Kann Betriebsurlaub mal einfach so angeordnet werden?
Herr M arbeitet in einer kleineren Privatfirma und bekam dieser Tage mitgeteilt dass im Mai 2 Wochen Betriebsurlaub angesetzt sind. Urlaub ist ja an sich schön und gut, aber darf denn eigentlich der Arbeitgeber so einseitig einfach mal so Betriebsurlaub anordnen?
Müsste oder sollte der Arbeitgeber nicht wenigstens zumindest anteilig den Arbeitnehmern ein Zugeständnis machen was die volle Anrechnung der Urlaubstage anbelangt? Also meinetwegen bei 10 Urlaubstagen nur 8 anrechnen? Wie seht ihr das und wie würdet ihr euch in einem derartig gelagerten Fall verhalten?
Wenn der Chef einen Grund hat, in dieser Zeit seinen Betrieb zu schließen, dann darf er das durchaus ausführen, dass in der Zeit Betriebsurlaub ist. Viele Lieferanten und Kunden sind vielleicht gerade in der Zeit nicht da, sodass es sich nicht lohnt, den Betrieb zu öffnen.
Wenn er allerdings keinen wichtigen Grund vorweisen kann und nur zu der Zeit gerne verreist, sieht die Sache schon anders aus. Den Urlaubswünschen seiner Mitarbeiter muss er nachgehen, wenn er keinen wichtigen Grund für den Betriebsurlaub hat.
Der Chef von Herrn M hat die Möglichkeit, über drei fünftel des Urlaubs seines Mitarbeiters mitbestimmen, beim Rest kann er so gut wie nichts sagen. So kann Herr M dann für die restlichen Tage selber entscheiden, wann er sie nimmt. Darüber hinaus muss es im Vertrag vermerkt sein, dass der Betrieb über einen gewissen Zeitraum immer Betriebsurlaub hat.
Betriebsferien dürfen zum Beispiel nicht in den Sommerferien statt finden, da sonst die Eltern benachteiligt werden, da sie dann weniger Urlaub haben. Warum sollte der Arbeitgeber denn die Urlaubstage gut schreiben und nur acht von zehn berechnen?
Wenn der Betriebsurlaub aus wichtigen Gründen geschieht und das ist in den meisten Fällen so, dann kann Herr M nichts machen. Bei uns in der Firma haben wir auch Betriebsurlaub, immer zwischen Weihnachten und Neujahr. Zu dieser Zeit arbeiten kaum Menschen für die Firma, die im Ausland sitzen. Somit lohnt es sich nicht, den Betrieb zu öffnen und wir müssen in der Zeit einen Teil unseres Urlaubs nehmen.
Ja, der Chef darf Betriebsurlaub festlegen, wenn es aus betrieblichen Gründen geboten ist, aber eben den gesamten Urlaub. Ich weiß aber nicht,wie lange er es vorher ankündigen muss. Ein Teil muss zumindest zur freien Verfügung stehen. Der Arbeitnehmer muss ihn aber schon frühzeitig angeben, damit der Chef planen kann.
Ein Arbeitgeber kann Betriebsurlaub einfach so festlegen. Das muss rechtzeitig bekannt gegeben werden und dann ist diese Festlegung auch für den Arbeitnehmer verbindlich. Warum er dann weniger Urlaubstage anrechnen soll, als tatsächlich genommen werden, erschließt sich mir nicht. Warum sollte das so sein? Der Arbeitnehmer hat doch Urlaub.
Und auch in den Sommerferien darf es Betriebsurlaub geben. Warum sollen Eltern denn dann benachteiligt sein? Verstehe den Sinn dieser Aussage irgendwie nicht. Wenn alle Arbeitnehmer 2 Wochen Urlaub in den Betriebsferien haben, ist doch niemand im Nachteil.
Squeeky hat geschrieben:Ein Arbeitgeber kann Betriebsurlaub einfach so festlegen.
Nein eben nicht. Genau aus den gleichen Gründen wie schon gewährter Urlaub nicht einfach wieder zurück genommen werden kann, darf auch nicht einfach mal so Betriebsurlaub angeordnet werden. Auch die Zeitangabe drei Fünftel stimmt prinzipiell. Allerdings ist bei geringem Urlaubsanspruch auch ein kleinerer Anteil möglich. So hatte ich bei meinem vorigen Arbeitgeber nur 21 Tage Urlaub, wenn der dann auch noch über 13 Tage dieses Anspruchs hätte verfügen dürfen, hätte man kaum Entscheidungsspielraum gehabt.
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