Eventuellen Vermieter über Schwangerschaft informieren?
Frau St. ist schwanger mit dem dritten Kind und die Familie ist auf Wohnungssuche. Mit zwei Kindern ist es ja nicht ganz so schwer eine Wohnung zu finden. Aber ab drei Kindern fängt es bei den Vermietern ja auch schon an, dass sie Vorurteile haben. Das dritte Kind war nicht geplant und Frau St. ist gerade in der 5. Woche.
Muss Frau St. den potentiellen Vermieter denn über die Schwangerschaft informieren und dass dann in ein paar Monaten eben eine Person mehr in der Wohnung wohnen wird oder kann sie es erst einmal verschweigen, bis der Mietvertrag unterschrieben ist.
Wie ist es, wenn sie erst einmal in der alten Wohnung bleiben? Muss sie dann den alten Vermieter auch irgendwie Bescheid geben oder reicht es, wenn das Kind auf der Welt ist? In wie weit muss ein Vermieter über eine Schwangerschaft informiert werden? Hat er überhaupt das Recht zu fragen, ob eine Mieterin oder eine potentielle Mieterin schwanger ist?
Natürlich darf der Vermieter nicht fragen, ob jemand schwanger ist. Private Details haben den Vermieter nicht zu interessieren. Auch der Nachwuchs muss nicht erwähnt werden, da sich dieser noch im Bauch der Mutter befindet. Der Vermieter darf auch keine Familie auf die Straße setzen, nur weil diese nichts vom dritten Kind erwähnt haben. Sobald man der Frau die Schwangerschaft ansehen kann, sollte man diese auch bei der Besichtigung der Wohnung erwähnen.
Die Wohnung sollte allerdings groß genug sein, sodass alle Familienmitglieder ausreichend Platz haben. Ansonsten muss man nichts beachten und kann mit seinen drei Kindern ein glückliches Leben in der neuen Wohnung führen.
Eine schwierige Situation. Wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht genau. Wenn sie erst ganz am Anfang der Schwangerschaft ist, würde ich sagen, dass sie es nicht angeben muss. Viele Frauen wissen zu diesem Zeitpunkt es oft noch gar nicht, dass sie schwanger sind und auch dem Arbeitgeber muss man es in diesem frühen Stadium noch nicht sagen. Daher gehe ich davon aus, dass dies auch für den Vermieter gilt.
Generell würde ich es davon abhängig machen, wie der Vermieter auf Kinder reagiert. Manchmal kommt ja auch die Frage, ob man noch mehr Kinder haben möchte oder nicht. Sie sollte nach ihrem Bauchgefühl handeln, denn das ist meist richtig. Wenn sie also das Gefühl hat, es lieber nicht zu sagen, würde ich es auch nicht tun.
Pro Person muss ungefähr neun Quadratmeter gerechnet werden. Wenn durch den Nachwuchs die Wohnung entsprechend groß ist, dann geht es den Vermieter nichts an. Wenn die Wohnung allerdings nur für zwei Personen ist und bereits drei eingezogen sind und Nachwuchs kommt, kann der Vermieter durchaus wegen Überbelegung kündigen. Unser Vermieter wurde auch über die Schwangerschaft nicht informiert, die Wohnung ist aber auch für fünf Personen ausgelegt und nun sind wir insgesamt vier Leute.
Eine Schwangerschaft darf eigentlich nicht erfragt werden und daher muss auch nicht wahrheitsgemäß geantwortet werden. Eine Täuschung liegt hier nicht vor und der geschlossene Vertrag wäre auch dann gültig, wenn der Vermieter eine Schwangere nicht in seiner Wohnung haben wollen würde. Allerdings habe ich schon öfter gehört, dass nach der Geburt die Meldung beim Vermieter Verpflichtend wäre. Leider habe ich dazu aber keinen Gesetzestext vorliegen. Das kann aber dennoch stimmen, weil gerade in einem Mehrfamilienhaus die Nebenkosten u.U. neu berechnet werden.
Aus Erfahrung weiß ich, dass es egal ist, ob man nun zwei Kinder oder drei Kinder hat, die Wohnungssuche ist gleich schwer. Die meisten Vermieter sind selbst zwei Kinder schon zu viel, wobei zwischen zwei und drei Kindern gar nicht so der Unterschied liegt. Also die Anzahl der Kinder ist eigentlich relativ egal, meist geht es darum, dass man überhaupt mehr als ein Kind hat.
Also da Frau St. nun erst in der fünften Woche schwanger ist, ist sie nicht gezwungen, bei dem neuen Vermieter, die Angabe zu machen, dass sie ein drittes Kind erwartet. Ab der zwölften Woche muss sie auch ihrem potenziellen Vermieter Bescheid geben, dass sie schwanger ist und bald drei Kinder hat und somit in die neue Wohnung mit drei Kindern ziehen wird. Wenn sie es verschweigt, weiß ich nun nicht, ob sie dadurch irgendwelche rechtlichen Schritte erwarten kann, wenn der Vermieter es im Nachhinein heraus bekommt oder ob der Vermieter nicht sogar das Recht hat, den Mietsvertrag aufzulösen oder desgleichen.
