Dürfen doppelt verglaste Kunststofffenster in Denkmal-Haus?

vom 25.01.2013, 19:29 Uhr

Wenn man sich entschieden hat, ein denkmalgeschütztes Haus zu kaufen, was darf an der Außenfront geändert werden? So wie das Haus momentan ist, müssen dringend neue Fenster eingebaut werden, da die alten Holzfenster einen ziemlich maroden Eindruck machen. Es sollen doppelt verglaste Kunststofffenster eingesetzt werden, weil sie pflegeleichter sind und besser gegen die Kälte. Ist das gestattet, einfach andere Fenster einzubauen? Oder müssten dann wieder einfach verglaste Holzfenster genommen werden, obwohl die nicht den heutigen Anforderungen entsprechen? Diese Fragen stellte mir eine frühere Schulfreundin.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Die Frage wurde hier schon gestellt Denkmalgeschütztes Haus kaufen und wenn ich das richtig verstanden habe, dann solltest du dich beim Amt erkundigen, weil es wohl auch von Gebiet zu Gebiet verschieden ist und auch darauf ankommt, wie dieses Haus denkmalgeschützt ist. In meinem Fall haben A und b das Haus nicht gekauft, weil die Auflagen zu hoch waren.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Die Bauverordnung und die Richtlinien weichen hier leider von Stadt zu Stadt zum Teil ab. Deshalb sollte sich deine ehemalige Schulkameradin beim zuständigen Bauamt kundig machen. Da wird sie sicherlich Auskunft bekommen, was in ihrem Fall zu machen ist.

Außer Kunststoffenstern mit Isolierverglasung, gibt es auch Holzfenster mit Isolierverglasung. In der Regel soll ja das Bild das gleiche bleiben und ich vermute stark, Holzfenster mit Isolierverglasung werden ihr genehmigt werden. In meinem Elternhaus, ebenfalls denkmalgeschützt, sind nur Holzfenster mit Isolierverglasung. Auch in meiner Wohnung habe ich zwei Fenster aus Holz mit Isolierverglasung. Das Haus müsste auch denkmalgeschützt sein.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



So weit ich das weiß, muss man bauliche Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden immer vor Baubeginn bei der Denkmalschutzbehörde beantragen. Man darf erst mit dem Umbau beginnen, wenn die Behörde ihr Servus unter den Antrag gesetzt hat. Wenn man einfach so drauf los baut, riskiert man, dass alles wieder zurück gebaut werden muss und man sogar ein Bußgeld zahlen muss, weil man nicht Denkmalgerecht vorgegangen ist. Das wäre ziemlich ärgerlich. Also besser lieber vorher einmal zu viel fragen als einmal zu wenig.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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