Arbeitgeberkündigung in der Probezeit immer rechtens?
In der Probezeit darf der Arbeitsvertrag beidseitig ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Doch wie verhält es sich, wenn es für die Kündigung einen Grund gab, der zwar nicht genannt wurde, aber nicht rechtens wäre. Wenn A zum Beispiel von Kollegen gemobbt wurde und diese auch nicht davor zurückschreckten der Chefin Unwahrheiten zu erzählen? A ist sich sicher, dass seine Kündigung nichts mit seiner Arbeitsweise zu tun hat, sondern andere Gründe hat. Kann man den Arbeitgeber zwingen, diese Gründe offenzulegen? Oder sind Kündigungen in der Probezeit immer rechtens?
Kündigungen in der Probezeit sind immer rechtens. Deswegen ist es ja eine Probezeit. Sie soll ja nicht nur dem Arbeitnehmer dienen, um den Betrieb kennenzulernen, sondern auch dem Arbeitgeber, um zu sehen, ob der Arbeitnehmer geeignet ist.
Stimmt das Arbeitsklima nicht, bringt es dem Arbeitnehmer ja auch nichts weiter zu arbeiten. Das wird ja dann auch nicht besser und so ist es durchaus verständlich, wenn man den Arbeitsvertrag nicht verlängert, sondern kündigt. Bei einer Kündigung muss kein Grund angegeben sein und so wird man diesen auch nicht erfahren, wenn man nicht selber noch nachfragt. Ansonsten kann man ja auch immer noch mit dem Chef reden und das Gespräch suchen.
Wie du selbst schon gesagt hast ist eine Kündigung von beiden Seiten während der Probezeit ohne Angaben von Gründen möglich. Ich bin nicht sicher, aber normalerweise muss auch in diesem Fall der Arbeitgeber dir keinen Grund nennen, wenn er das nicht möchte. Ob du ihn auf rechtlichen Wege irgendwie dazu zwingen kannst ist mir nicht bekannt, ich glaube aber eher nicht daran, dass dies möglich ist. Wenn das ganze schon in der Probezeit so ein Ausmaß annimmt, kann man sich ja denken, dass da im weiteren Verlauf noch viel mehr aufgewühlt wird. In diesem Fall ist am Ende wirklich besser, wenn man selbst wieder geht oder gekündigt wird. Es kann eben nicht immer passen.
Trisa hat geschrieben:A ist sich sicher, dass seine Kündigung nichts mit seiner Arbeitsweise zu tun hat, sondern andere Gründe hat. Kann man den Arbeitgeber zwingen, diese Gründe offenzulegen?
Da es die Probezeit ist, wird der Arbeitgeber A einfach ohne Angabe von Gründen kündigen und sich darauf beziehen, dass er keine Gründe braucht um A zu kündigen. Wie willst du ihn also dazu zwingen Gründe offenzulegen, die er laut eigenen Angaben gar nicht hat? Es gibt da also im Grunde keine wirkliche Chance etwas gegen diese Kündigung zu unternehmen.
Das ist zwar sehr ungerecht, wenn andere Mitarbeiter da mitgemischt haben, dass es zur Kündigung kam. Aber ich glaube nicht, dass man einen Arbeitgeber zwingen kann, die Gründe offen zu legen. Wenn allerdings unwahre Anschuldigungen im Spiel sind, sollte man sich nicht scheuen, ein persönliches Gespräch zu suchen.
Ich habe gerade selbst nochmal einiges nachgelesen und bin dabei unter anderem auf Dürfen Pausen verweigert werden? gestoßen, wo es darum geht, dass Kündigungen unwirksam sind, wenn sich Arbeitgeber nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Neben der Verpflichtung zur Pause, gibt es noch einige andere Dinge, die der Arbeitgeber kraft Gesetzes einhalten muss.
