Rechtfertigt Zahlungsverzug bei Miete Verzugszinsen?

vom 15.01.2013, 14:05 Uhr

A ist mit einer Miete in Zahlungsverzug und hat nun ein Schreiben vom Vermieter bekommen, dass er für diese Miete auch Verzugszinsen zahlen muss. Im Verzug war er mit der Juni-Miete vom letzten Jahr. Danach hat er immer wieder die Mieten gezahlt und hat nun auch gebeten die Miete, die er nicht gezahlt hat in Raten zu zahlen. A meint nun, dass die Verzugszinsen nicht rechtens waren und sind, weil man ja auch gar nicht nachvollziehen kann, welche Miete nun offen ist. Er hat im Juli, August, September usw. gezahlt und er meint, dass er ja die Juni Miete im Juli gezahlt haben könnte und die Juli Miete im August usw. Dann wäre allenfalls die letzte Miete, die nicht gezahlt wurde.

Da A aber ab Juni letzten Jahres diese Verzugszinsen zahlen soll, denkt A, dass es nicht richtig ist. Sind denn Verzugszinsen bei einem Zahlungsverzug bei Miete überhaupt zulässig? Ich habe A geraten diese Zinsen zu zahlen und dann schnellstmöglich die Miete zu zahlen. Aber A meint, dass er niemals die Zinsen zahlen würde, weil es nicht richtig ist. Was sagt ihr dazu?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Grundsätzlich ist Miete, wenn nicht anders Vertraglich vereinbart, bis zum dritten Werktag des laufenden Monats fällig und als Mieter kommt man dann auch ohne Mahnung in Verzug wenn man nicht in diesem Zeitraum die Miete bezahlt. Der Verzugszins beträgt dann min 5% plus dem Basiszins welcher von der EZB ermittelt wird. Da kommen dann recht schnell entsprechende Forderungen zusammen.

Hierbei ist es egal für welchen Monat die Miete noch offen ist, da er durchgehend eine Monatsmiete im Verzug ist, auch wenn er im folgenden Monat wieder rechtzeitig die aktuellen Mieten bezahlt. Diese sind auch sicherlich berechtigt, den auch der Vermieter hat laufende kosten die er begleichen muss auch wenn der Mieter seine Forderungen nicht begleicht.

» Flasssh » Beiträge: 373 » Talkpoints: 9,68 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich gebe Flasssh recht. Der Mieter war ja ständig über den gesamten Zeitraum mir einer Monatsmiete in Verzug. Daher sehe ich Verzugszinsen schon als gerechtfertigt an. Außerdem hat A doch bestimmt einen Verwendungszweck bei den Mietzahlungen angegeben. Somit dürfte doch gerade die Zuordnung für die Miete im Juni fehlen. Wenn A keinen Verwendungszweck angegeben hat, dann obliegt es meines Wissens dem Empfänger des Geldes, wie er die Zahlung zuordnet.

Wenn sich der Vermieter stur stellt, dann kommt A wohl nicht um die Zahlung der Verzugszinsen herum. Meistens sind Vermieter jedoch froh, dass sie überhaupt noch eine Nachzahlung der fehlenden Miete bekommen und verzichten vielleicht auf diese Nebenforderung, die ja nur ein paar Euro ausmachen dürfte.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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