Wie sind Rufmord oder Rufschädigung gesetzlich geregelt?

vom 22.01.2013, 19:37 Uhr

Nehmen wir mal an, dass Person B durch einen Rufmord von Person A einen erheblichen finanziellen Schaden hat. Nun will Person B dagegen vorgehen. Aber Person B weiß nicht, wie das gesetzlich so mit Rufmord und Rufschädigung geregelt ist. Wie wird es sein, wenn Person B die Person A anzeigt? Wird Person A zur Rechenschaft gezogen oder muss Person B ein Zivilprozess führen? Weiß jemand näheres? Wie sollte Person B vorgehen?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Rufmord ist eine Verleumdung und damit eine Straftat, die angezeigt werden kann. Wenn man beweisen kann, dass jemand Tatsachen verbreitet hat, die nicht wahr sind und die ihn herabwürdigen, so wird er mit bis zu zwei Jahren Gefängnis beziehungsweise einer Geldbuße bestraft. Das wäre das strafrechtliche Verfahren. Selbstverständlich kann er dann auch noch zivilrechtlich dagegen vorgehen und Schadensersatz verlangen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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