Einfach nicht mehr zur Arbeit gehen - mögliche Konsequenzen?
In Jobs ist es ja ziemlich unterschiedlich, wie wichtig die eigene Arbeitsleistung für das Unternehmen ist. Es gibt Arbeitsstellen, wo es kaum auffällt, ob manche Mitarbeiter da sind oder nicht, Krankenscheine auch kein Problem im Ablauf darstellen und es gibt gerade dort auch immer wieder Mitarbeiter, die einfach nicht mehr zur Arbeit kommen. Anders ist es, wenn von dem persönlichen Job der ganze Ablauf abhängt. Dadurch könnte theoretisch auch der Umsatz, das Ansehen der Firma oder ein Projekt leiden.
Doch macht es rechtlich einen Unterschied, wenn man einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint, ob man als Mitarbeiter einer von hundert ist oder man der einzige ist, der an diesem Tag die Tätigkeiten verrichten würde? Inwiefern kann man eventuell belangt werden, wenn im Vertrag darüber nichts festgelegt ist? Anders verhält es sich vermutlich bei Verträgen, in denen eine Vertragsstrafe von zum Beispiel einem halben Monatsgehaltes festgelegt ist für den Fall, dass man die Kündigungsfrist nicht einhält. Ich denke, um diese wird man dann oft nicht herumkommen, bzw. sie wird in der Regel auch direkt mit dem Einkommen verrechnet.
Macht es ggf. auch einen Unterschied, ob man nach dem entgangenem Arbeitsantritt einen Krankenschein einreicht oder nicht? Kann ein Unternehmen dennoch Schadensersatz oder ähnliches fordern für verlorene Umsätze?
Zuerst einmal ist es natürlich ein Grund für eine Kündigung, wenn man unentschuldigt der Arbeit fern bleibt. Ob man Schadensersatz zahlen muss, hängt vom individuellen Vertrag ab. Aber warum sollte eine Firma überhaupt jemanden beschäftigen, wenn überhaupt nicht auffällt, ob derjenige da ist oder nicht, und dies auch überhaupt keinen Einfluss auf den Gewinn des Unternehmens hat. Ich kann mir eine solche Situation gar nicht vorstellen. Vielleicht könntest du einmal ein konkretes Beispiel nennen, wo dies auf Dauer der Fall ist?
Ich meinte nicht, dass das Fehlen eines Mitarbeiters gar nicht auffällt, sondern dass es in manchen Unternehmen weniger auffällt und auch die Produktivität/der Umsatz weniger von einer Person abhängig ist. Wenn in einem riesigem Callcenter statt 400 geplanten Leuten nur 380 abwesend sind, dann ist dies erstmal weniger "schlimm" als wenn man als einziger Mitarbeiter für die telefonische Kundenbetreuung eines kleines Unternehmens zuständig ist an diesem Tag. Ähnlich verhält es sich in vielen Bereichen, wo sehr viel Personal in bestimmten Abteilungen eingesetzt ist, zum Beispiel auch bei Putzkolonnen, Produktions- und Erntehelfern und in einigen Bereichen, wo mit ungelerntem Personal gearbeitet wird.
So habe ich es zum Beispiel erlebt, dass zu Arbeitsbeginn geschaut wird, wie viele Personen da sind und diese dann "verteilt" wurden. Ein gewisser Krankenstand war dabei oft bereits eingeplant seitens des Unternehmens, so dass die Arbeit trotzdem problemlos erledigt werden kann. Größere Unternehmen, in denen bestimmte Bereiche besetzt sein müssen, arbeiten hingegen oft mit Springern oder Bereitschaftspersonal. Zum Beispiel im ÖPNV, im Auslieferungsbereich und anderen Branchen, wo Fahrten erledigt werden müssen, auch wenn man jemand erkrankt. Wenn man hingegen in einem kleinen Betrieb arbeitet mit Kunden oder bestimmte Leistungen termingerecht erbracht werden müssen, kann es schon schwieriger werden, wenn jemand ausfällt und Ersatz nicht sofort einsatzbereit ist.
