Straßenbahnstation ungeräumt - was bei Sturz tun?
Ich bin heute am 17.1.2013 wegen einer Fehlinformation des Straßenbahnfahrers um 13:55 in der Schlaufe nahe dem Karlsplatz ausgestiegen. Es hieß, der Zug würde über die Linie 1 zum Hauptbahnhof geführt. Tatsächlich fuhr er um die Ecke und blieb dort wortlos stehen. So musste ich den Zug verlassen und fragte den Fahrer, warum er keine ordentliche Durchsage mache, aber der lachte nur. Durch die Schneewechten musste ich zum Ring stampfen.
Ich ging dann verärgert zur Station Schwarzenbergplatz weiter, weil ich einen D Wagen am Ring dorthin gefahren gesehen habe. Gegen 14:00 bin ich auf den Straßenbahnsteig getreten und sofort ausgerutscht, weil der nicht ordnungsgemäß geräumt wurde. Ich fiel heftig auf den rechten Ellenbogen und den oberen rechten Oberschenkel. Ich glaube NICHT, dass etwas gebrochen ist, bin aber sehr wütend und überlege schon, das weiterzuleiten. Wie ich auf die Beine kam bin ich zweimal fast nochmals ausgerutscht, weil die Station nicht so geräumt war, wie es sein hätte sollen. Ich habe die Verkehrsbetriebe angeschrieben, denke aber, dass ich keine befriedigende Antwort bekomme. Ich habe beides mal mit Schmerzgel eingeschmiert und hoffe, dass ich nichts davongetragen habe.
Wie hättet Ihr reagiert? Denkt Ihr, dass es ein Verschulden der Verkehrsbetriebe ist, den Bahnsteig nicht ordentlich gereinigt oder wenigstens geräumt zu haben? Denkt Ihr, dass mir ein Schmerzensgeld zustehen würde oder war das höhere Gewalt?
Ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und wir hatten während meiner Zeit beim Anwalt auch mal den Fall, dass eine Frau die Verkehrsbetriebe auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt hat, weil sie bei Glätte an einer Bushaltestelle ausgerutscht war und sich an der Hüfte verletzt hatte. Zudem war ihr Mantel beim Sturz kaputt gegangen. Da die Frau rechtsschutzversichert war, hat sie eben direkt meinen Chef mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche beauftragt.
Endergebnis war, dass ein außergerichtlicher Vergleich zustande kam. Die Frau hat einen Teil des geforderten Schmerzensgeldes erhalten sowie den Gegenwert des Mantels ersetzt bekommen. Es war aber ein ziemlich langer Weg bis dahin und ohne Rechtsschutzversicherung wäre dies ein teurer Spaß geworden, da die Kosten beide Seiten auf sich behalten haben.
Mit Rechtsschutzversicherung würde ich mich anwaltlich beraten lassen, ob sich eine Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen lohnt. Wenn nicht, würde ich auch versuchen, mich bei den Verkehrsbetrieben direkt zu melden und sehen, ob mit denen direkt eine Lösung gefunden werden kann. Immerhin könnte zumindest ein Entgegenkommen in Form eines Preisnachlasses auf Fahrkarten oder ähnlichem von denen angeboten werden. So auf sich belassen würde ich den Fall jedenfalls nicht, einen Versuch ist es auf jeden Fall Wert.
Der obenstehende Text war äußerst hilfreich für mich, den ich dankend gelesen habe. Ich hab die Verkehrsbetriebe angeschrieben, weil ich es auch für unverantwortlich halte, die Station nicht zu streuen oder stark zu räumen. Das ist eine wichtige Umsteigestelle und wäre die Information vorher nicht so fehlerhaft gewesen, wäre ich schon am Karlsplatz vor der Oper in eine andere Linie umgestiegen. So kam ich zum genannten Platz, wo ich sonst nie einsteige. Auch so etwas von glitschig ist mir noch nie an einer Haltestelle untergekommen.
Die Verkehrsbetriebe schrieben, wenn ich Forderungen habe, muss ich mich bei meiner Versicherung melden. Diese kontaktiert dann ihren Rechtsschutz. Sie wären immer bemüht, die Stationen zu räumen. Der Vorfall täte ihnen leid. Der Ellenbogen tut schon etwas weniger weh. Ich habe denen auch ein Foto beigelegt, aber das ist wohl alles nur mehr über den mühsamen Rechtsweg möglich.
Auf dem Oberschenkel habe ich zwei größere Flecken und es ist leicht geschwollen, ich habe aber keine Schmerzen, wenn ich mich fortbewege, sondern wenn ich hingreife. Glaube nicht, dass es ein Bruch ist, aber eine schöne Prellung, auf der ich nicht schlafen kann. Die Antworten sind sicher schon standardisiert, weil ich kein Einzelfall sein dürfte.
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