Vermieter oder Mieter zuständig bei Mäusen in Wohnung?

vom 13.01.2013, 13:25 Uhr

A wohnt in einem Altbau eher ländlich gelegen. Er wohnt im ersten Stock und im Erdgeschoss sind Lagerräume von einer Schreinerei. A hat festgestellt, dass er Mäuse in der Wohnung hat. A meint, dass der Vermieter für die Beseitigung zuständig ist. Die Mäuse halten sich wohl in der Zwischendecke auf und kommen auch gelegentlich zum Vorschein. Es scheinen auch eine ganze Menge Mäuse zu sein.

A will Montag dem Vermieter Bescheid sagen. Aber ist denn für sowas nicht der Mieter selber zuständig? Oder muss der Vermieter für die Beseitigung von Ungeziefer, wie in diesem Fall eben die Mäuse, aufkommen? Wer muss gegebenenfalls den Kammerjäger beauftragen und dann auch zahlen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



A muss den Vermieter informieren, weil dieser für die Beseitigung verantwortlich ist. Der Mieter muss aber nachweisen, dass er die Wohnung in einem ordentlichen Zustand hat und somit nicht die Ursache für den Aufenthalt des Ungeziefers ist. Die Kosten darf der Vermieter auch nicht vom Mieter wiederholen. Bei Mäusen oder Ratten kann man seine Miete kürzen, bis sie nicht mehr da sind, und hat sogar ein Sonderkündigungsrecht für die Wohnung. Nachzulesen ist das im Stern. Dort sind auch Gerichtsurteile zu dem Thema aufgeführt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Der Vermieter ist tatsächlich dafür zuständig, dass Mängel in der Wohnung beseitigt werden. Gerade in diesem Fall sollte der Mieter den Vermieter möglichst schnell über den Mäusebefall informieren. Nur so kann er schnell tätig werden. Normalerweise wird dann ein Kammerjäger beauftragt, der dann die nötigen Maßnahmen einleitet. Wahrscheinlich werden zunächst Köder ausgelegt.

Die Kosten für die Schädlingsbekämpfung muss der Vermieter tragen. Er kann dafür auch nicht den Mieter in Regress nehmen, es sei denn, dass dieser für den Mäusebefall verantwortlich ist. Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung kann hingegen der Punkt Schädlingsbekämpfung aufgeführt sein. Inwieweit die konkrete Maßnahme zur Mäusebekämpfung dort umgelegt werden darf, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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