Medikamente bei Fehlkauf in Apotheke umtauschen?
Ich habe für meine Nachbarin Schmerztabletten in der Apotheke holen sollen. Sie ist eine ältere Frau, die nicht mehr gut laufen kann und da ich sowieso einkaufen musste, habe ich ihr angeboten diese Medikamente mitzubringen. Sie hat mir dann auch aufgeschrieben, was ich mitbringen sollte. Nur leider hat sie sich wohl vertan und es waren die falschen Medikamente.
Nun frage ich mich, ob ich Medikamente wohl umtauschen kann oder ob diese vom Umtausch ausgeschlossen sind. Liegt das im Ermessen der Apotheker oder ist es generell wegen der Gefahr, dass man doch falsche Medikamente einschleusen könnte der Fall, dass man keine Medikamente umtauschen kann?
Wenn der Fehler bei der Kundin liegt, wird es wohl leider nicht möglich sein, diese Arzneimittel umgetauscht zu bekommen. Arzneimittel sind vom Umtausch aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen. Die einzige Ausnahme wäre wohl, wenn der Fehler offensichtlich bei der Apotheke gelegen hätte. Dann müsste diese den Verlust in Kauf nehmen und das Arzneimittel beliefern, was es eigentlich sein sollte. Da die Kundin aber schon zugegeben hat, dass es an ihr lag, wird ein Umtausch höchst wahrscheinlich in der Apotheke nicht gemacht werden.
Es liegt auch nicht im eigenen Ermessen der Apotheker, denn die Arzneimittel, die zurück genommen werden, dürfen nicht erneut verkauft werden. Die mögliche Manipulation ist natürlich ein Grund, dass keine Arzneimittel wieder verkauft werden dürfen, die mal bei einem Kunden daheim waren. Aber auch allgemein kann die Apotheke nicht mehr garantieren, dass die Lagerbedingungen eingehalten wurden. Außerdem möchte ja auch niemand ein Arzneimittel kaufen, das schon mal bei jemandem zu Hause war, von dem man nicht weiß, welche Krankheiten er hat und wie er mit dem Medikament umgegangen ist.
Also ich glaube nicht das man Medikamente umtauschen kann. Ich wollte mal eine kaputte Packung umtauschen, die allerdings rezeptpflichtig war, und musste ein neues Rezept bringen. Die Packung war definitiv kaputt und man konnte das Medikament nicht verwenden und trotzdem wurde es nicht umgetauscht. Vielleicht lag es daran das es ein rezeptpflichtiges Medikament war, aber ich kann es mir auch bei den freiverkäuflichen nicht vorstellen, außer vielleicht die kennen dich dort und stehst ein paar Minuten später wieder dort. Bei uns in der Apotheke wäre es nicht möglich.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Apotheke Medikamente umtauscht. Man kann nie wissen, was inzwischen damit passiert ist. Die Packung kann voller Krankheitskeime sein. Wer möchte solch eine Packung kaufen, die schon bei anderen Patienten zu Hause gelegen hat? Ist mit dem Medikament etwas nicht in Ordnung, wir die Apotheke die Reklamation bestimmt anerkennen.
Medikamente sind vom Umtausch ausgeschlossen, wie eigentlich alles, was vom Endverbraucher verzehrt werden soll. Und das ist auch gut so! Man stelle sich vor, jemand manipuliert ein Medikament (was theoretisch leicht machbar sein dürfte) und gibt es dann in der Apotheke zurück. Immerhin gibt es ja ohnehin schon einen regen Schwarzmarkt mit gefälschten und gestohlenen Medikamenten. Das Risiko ist viel zu hoch. Oder ein schwer Kranker tauscht ein Medikament um und an der Packung hängen dann die Krankheitskeime. Das wäre doch einfach höchst unhygienisch.
Ich persönlich fühle mich wirklich sicherer, wenn ich genau weiß, dass ein Medikament, das ich in die Hände bekomme, vorher nicht in der Hand eines anderen Menschen, der eventuell eine schwere ansteckende Krankheit hat, war. Oder in der Hand eines Kriminellen, der die Tabletten vertauscht hat.
Aus dem gleichen Grund dürfen ja auch Lebensmittel nicht umgetauscht werden. Ich stelle mir gerade vor. Sonntags morgens kaufe ich ein paar Brötchen zu viel. Die bleiben dann übrig und ich versuche, sie beim Bäcker umzutauschen. Da würde ich ganz klar ausgelacht. Besagte Brötchen könnten ja niemals weiterverkauft werden. Und genau so ist das halt auch mit Medikamenten - ein Umtausch wäre unverantwortlich.
