Rechtfertigt ausstehendes Gehalt die Arbeitsverweigerung?

vom 21.01.2013, 21:16 Uhr

Herr Sch. arbeitet in einem Betrieb, welcher zur Zeit wohl etwas finanzielle Probleme hat. Er und seine Kollegen haben schon seit 2 Monaten kein Gehalt mehr bekommen. Es wurde zwar mit den Mitarbeitern gesprochen und angeblich ist bei der Bank was schief gelaufen, aber da diesen Monat am 15., wo sonst das Gehalt überwiesen wird auch wieder nichts kam, sind die Mitarbeiter schon sehr sauer. Ein Gespräch mit dem Chef ist nicht möglich, weil er in Urlaub ist und die Mitarbeiter sind nun so weit, dass sie nicht mehr arbeiten wollen.

Rechtfertigt ausstehendes Gehalt oder ausstehender Lohn die Arbeitsverweigerung oder riskieren die Angestellten noch die Kündigung und dann auch eine Sperre beim Amt, weil sie die Arbeit verweigert haben? Wie sollten die Mitarbeiter sich nun verhalten.

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ausstehende Lohnzahlungen sind immer ärgerlich; gerade da man als Arbeitnehmer darauf angewiesen ist. Trotzdem darf man nicht einfach die Arbeit niederlegen. Wenn der Arbeitgeber mehr als einen Monatslohn in Verzug ist, so kann man von seinem so genannten Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Diese sollte aber unbedingt mit einer angemessenen Frist schriftlich dem Arbeitgeber angekündigt werden. In dem Schreiben müssen auch die Gründe genannt werden.

Unabhängig davon wäre es empfehlenswert, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen oder eigenständig einen Mahnbescheid beim zuständigen Arbeitsgericht zu beantragen. Das Jobcenter beziehungsweise die Agentur für Arbeit würde ich ebenfalls darüber in Kenntnis setzen, dass Lohnzahlungen ausgeblieben sind. Sobald der Arbeitgeber aus seinem Urlaub zurückgekehrt ist, bietet sich zunächst vielleicht auch noch ein klärendes Gespräch an.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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