Bodenleger schlägt Loch in Heizungsrohr - wer zahlt?
Gestern ist bei uns der Bodenleger fertig geworden. Er bat um Unterschrift für die Übernahme und augenscheinlich war alles in Ordnung. Heute in der Früh war plötzlich der Wasserdruck in der Therme auf 0 und die Heizung heizte nicht mehr. Ich dachte mir nicht so viel dabei und füllte Wasser nach. Im Wohnzimmer sah ich bei einem Heizkörper eine dunkle Stelle und dachte, dass dort ein komisches Brett montiert wurde. Wie die Heizung wieder ausging, riss ich unter dem Heizkörper die Leiste weg und ich glaubte, mich traf der Schlag. Ich sah zwei Nägel, die in die Kunststoffrohre geschlagen wurde.
Ich zog den einen heraus und es kam eine Fontäne an warmem Wasser entgegen. Ich musste das mit einem Daumen zuhalten und mit dem anderen den Klempner holen. Der kam nach 30 Minuten und ließ das Restwasser aus. Er meinte, die Nägel gehörten in den Parkett geschlagen und nicht in die Wand. Morgen kommt der Chef der Bodenleger und sieht sich die Misere an.
Könnt Ihr Euch vorstellen, dass man als Profi unbemerkt einen Nagel in eine Leitung treiben kann? Wer haftet nun für den Schaden, der rund 1000 Euro ausmacht? Die müssen die Wand aufstemmen und die Rohre ersetzen. Würdet Ihr zum Konsumentenschutz gehen, wenn die Firma nicht zahlen will oder gibt es bessere Wege, zu seinem Recht zu kommen?
Ich würde jetzt erst einmal den Termin mit dem Chef von der Firma morgen abwarten. Vielleicht holst du dir einen Nachbarn oder einen Bekannten dazu, der die Absprachen im Zweifel bestätigen kann. In der Regel wird die Bodenleger-Firma allerdings über eine Betriebshaftpflicht verfügen, die solche Schäden abdeckt. Da kannst du dir dann eventuell erst einmal die Kontaktdaten und die Versicherungsnummer geben lassen. Außerdem solltest du Fotos machen und du hast ja auch noch deinen Klempner als Zeugen. Wenn das nichts bringt, kannst du immer noch sehen, ob du rechtliche Schritte einleitest.
Für den ersten Tipp bin ich sehr dankbar. Die Fotos habe ich schon gemacht und den Klempner als Zeuge ist auch nicht schlecht. Die Versicherungsdetails aufzunehmen, ist eine sehr gut Idee. Das doofe an der Sache ist vielleicht, dass diese Firma von einer großen Kette als Vetragsfirma an uns vermittelt wurde. Wir hatten nur den Namen, aber keine Telefonnummer oder Adresse der Firma. Der Chef hat mich heute schon angerufen. Nachdem ich mich aber schon öfters mit dominanten Firmenbetreibern herumschlagen musste, wird bei negativer Haftungsmoral die vermittelnde Firm auf Zahlung der Reparatur belangt. Ich könnte es auch darauf ankommen lassen und die Verlegungsarbeiten gar nicht zu zahlen oder den Reparaturbetrag abziehen. Das könnte aber sicher in einen Rechtsstreit münden.
Ich kann mir schon vorstellen, dass man auch als Profi einen Nagel in ein Kunststoffrohr hauen kann. Immer hin kann jedem Mal etwas passieren und es ist halt noch kein Meister vom Himmel gefallen.
Ich denke aber, dass dem Bodenleger die Situation auch sehr unangenehm gewesen sein muss. Ich denke, dass er sich bei seiner Arbeit nicht konzentriert hatte und somit die Nägel in das Kunststoffrohr gehämmert hatte, anstatt in den Boden und mit der Leiste die Misere vertuschen wollte, nachdem ihm aufgefallen ist, dass die Nägel nicht im Boden sind. Schon merkwürdig, dass gleich zwei Nägel das Rohr getroffen haben. Ein Nagel wäre ja mit einem Ausversehen abzustempeln, aber gleich zwei Nägel, sind meiner Meinung nach, pure Absicht, die vertuscht werden sollte mit einer Blende, die anscheinend davor genagelt wurde.
Ich würde an deiner Stelle auch erst einmal den Termin mit dem Chef des Bodenlegers abwarten. Immer hin muss einer für den Schaden aufkommen, der dort verursacht wurden ist, und das musst definitiv nicht du bezahlen. Immer hin kann man sehen, dass der Bodenleger diese Löcher und die Nägel in das Kunststoffrohr gehauen hat und nicht du, da du ja nicht den Boden verlegt hast, sondern der angagierte Bodenverleger.
Wenn die Firma nicht zahlen will und alle Schuld von sich weist, dann müsstest du das Geld wohl vorstrecken und ich würde dann an deiner Stelle mir einen Anwalt nehmen, der dann das Recht, was auf deiner Seite steht, einklagen. Aber jetzt warte erst einmal den Termin morgen ab, vielleicht musst du gar nicht so weit denken und alles klärt sich von alleine, weil die Firma einlenkt und den Schaden reguliert.
Bist du Haftpflichtversichert? Meine Versicherungsmaklerin hat mir mal erklärt, dass es auch Haftpflichtversicherungen gibt, die sich in so einem Fall um alles kümmern. Das müsstest du aber mit deiner Versicherung abklären, ob sie das für dich machen. Das ganze läuft so ab:
Man meldet der eigenen Haftpflicht den Schaden und den Verursacher und die eigene Haftpflicht schreibt dann den Verursacher oder dessen Chef an und klärt die Haftungsfragen direkt mit den Verursachern ab. Oder sie sprechen direkt von Privathaftpflichtversicherer zu Berufshaftpflichtversicherer. Das geht angeblich unbürokratischer als über den Umweg der Versicherungsnehmer.