Schadensersatz ist in einigen Verträgen vertraglich geregelt, wie ich auch im Eingangsposting als Beispiel nannte. Aber eben nicht in allen und um diese Verträge, wo darauf im Vertrag nicht eingegangen wird, geht es mir.
Trisa hat geschrieben:In Jobs ist es ja ziemlich unterschiedlich, wie wichtig die eigene Arbeitsleistung für das Unternehmen ist.
Das kann man so sicher sehr vereinfacht sehen. Aber eigentlich gleicht sich dies dann nur dadurch aus, dass andere etwas mehr machen müssen, wenn ein einzelner eher weniger macht.
Trisa hat geschrieben:Es gibt Arbeitsstellen, wo es kaum auffällt, ob manche Mitarbeiter da sind oder nicht, Krankenscheine auch kein Problem im Ablauf darstellen
Das kommt dann auf die Organisation der Arbeit an und wie gut der Arbeitgeber bzgl. Mitarbeiterausfall vorsorgt. Man kann sich schon vorstellen, dass ein einzelner Mitarbeiter am Fließband zu ersetzen ist. Auch ein weiterer Ausfall über das gesamte Fließband kann kompensiert werden. Dazu gibt es "Springer" oder dann auch Leiharbeiter - und man kann einzelne Arbeitsschritte (temporär) von anderen Mitarbeitern machen lassen. Bei einer Grippewelle aber sieht die Sache anders aus und kann dazu führen, dass die Produktion drastisch reduziert werden muss. Ebenso kann der Ausfall eines einzelnen Lehrers sicher an einer Schule verkraftet werden. Nicht aber, wenn mehrere Lehrer ausfallen. So was kann dann aber nicht nach "Wichtigkeit" der einzelnen Personen bemessen werden.
Trisa hat geschrieben:und es gibt gerade dort auch immer wieder Mitarbeiter, die einfach nicht mehr zur Arbeit kommen.
Ich persönlich halte das für Quatsch und leider nennst du kein konkretes Beispiel, bei dem Mitarbeiter nicht kommen müssen, es nicht auffällt und diese weiterhin beschäftigt und bezahlt bleiben. Im Grunde wäre das ein Traumjob, weil man davon dann bloß ein paar braucht und im Grunde ausgesorgt hätte. Natürlich gibt es das nicht - jedenfalls nicht nachhaltig. Wenn jemand "einfach so" fehlt, wird das entsprechend quittiert!
Trisa hat geschrieben:Anders ist es, wenn von dem persönlichen Job der ganze Ablauf abhängt. Dadurch könnte theoretisch auch der Umsatz, das Ansehen der Firma oder ein Projekt leiden.
Das passiert im Grunde immer - bei jedem! Ansonsten wäre der Job überflüssig. Und das ist das Risiko, welches der Arbeitgeber immer mitträgt, wenn dieser Aufträge annimmt.
Trisa hat geschrieben:Doch macht es rechtlich einen Unterschied, wenn man einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint, ob man als Mitarbeiter einer von hundert ist oder man der einzige ist, der an diesem Tag die Tätigkeiten verrichten würde?
Die Frage verstehe ich nicht. Arbeitsverträge sind individuelle Vereinbarungen und es spielt gar keine Rolle für den einzelnen, was die Kollegen machen. Natürlich spielt es keine Rolle, ob man der Einzige ist oder aber "einer von vielen" (letztlich ist jeder Mensch im Produktionsprozess ersetzbar - egal ob Max Mustermann oder Steve Jobs!).
Trisa hat geschrieben:Inwiefern kann man eventuell belangt werden, wenn im Vertrag darüber nichts festgelegt ist?
