In welchem Zeitraum muss man eine Anzeige stellen?

vom 13.01.2013, 14:16 Uhr

Gibt es eigentlich Fristen, in welchem Zeitraum man eine Anzeige stellen muss? Sollte oder muss dies direkt nach Bekanntwerden der Straftat passieren? Sofern Beweismittel gesichert werden müssen, macht dies natürlich Sinn, zum Beispiel nach einer Vergewaltigung oder einem Einbruch. Doch wie verhält es sich bei anderen Taten, die nicht sofort nachgewiesen können. Zum Beispiel "üble Nachrede", Steuerstraftaten, Falschaussage, Hehlerei oder auch Betrug. Wenn A zum Beispiel Kenntnis darüber erlangt, dass B sich strafbar gemacht hat, muss er dies dann sofort anzeigen? Oder kann er im Falle eines Betruges zum Beispiel auch erst später Anzeige stellen, obwohl ihm der Betrug schon vorher aufgefallen ist?

Dass es sinnvoller ist eine Anzeige zeitnah zu machen, ist logisch. Doch zum Beispiel bei übler Nachrede, kann es sein, dass A eine Sache erst mal auf sich beruhen lassen möchte, sich aber später doch um entscheidet. Oder Kenntnisse über weitere Dinge bekommt, die mit dem potentiellen Straftatbestand zusammenhängen. Macht es dann rechtlich einen Unterschied, ob A sofort Anzeige erstattet oder erst nach einigen Wochen?

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es kommt immer auf den direkten Fall an. Wenn man beispielsweise körperlich angegriffen wurde, muss man sofort eine Strafanzeige stellen. So hat man gute Chancen, dass sich Beweise sichern lassen und die Straftat aufgeklärt wird. Beispielsweise bei der Steuerhinterziehung sollte man sich selbst anzeigen wenn das Finanzamt schon ermittelt. Wird die Tat nämlich schon direkt nachgewiesen lohnt sich eine Selbstanzeige nur noch wenig oder gar nicht.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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