Frage doch einfach mal deine Versicherung, ob bei dir auch so ein Service vorgesehen ist. Das könnte dir auch einiges an Stress nehmen. Dann begutachtet nämlich zum Beispiel die Versicherung den Schaden und denen ihre Einschätzung wird vielleicht eher respektiert als deine private.
Kling gut, was Trüffelsucher sagt, aber ich habe bei einer neu übernommenen Wohnung gar keine Versicherung. Dennoch habe ich die Überzeugung, dass entweder die Kette, die die lokale Firma unter Vertrag hat oder diese selbst die Haftung zu übernehmen. Sonst klingt das so für mich, als ob jemand, der mir ins Auto fährt auch meint, dass ich mich selbst um den Schaden finanziell kümmern soll. Das mit der Betriebshaftpflicht oben gefällt mir sehr gut. Ich werde jedenfalls die Rechnung NICHT zahlen, solange die Haftung nicht geklärt ist. Man kann auch der Kette weis machen, dass sich gewisse Institutionen dafür interessieren könnten, wenn sie hören dass Unterfirmen einer renommierten Kette, nicht einmal in der Lage sind, Leisten zu nageln, ohne einen Heizungsschaden anzurichten. Jedenfalls hoffe ich, dass es morgen zu einer normalen Regelung kommt und der Schaden übernommen wird, der selbst verursacht wurde.
Ich bin davon überzeugt, dass die Firma, der du den Auftrag gegeben hast, dafür geradestehen muss. Diese wird sicherlich für solche Fälle durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Mit der Vergabe der Arbeiten an eine andere Firma hast du nichts zu tun. Das müsste die Kette, der du den Auftrag erteiltest, selbst mit denen regeln. Du wirst sicherlich das schriftliche Angebot der Kette haben. Warte erst mal, bis der Chef sich das selbst angesehen hat. Sieh zu, dass du einen Zeugen bei dem Gespräch hast. Lass dich nicht auf irgendwelche Absprachen ein und dich nicht übers Ohr hauen. Was du unter Konsumentenschutz verstehst, weiß ich nicht. Vielleicht heißt das in Deutschland anders.
Konsumentenschutz ist das, wo ich hingehe, wenn ich als Konsument mich betrogen fühle und mein Recht will. Die machen auch gerne Musterprozesse. Ich bin Stammkunde bei der Kette und habe auch die Küche dort bestellt. Sie könnten mir, wenn ich das Geld für die Reparatur nicht bar bekommen würde, auch die Reparatursumme auf die Küche als Abschlag verrechnen. Jedenfalls finde ich jeden Beitrag von Euch hier als sehr hilfreich und werde an vieles morgen denken. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Vertrags-Unterfirma Ärger mit der Kette will, denn die können sich denken, dass wenn sie nicht für den selbstverursachten Schaden einstehen wollen, eine saftige Beschwerde bei der Kette einreichen würde und auch mit dieser Regressforderungen sowie eine Entschädigung für meinen Extrazeitaufwand. Alles war so schön fertig und ausgemalt und jetzt müssen sie das alles aufstemmen und wieder verputzen und übermalen. Das bringt mich zum Kochen!
Sich nur immer ärgern bringt nichts. Du weißt ja, dass mein Badezimmer renoviert wurde. Der Mitarbeiter konnte das Heizungsrohr nicht finden und hat mir dementsprechend die Wand zum Wohnzimmer durchschlagen müssen. Ich habe das Glück, dass da etwas vor steht. Aber ganz fertig ist es noch nicht. Der Handwerker hat statt hellem Silikon an der Toilettenschüssel braunes genommen.
Ich bin schon zuversichtlich, dass du zu deinem Recht kommst. Meistens werden die Arbeiten an Subunternehmen vergeben, wo du nichts von zu erwarten hast. Deshalb halte dich nur an die Firma, die den Auftrag hatte. Diesen Konsumentenschutz scheint es hier nicht zu geben. Musst du da monatlich etwas bezahlen als Mitgliedsbeitrag?
Mittlerweile nehme ich alles mit Humor. Das solltest du auch versuchen, obwohl es ärgerlich ist.
Das was Celles mit Konsumentenschutz meint wird vermutlich das sein, was man in Deutschland Verbraucherzentrale nennt. Dort kann man sich auch beraten lassen, wenn man als Kunde irgendwelche Probleme mit Produkten und Unternehmen hat. Die helfen hier auch mit juristischer Hilfe.
Das mit den Zeugen finde ich auch ganz wichtig in dem Fall. Auch wichtig ist, dass mindestens ein Zeuge ein neutraler Mensch ist. Also nicht Oma, Opa, Mama, Papa oder der Lebensgefährte. Da wird im Zweifelsfall leichter angenommen, dass der Zeuge für dich aussagt, um dir einen Gefallen zu tun. Wenn es einfach ein Nachbar oder eine Respektsperson mittleren Alters ist, ist das top.
Am besten ist es auch, nach so einem Termin gleich schriftlich ein Gedächtnisprotokoll aufzuschreiben. Alles möglichst detailliert mit wörtlichen Zitaten und Uhrzeiten dokumentieren. Je nachdem, wann man zu dem Vorfall befragt wird, kann schon mal bei Details das Gedächtnis versagen. Ein Gedächtnisprotokoll ist da praktisch. Vor allem auch dein Zeuge sollte sich was aufschreiben.
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