Wie wird eine Anzeige bei der Polizei aufgenommen?

vom 13.01.2013, 14:04 Uhr

Wenn die Polizei nach einer Straftat hinzugerufen wird, dann besteht soweit ich weiß auch direkt die Möglichkeit eine Anzeige aufnehmen zu lassen. Hat dies schon mal jemand von euch gemacht? Muss man dafür irgendwas unterschreiben? Kann man diese Anzeige auch später zurücknehmen? Geht dies nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt?

Ist der Ablauf derselbe, wenn man einfach in die nächste Polizeiwache geht? Oder macht es mittlerweile Sinn online Anzeige zu erstatten? Gibt es dafür entsprechende Formulare? Logisch ist es, dass man natürlich mögliche Beweismittel angeben sollte, sowie soweit die bekannt die Daten des Beschuldigten. Macht es bei der Anzeige einen Unterschied, wie nachweisbar die Beweismittel sind?

Wie geht es danach weiter? Bekommt der Beschuldigte immer erstmal einen Anhörungsbogen? Oder kommt die Polizei vorbei? Oder wird man vorgeladen? Erfährt der Anzeigensteller von den einzelnen Schritten? In den meisten Fällen wird dann ja Aussage gegen Aussage stehen. Werden solche Fälle dann eher fallengelassen?

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn die Polizei zu einer Straftat gerufen wird, nimmt sie ganz automatisch eine Anzeige auf, ob du willst oder nicht. Da kann man gar nichts gegen machen, denn sobald die Polizei von einer Straftat erfährt, ist sie verpflichtet, eine Anzeige aufzunehmen. Hier musst du auch nichts unterschreiben.

Bei manchen Delikten handelt es sich jedoch um sogenannte "Antragsdelikte", d.h. diese werden nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Dazu muss dann ein Strafantrag gestellt werden, der auch unterschrieben werden muss. Diesen Strafantrag kann man sofort stellen oder auch später, aber innerhalb einer Frist von drei Monaten. Einen gestellten Strafantrag kann man innerhalb dieser drei Monate auch wieder zurück nehmen, kann dann jedoch nicht erneut gestellt werden.

Letztendlich macht es keinen Unterschied, ob die Polizei zu dir kommt oder ob du direkt zur Polizeidienststelle geht. Bei einigen Straftaten wird es aber notwendig sein, dass du zur Polizei gehst, da diese nicht zu dir kommen wird, wenn die Straftat schon lange zurück liegt, keine Spuren gesichert werden müssen oder so.

Auch online kannst du mittlerweise Anzeige erstatten, aber das ist nur bedingt sinnvoll. Wenn du einfach nur den Diebstahl deines Fahrrades anzeigen möchtest, das du am Bahnhof abgestellt hast, kann man das beispielsweise gut nutzen, bei komplexeren Sachverhalten ist es jedoch schwierig und es werden vermutlich viele Rückfragen kommen.

Wie es dann weitergeht, ist abhängig von der Straftat und den Ermittlungsergebnissen. Es kann sein, dass du einen Anhörbogen bekommst, den du ausfüllen und zurückschicken musst, oder dass zu einer Zeugenvernehmung vorgeladen wirst. Vielleicht passiert auch nichts davon. Je nachdem bekommst du irgendwann Post zur Vorladung zu einem Gerichtstermin oder du erfährst, dass das Verfahren eingestellt wurde. Von den einzelnen Schritten erfährst du im Normalfall gar nichts, außer man möchte etwas von dir.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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