat der Vermieter die von dir genannte Hinterteilkarte gezogen. Zwar kann die Miete auf Wunsch und Antrag des Leistungsempfängers auch direkt an den Vermieter überwiesen werden, aber das kann der Leistungsbezieher jederzeit selbst ändern. Und bei Streichung der Leistungen zum Beispiel können die meisten Hartz4-Empfänger dann auch die Miete nicht mehr aufbringen.
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