Kann ein Arbeitsgerichtsverfahren hohe Kosten verursachen?

vom 22.01.2013, 19:44 Uhr

Ich selber bin in der Gewerkschaft und da habe ich ja kein Problem damit, wenn ich mal ein Arbeitsgerichtsverfahren hätte. Allerdings ist Herr B im Moment in einer Lage, wo er wohl das Arbeitsgericht benötigt. Er wird wohl am Montag erst einmal einen Anwalt aufsuchen. Er ist nicht Rechtsschutz versichert und ist in keiner Gewerkschaft. Was wird wohl auf Herrn B zukommen? Wie teuer kann ein Arbeitsgerichtsverfahren sein? Wenn Herr B es gewinnt, muss dann der Arbeitgeber alles bezahlen oder ist es beim Arbeitsgericht so, dass jeder selber zahlen muss?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



So ganz billig ist ein Rechtsanwalt nicht. Die Gebühren des Anwaltes und des Gerichtes berechnen sich nach dem Streitwert. Also nach der Summe, um die es vor Gericht ging. Das Beste wäre es, den Anwalt schon zu Beginn zu fragen, welche Kosten auf einen zukommen können.

Auch wenn Herr B den Rechtsstreit durch ein Urteil gewinnen sollte, muss er seine Rechtsanwaltskosten in der ersten Instanz selber tragen. Dies gilt aber nur vor dem Arbeitsgericht. Bei sonstigen Zivilfällen muss die Gegenseite auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes begleichen. Ursprünglich sollte diese Regelung mal Arbeitnehmerfreundlich sein, da der klagende Arbeitnehmer so keine Angst vor Gebühren der Gegenseite haben sollte. Aber man bleibt eben auch auf seinen Kosten sitzen, wenn man selber einen Anwalt beauftragt. Erst in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht muss der Unterlegene sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.

Man kann sich in Übrigen vor dem Arbeitsgericht auch selbst vertreten. Es besteht keine Anwaltspflicht. Erfahrungsgemäß geht der Richter auch nachsichtig mit dem Arbeitnehmer um, wenn er keinen Rechtsanwalt an seiner Seite hat. Dies gilt jedoch nicht für den gegnerischen Anwalt. Wenn man sich unsicher ist und keine Fehler begehen möchte, ist ein Anwalt die bessere Wahl. Zur Not kann man unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen. Herr B sollte hierzu ebenfalls seinen Anwalt befragen.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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