Wie verhält es sich mit einer unbegründeten Kündigung in der Probezeit (in der Regel und sofern kein grober Verstoß vorlag, erfolgt diese ja ohne Angabe von Gründen), wenn es im Betrieb Regelverstöße seitens des Arbeitgebers gibt oder gab? Kann in diesem Fall zum Beispiel eine Abfindung gezahlt werden? Oder auf Wiedereinstellung geklagt werden? Macht es dabei einen Unterschied, ob und wie der Arbeitnehmer sich vorher über diese beschwert hat?
Trisa hat geschrieben:Wie verhält es sich mit einer unbegründeten Kündigung in der Probezeit (in der Regel und sofern kein grober Verstoß vorlag, erfolgt diese ja ohne Angabe von Gründen), wenn es im Betrieb Regelverstöße seitens des Arbeitgebers gibt oder gab? Kann in diesem Fall zum Beispiel eine Abfindung gezahlt werden? Oder auf Wiedereinstellung geklagt werden? Macht es dabei einen Unterschied, ob und wie der Arbeitnehmer sich vorher über diese beschwert hat?
In der Probezeit braucht man nichts begründen. Da reicht es, wenn du einen Brief deines Arbeitgebers bekommt, wo drin steht, dass du nicht mehr wiederkommen brauchst. Allenfalls muss man Fristen einhalten. In der Probezeit macht es keinen Unterschied, ob der Arbeitnehmer gut gearbeitet hat, schlecht gearbeitet hat, mit den Mitarbeitern nicht zurecht kam oder ob dem Arbeitgeber plötzlich die Nase des Arbeitnehmers nicht passt. In der Probezeit kann man ganz ohne Begründung gekündigt werden und das ist immer Rechtens.
Diamante hat geschrieben:In der Probezeit kann man ganz ohne Begründung gekündigt werden und das ist immer Rechtens.
Also stimmt das, was im anderen (verlinkten) Thread stand nicht? Und zudem eröffnet diese Regelung den Arbeitgebern Möglichkeiten immer wieder neue Mitarbeiter einzustellen und diese in der Probezeit (die ja durchaus sechs Monate betragen kann) zu feuern, wenn ihnen irgendwas nicht passt? Das alles ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen, mögliche Abfindungen und ähnliches? Und das gilt auch, wenn Verstöße des Arbeitgebers vorlagen wie zum Beispiel das Verbot der Pausen, in dem Thread den ich verlinkte? Und gegen Arbeitgeber klagen kann man vermutlich ja auch nur als Mitarbeiter und nicht als ehemaliger Mitarbeiter oder unbeteiligte Person?
@Trisa: In dem anderen, von dir verlinkten Thread, ging es doch nicht um die Probezeit. also ist es auch rechtens, dass es da anders gehandhabt wird. In der Probezeit darf man kündigen und da kann man auch nicht gegen an gehen, weil man in der Probezeit eben keine Begründung braucht. Du kannst auch als ehemaliger Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber klagen, wenn du die Fristen ein hältst.
Die Probezeit dauert meist ein halbes Jahr. Was willst du denn da für eine Abfindung bekommen? Dafür ist die Zeit, in der man in der Firma war, ja viel zu kurz. In der Probezeit gelten eben andere Regeln, wie das Wort "Probe" schon sagt.
Diamante hat geschrieben:In der Probezeit darf man kündigen und da kann man auch nicht gegen an gehen, weil man in der Probezeit eben keine Begründung braucht.
Das stimmt so nicht. In der Probezeit braucht es zwar keiner expliziten Begründung, aber trotzdem kann auch in der Probezeit eine Kündigung ungültig sein, weil bestimmte Verfahrensweisen nicht korrekt eingehalten wurden. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer durchaus Chancen erfolgreich gegen die Kündigung anzugehen. Aber: all das muss auch immer beweisbar sein.
Gerade im Fall Mobbing stellt sich auch die Frage, was erreicht werden soll. Eine Wiedereinstellung ist da vielleicht nicht wirklich ein Ziel, für das es sich zu kämpfen lohnt, eher wäre da wohl eine Entschädigung denkbar.
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