Bei Arbeitslosengeld II eine Eigentumswohnung kaufen?

vom 28.01.2013, 00:54 Uhr

Familie X ist insgesamt zu viert. Zwei Kinder und die Eltern. Ein Elternteil ist in Rente und der andere Elternteil arbeitet als geringfügig Beschäftigte (~400€). Die Kinder gehen beide einer Schulbildung (Schule und Studium) nach. Die Eltern beziehen Arbeitslosengeld II.

Nun ist meine Frage, ob man, wenn man Arbeitslosengeld II bezieht überhaupt eine Wohnung kaufen darf?

» cupcake03 » Beiträge: 1152 » Talkpoints: 29,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ganz generell nein. Wohnt man in bereits vorhandenen Eigentum, darf man in der Regel wohnen bleiben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es werden in der Regel die Kosten in Höhe der Miete übernommen. Zinszahlungen begleichen die Ämter aber nicht.

Du schreibst, einer der Bedarfsgemeinschaft bezieht Rente? Dann wird diese Person kein Arbeitslosengeld 2 nach SGB 2 bekommen, sondern Arbeitslosengeld 2 nach SGB 12. Da ist das was man an Vermögen haben darf generell schon mal niedriger. Denn sonst wäre es theoretisch wohl möglich auch mit Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 Topf Eigentum zu erwerben. Denn man darf pro Lebensjahr X Euro an Vermögen haben.

Wie man das Vermögen einsetzt, ist den Ämtern relativ egal. Wenn man also zu dem Preis Eigentum findet, dürfte das kein Problem sein. Was aber mit dem Vermögen, welches die Person die Rente bezieht, haben darf, kaum möglich sein wird.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe letztens darüber mit Freunden diskutiert und die Meinungen gingen stark auseinander. Habe auch schon in diversen Internetforen nachgeschaut, aber da sind die Antworten immer sehr schwammig formuliert bzw. für einen Laien wie mich unverständlich.

» cupcake03 » Beiträge: 1152 » Talkpoints: 29,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass das überhaupt möglich ist. Woher soll denn das Geld kommen? In München ginge das bei den Preisen für Immobilien zumindest nicht. Aber wenn die Wohnungen extrem billig sind, könnte das ja als Altersvorsorge gelten. Ich weiß nicht, wie das gesetzlich geregelt ist.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich kenne die gesetzlichen Regelungen dazu nicht genau. Ich denke aber, dass das Arbeitsamt einem ALG-II-Empfänger nicht vorschreiben kann, was er mit dem Geld macht, was er bekommt. Ob er davon eine Waschmaschine, ein Auto oder eine Wohnung kauft, ist doch ihm überlassen. D.h. wenn Ihr – wie auch immer – genügend Mittel habt, um eine günstige Eigentumswohnung zu erwerben, dann könnt Ihr das meinem Verständnis nach tun. Es kann ja beispielsweise sein, dass die Rentenzahlungen des Partners dafür reichen oder der Partner eben genug Sparguthaben hat.

Allerdings denke ich, dass es mit einem Kredit schwer werden könnte. Zum einen wegen dem Alter des Partners – als Rentner ist er ja sicherlich älter als 63. Zum anderen weiß ich nicht, on man ALG-II-Empfängern überhaupt Kredite in der Größenordnung gibt bzw. ob das dann nicht die schlechtest möglichen Konditionen sind. Daher würde ich das nur machen, wenn für den Kauf kein Kredit notwendig wird.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Zitronengras hat geschrieben:Ich denke aber, dass das Arbeitsamt einem ALG-II-Empfänger nicht vorschreiben kann, was er mit dem Geld macht, was er bekommt. Ob er davon eine Waschmaschine, ein Auto oder eine Wohnung kauft, ist doch ihm überlassen.

Grundsätzlich mag das stimmen. Wofür du das Geld ausgibst ist deine Sache. Sollte dein Geld für ein Auto oder gar eine Eigentumswohnung reichen, kannst du die natürlich kaufen. Allerdings zählt das dann zu deinem Vermögen und wenn man damit die Freigrenze überschreiten, kann das Amt fordern, dass zunächst das Vermögen aufgebraucht wird, bevor wieder eine Leistung gewährt wird. Beim PKW gelten da zum Beispiel Zeitwerte zwischen 5.000 und 7.500 Euro als angemessen, ohne dass der PKW als Vermögen angerechnet wird (sofern es kein Zweitwagen ist).

Die Waschmaschine wird wohl eher weniger auffallen, die kann man ja zur Not bar bezahlen und damit merkt es an sich keiner. Aber bei einer Wohnung kann ja bei der Prüfung der Kontobewegung auffallen, dass keine Miete mehr gezahlt wird, genauso wie beim Auto die Versicherungskosten und Steuern auffallen können. Das lässt sich also gar nicht so einfach verschweigen.

Etwas anders sieht es aus, wenn man die Eigentumswohnung bereits besitzt. Sofern diese eine angemessene Größe hat, kann diese Anrechnungfrei bleiben. Auch da variieren die Größen etwas, so können 120-130 Quadratmeter durchaus angemessen sein, selbst für einen Singlehaushalt.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Danke für die Antworten. Vielleicht findet sich hier ja jemand, der es ganz genau weißt. Glücklicherweise betrifft das nicht mich, sondern wurde einfach nur mal Diskussionsgegenstand unter Freunden. :wink:

» cupcake03 » Beiträge: 1152 » Talkpoints: 29,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Und wovon soll die Familie dies bezahlen? Das Jobcenter zahlt nur Miete und Nebenkosten. Rente und Kindergeld werden voll auf Hartz IV angerechnet und von den 400 Euro bleiben gerade mal 160 Euro übrig. Den Rest kassiert das Amt.

Wenn man sich vor dem Fall in Hartz IV ein Eigentumswohnung beschafft hat, übernimmt das Amt die Zinsen, die zur Tilgung anfallen aber eben nicht die eigentlichen Darlehenskosten! Normalerweise ist auch nur eine Teilfinanzierung über Darlehen möglich und mit den 150 Euro pro Jahr und Person kommt man da nicht weit.Schließlich kostet so eine Eigentumswohnung einige Zehntausend Euro und wie man mit Hartz IV an ein Darlehen kommen will, ist mir auch schleierhaft.

Theoretisch wäre es vielleicht möglich aber praktisch ist es eben unvorstellbar.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Es ist schlichtweg im Normalfall rein finanziell nicht möglich. Hartz 4 Empfänger dürfen pro Lebensjahr nur 150 Euro besitzen. Sobald sie drüber sind, wird kein Hartz 4 mehr bezahlt sondern dieses Geld muss zuerst aufgebraucht werden. Selbst bei zwei Erwachsenen würde das angesparte Geld nicht reichen.

Und keine seriöse Bank wird einem Hartz 4 Empfänger einen Kredit bewilligen. Sollte die Familie von wo anders Geld herbekommen ist die Chance groß, dass das Arbeitsamt im Endeffekt sagt davon muss gelebt werden und die Familie wieder zum Verkauf zwingt. An sich kann die Familie sich natürlich selbst überlegen, für was sie ihr Geld ausgibt, allerdings ist es finanziell nicht möglich, da sie wie gesagt eben nicht über die 150 Euro pro Lebensjahr an Geld kommen darf. Ich kenne keine Wohnung, welche man sich damit leisten kann.

» milli23 » Beiträge: 1214 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^