Sollte man zum Verbandskasten auch ein Verbandsbuch führen?

vom 22.01.2013, 18:15 Uhr

Führt ihr für euren Verbandskasten im Kraftfahrzeug auch ein Verbandsbuch? In Betrieben ist das vorgeschrieben. Aber wie es im Straßenverkehr ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Wisst ihr das, ob es Vorschrift ist? Es gibt die Verbandsbücher in elektronischer und gedruckter Form. Für einen Erste-Hilfe-Einsatz sollen sie von Vorteil sein.

Im Notfall können alle geleisteten Maßnahmen sofort eingetragen werden und dienen dann auch als Nachweis. Sicherlich wäre ein solches Buch hilfreich, wenn man mal Erste-Hilfe leisten muss. Weil man später dann auch die Uhrzeit neben den Maßnahmen nachlesen könnte.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Von einem solchen Buch höre ich jetzt zum ersten Mal und mir ist der Sinn noch nicht ganz klar, aber erst mal zur rechtlichen Seite: Vorgeschrieben ist ein solches Buch im Straßenverkehr definitiv nicht.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dient das Buch dazu, im Falle des Gebrauchs von Materialien aus dem Erste-Hilfe-Kasten, Art und Verwendung hiervon einzutragen, ist das richtig? Nehmen wir an, ich muss einen Druckverband anlegen, trage ich also in das Buch ein, was ich verwendet habe, wann das war und was ich damit gemacht habe? Ehrlich gesagt finde ich das ziemlich überflüssig, wozu soll denn das gut sein? Die Maßnahmen kann man ja sowieso erst im Nachgang eintragen, während der medizinischen Erstversorgung sollte man nebenbei ja nicht noch ein Buch ausfüllen müssen. Wenn etwas aus dem Erste-Hilfe-Kasten verwendet wurde, sollte man sich anschließend sowieso einen neuen anschaffen, wenn nicht gerade nur ein einzelnes Pflaster fehlt. Sonst steht man beim nächsten Mal da und hat nicht mehr alle Materialien, die man vielleicht braucht.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich persönlich hab zwar keinen Autoführerschein, aber mein Mann hat ein Auto, wo er auch einen Verbandskasten beziehungsweise Erste-Hilfe-Kasten mit sich führt. Und ich habe einen Motorrollerführerschein gemacht und dort musste ich auch einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Und ich habe, weder im Erste-Hilfe-Kasten noch bei meinem Motorrollerführerschein und auch nicht beim Erste-Hilfe-Kurs, etwas von einem Verbandsbuch gehört geschweige denn gesehen.

Also bin ich definitiv der Meinung, dass man solch ein Verbandsbuch nicht mit sich führen muss im Auto oder in einem anderen Fahrzeug, wobei dies auch kein anderer aus meinem Umfeld hat oder macht oder desgleichen. Also ist das Mitführen solch eines Buches definitiv keine Vorschrift.

Zu mal ich mich frage, was für einen Sinn dieses Verbandsbuch haben soll. Immer hin absolviert man einen Erste-Hilfe-Kurs ab, wenn man einen Führerschein für irgendein Fahrzeug macht. Und man dort in dem Erste-Hilfe-Kurs auch erlernt, wie man einen Verband zu binden hat und desgleichen.

Und wer, bitte, hat schon Zeit in einem Verbandsbuch nach zu schauen, wenn vor einem ein verletzter Mensch liegt, der dringend sofortige Hilfe benötigt, weil diese Person gerade einen schweren Unfall hatte. Da hat man keine Zeit erst einmal ganz ruhig in einem Buch nach zu schauen, wie man richtig den Verband anlegt, und wie man der Person Erste Hilfe leistet und dann sogar noch zwischendurch irgendwo geleistete Maßnahmen einzutragen und dann auch noch die Uhrzeit mit einzutragen. Dafür hat man in solch einer Situation definitiv keine Zeit und wer denkt in solch einer Situation daran, auf die Uhr zu schauen.

Zu mal die Rettungssanitäter doch sehen können, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen man an der verletzten Person geleistet hat. Auf jeden Fall können die Rettungssanitäter im Großen und Ganzen sehen, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen man geleistet hat, und dass man einen Verband angelegt hat oder zumindest versucht hat anzulegen.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das Verbandbuch in Betrieben hat meines Wissens die Aufgabe, in Versicherungsfragen ein Nachweis zu sein. Das heißt, dass die Berufsgenossenschaft das als Beleg sehen möchte, wenn sie Kosten für Folgen oder Spätfolgen einer Verletzung eines Mitarbeiters am Arbeitsplatz übernehmen soll.

Ich fahre jetzt seit 15 Jahren Auto, aber ich habe bislang noch nie bei einem Unfall mit verletzten Personen Hilfe leisten müssen. so oft kommt es also zum Glück nicht vor. Wenn im Autoverbandskasten etwas fehlt, muss man es meines Wissens unverzüglich ersetzen. Dafür nützt ein Verbandbuch also schon mal nichts.

Wenn man bei einem Unfall oder sonst wo erste Hilfe leisten musste, würde ich danach ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Damit könnte man dann im Ernstfall belegen, dass man nach bestem Wissen und Gewissen alles in der Macht stehende versucht hat. Aber so weit ich mich an meinen Erste Hilfe Kurs erinnern kann, kann man als Privatperson sowieso nicht juristisch belangt werden, wenn man als Helfer eine Situation falsch einsetzt und unbeabsichtigt mehr schadet als nützt. Man macht sich lediglich strafbar, wenn man absichtlich etwas falsches macht oder die Hilfe verweigert.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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