Zumal in diesem Fall das Verschulden ja eindeutig auf Seiten des Kunden liegt. Ich gehe davon aus, wenn die Apotheke ein anderes als das geforderte Medikament ausgeliefert hätte, müssten sie selbstverständlich das falsch gelieferte Medikament zurücknehmen und den Schaden ersetzen, also das korrekte Medikament nachliefern. Allerdings dürfte auch in diesem Fall das zurückgenommene Medikament nicht weiterverkauft werden, sondern müsste vernichtet werden (und der Schaden der Versicherung gemeldet werden). Aber warum sollte die Apotheke den Schaden haben, wenn ein Kunde einfach das falsche Medikament bestellt? Das ist ja wohl kaum zu verstehen.
Ich denke auch, dass man Medikamente, die man in einer Apotheke erworben hatte, nicht umtauschen kann und wenn es doch gehen sollte, ist es wohl so, dass es an der Apotheke liegt und diese dann sehr kundenfreundlich und kulant ist. Denn im Großen und Ganzen sind Medikamente vom Umtausch ausgeschlossen.
Natürlich muss die Apotheke einen Umtausch gewähren, wenn die Apotheke die falschen Medikamente herausgegeben hatte, wobei der Kunde die richtigen bestellt hatte. Dann ist es ein Fehler der Apotheke und dann müssen sie die Medikamente umtauschen, alles andere wäre einfach nur kulant und kundenfreundlich von einer Apotheke.
Wobei ich schon verstehen kann, weshalb die Apotheken keine Medikamente umtauschen, die im Endeffekt schon das Haus verlassen haben. Immer hin können die Apotheker nicht nachvollziehen, was mit den Medikamenten passiert ist und ob genau auch das beinhaltet ist, was herausgegeben wurden ist, da es auch Menschen gibt, die beispielsweise etwas anderes in die Tabletten machen und dann umtauschen wollen und die original Tabletten aber behalten und das Geld zurück bekommen und der nächste dann aber etwas bekommt, was er gar nicht bestellt hatte im Endeffekt und wer weiß, ob diese Tabletten dann nicht sogar gefährlich sind oder desgleichen. Also können im Endeffekt falsche Tabletten in die Apotheke geschleust werden, die dann in den Umlauf gehen ohne das jemand etwas weiß.
torka hat geschrieben:Also ich glaube nicht das man Medikamente umtauschen kann. Ich wollte mal eine kaputte Packung umtauschen, die allerdings rezeptpflichtig war, und musste ein neues Rezept bringen. Die Packung war definitiv kaputt und man konnte das Medikament nicht verwenden und trotzdem wurde es nicht umgetauscht. Vielleicht lag es daran das es ein rezeptpflichtiges Medikament war, aber ich kann es mir auch bei den freiverkäuflichen nicht vorstellen, außer vielleicht die kennen dich dort und stehst ein paar Minuten später wieder dort. Bei uns in der Apotheke wäre es nicht möglich.
Wenn jetzt nicht nur die Umverpackung an deinem Medikament kaputt war, sondern auch der Inhalt nicht in Ordnung war und man das Medikament definitiv nicht verwenden konnte, dann kann man durchaus probieren, ein Medikament in der Apotheke umzutauschen. Normalerweise sollte es dann kein Problem sein, dass die Apotheke bei der Herstellerfirma anruft und dort nach Ersatz fragt bzw. nach dem weiteren Vorgehen.
Bei falsch in der Apotheke gekauften Medikamenten ist es aber genauso, wie BarbaraAnn geschrieben hat, wenn der Fehler jetzt nicht von der Apotheke ausging. Ein Medikament, was einmal über die Ladentheke gegangen ist, wird normalerweise nicht mehr zurückgenommen, denn man weiß nicht, wie die einzelnen Leute die Medikamente gelagert haben und was sie damit angestellt haben.
Sherlock-Holmes hat geschrieben:Liegt das im Ermessen der Apotheker oder ist es generell wegen der Gefahr, dass man doch falsche Medikamente einschleusen könnte der Fall, dass man keine Medikamente umtauschen kann?
Umtausch liegt im Ermessen des Einzelhändlers beziehungsweise ist eine Kulanzregelung der Firmen. Es müsste gar nichts umgetauscht werden. Da die Apotheke die Medikamente so nicht weiter verkaufen darf, müsste sie sie entsorgen. Darauf wird man sich vermutlich nicht einlassen. Vielleicht braucht die Nachbarin das Medikament aber zu einem anderen Zeitpunkt? Alte Menschen schreiben in der Regel doch nicht irgendwas auf, sondern verwechseln eher etwas, so dass du vielleicht Schmerztabletten gekauft hat, die sie zur Zeit noch hat und nicht unbedingt benötigt, aber ggf. zu einem späterem Zeitpunkt.
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