Hast du jemals einen Arbeitsvertrag unterschrieben, in welchem so eine "Strafe" vorgesehen war? Ich muss zugeben, dass ich mich sehr wundern würde, wenn das Unternehmerrisiko auf den Arbeitnehmer übergehen könnte. Das kann es noch nicht mal dann geben, wenn der Arbeitnehmer zum Scheinselbständigen Subunternehmer wird. Es kann also im Vertrag gar nicht geregelt werden, dass bei unentschuldigtem Fernbleiben z.B. 500 Euro pro Tag fällig werden.
Trisa hat geschrieben:Anders verhält es sich vermutlich bei Verträgen, in denen eine Vertragsstrafe von zum Beispiel einem halben Monatsgehaltes festgelegt ist für den Fall, dass man die Kündigungsfrist nicht einhält.
Wie schon geschrieben: das ist in meinen Augen gar nicht durchsetzbar und ich wüsste nicht, inwieweit so was rechtlich statthaft wäre. Wie sollte auch vorher ein Schaden festzulegen sein? Hier würde wieder praktisch das Arbeitgeberrisiko auf den Arbeitnehmer übertragen werden. Wer sollte auch die Kosten tragen, wenn der besonders wichtige Mitarbeiter am entscheidenden Tag auf dem Weg zur Arbeit vom Bus überfahren wird?
Trisa hat geschrieben:Ich denke, um diese wird man dann oft nicht herumkommen, bzw. sie wird in der Regel auch direkt mit dem Einkommen verrechnet.
Ich hoffe doch sehr für den Arbeitgeber, dass dessen Projekte hinsichtlich der Rentabilität weit über das hinaus gehen, was ein einzelner Mitarbeiter verdient.
Trisa hat geschrieben:Macht es ggf. auch einen Unterschied, ob man nach dem entgangenem Arbeitsantritt einen Krankenschein einreicht oder nicht?
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber "umgehend" darüber zu informieren, dass er arbeitsunfähig ist. Was unter "umgehend" zu verstehen ist, bestimmt der Einzelfall. Man wird verstehen, dass ein Arbeitnehmer der auf dem Weg zur Arbeit einen schweren Unfall hat und im Koma liegt, seine Pflicht nicht vernachlässigt, wenn er nicht am gleichen Tag anruft. Auf der anderen Seite darf ein Arbeitnehmer mit leichtem Fieber nicht erst zwei Wochen zu Hause bleiben und anschließend den Arbeitgeber anrufen.
Trisa hat geschrieben:Kann ein Unternehmen dennoch Schadensersatz oder ähnliches fordern für verlorene Umsätze?
Wie sollte der Schaden berechnet werden und woher hat man die Gewähr, dass der Umsatz realisiert worden wäre, wenn der Arbeitnehmer da gewesen wäre?
Trisa hat geschrieben:Schadensersatz ist in einigen Verträgen vertraglich geregelt, wie ich auch im Eingangsposting als Beispiel nannte.
Das war ja wohl kaum ein Beispiel, sondern eine Form wie du sie dir vorstellen könntest.
derpunkt hat geschrieben:Wie schon geschrieben: das ist in meinen Augen gar nicht durchsetzbar und ich wüsste nicht, inwieweit so was rechtlich statthaft wäre. Wie sollte auch vorher ein Schaden festzulegen sein? Hier würde wieder praktisch das Arbeitgeberrisiko auf den Arbeitnehmer übertragen werden. Wer sollte auch die Kosten tragen, wenn der besonders wichtige Mitarbeiter am entscheidenden Tag auf dem Weg zur Arbeit vom Bus überfahren wird?
Wer vom Bus überfahren wird, gilt ja danach als krank geschrieben oder muss sowieso ersetzt werden. Dies ist natürlich das das Unternehmerrisiko, dass jeder Betrieb eingehen muss, wenn er Mitarbeiter beschäftigt.
Doch hier geht es nicht um Krankheiten oder Unglücke, sondern darum, dass jemand einfach so nicht mehr bei der Arbeit erscheint. Verträge, in denen für solche Fälle ein halbes Monatsgehalt berechnet wird, gibt es durchaus. Ob sie rechtmäßig sind, weiß ich eben nicht.
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