Aber es wäre schon fair, wenn man dem potenziellen Vermieter sagt, dass man halt bald drei Kinder hat und dann auch vorhat, dort mit drei Kindern die neue Wohnung zu beziehen. Mit Ehrlichkeit kommt man meist weiter.
Dem aktuellen Vermieter muss sie nun nicht Bescheid geben, dass sie nun ein drittes Kind erwartet und in der fünften Woche schwanger ist. Auf jeden Fall habe ich dieses persönlich auch nie gemacht und habe auch keine Probleme diesbezüglich bekommen. Es ist halt nur wichtig, dass die Wohnung für drei Kinder nachher, von der Größe her, angemessen ist. Da sie aber anscheinend auf Wohnungssuche ist diesbezüglich, wird es schon keine Probleme geben. Der aktuelle Vermieter kann sie nicht kündigen, nur weil sie ein Kind mehr hat.
Natürlich hat der aktuelle Vermieter und der potenzielle Vermieter das Recht die Mieterin zu fragen, ob sie schwanger ist. Aber die Mieterin muss diesbezüglich keine Auskunft geben, wenn sie es nicht möchte.
kai0409 hat geschrieben:Mit Ehrlichkeit kommt man meist weiter.
Das ist in einer anderen Welt sicher richtig. Aber wenn ein Vermieter keine Kinder in seiner Wohnung haben will, sehe ich nicht, wie man mit der Wahrheit in dem Fall "weiter" kommen möchte. Man "bewirbt" sich ja nicht zum Spaß um eine Wohnung, sondern weil man eine braucht und weil die angebotene Wohnung den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Wieso also ohne Not ein Eigentor schießen?
kai0409 hat geschrieben:Natürlich hat der aktuelle Vermieter und der potenzielle Vermieter das Recht die Mieterin zu fragen, ob sie schwanger ist.
Das ist Quatsch und die Frage ist genauso zulässig, wie die Frage nach sexuellen Vorlieben, der Konfession und der politischen Orientierung. Gäbe es ein Recht, so wäre die unwahre Beantwortung der Frage ein Grund dafür, das Vertragsverhältnis auch im Nachhinein für ungültig erklären zu lassen und sogar Schadensersatz zu fordern.
Man muss bei keinem Vermieter eine Schwangerschaft angeben. Frau St. ist ja auch noch in einem sehr frühen Stadium und auch, wenn es ihr keiner wünscht, kann immer etwas passieren und deswegen macht es auch gar kein Sinn dem Vermieter jetzt schon etwas über die Schwangerschaft zu erzählen.
Wichtig ist aber, dass es nicht zu einer Überbelegung kommt. Sollte dies nämlich der Fall sein, darf der Vermieter mit der Kündigung drohen. Was eine Überbelegung darstellt, ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Grob kann man aber sagen, dass jede Person eine bestimmte qm Zahl braucht.
Im Prinzip kann es dem Vermieter auch egal sein, wie viele Menschen in seine Wohnung ziehen, sofern der Platz dafür gegeben ist. Ich würde es einfach verschweigen.
Ich würde auch sagen, dass Frau St. dem neuen Vermieter nicht angeben muss, dass sie ein Kind erwartet. Gerade in dem Stadium, in dem sie sich befindet, kann erstens noch viel passieren und zweitens kann man ihr die Schwangerschaft auch noch gar nicht ansehen. Ich war damals im 3. Monat schwanger, als wir auf Wohnungssuche waren. Die alte Wohnung war viel zu klein, da es sich um eine Einzimmerwohnung handelte, die schon für zwei Personen relativ eng war. Wir brauchten aber unbedingt ein Kinderzimmer. Bei der Unterzeichnung unseres Mietvertrags habe ich meine Schwangerschaft auch nicht angegeben. Bei mir sah man nämlich auch noch nichts. Die Wohnung war auch große genug für drei Personen, sonst hätten wir sie ja auch nicht genommen.
Es gibt ja leider immer wieder Vermieter, die Kinder nicht so wirklich mögen, weil sie der Meinung sind, dass sie zu viel Lärm und Dreck machen. Dann würde man eine schöne Wohnung nicht bekommen, nur weil man schwanger ist. Ich wurde damals von meinem Vermieter nicht gefragt, ob ich schwanger bin, aber ich habe auch von einer Freundin gehört, dass man auf diese Frage auch keine Antwort geben muss. Sie bat das damals auch so gemacht und erst nach der Geburt des Kindes den Vermieter informiert. Ich denke, dass man diese Situation schon ein wenig mit der Situation bei einem Vorstellungsgespräch vergleichen kann. Dort darf man ja auch nicht fragen, ob die Frau schwanger ist. Ich könnte mir vorstellen, dass man dann beim potentiellen Vermieter auch keine Angaben machen muss.
Ich würde in so einem Fall eine Schwangerschaft so lange verheimlichen bis sie mehr als offensichtlich ist. Gerade in der 5. Woche kann ja viel passieren und im ersten Trimester würde ich abgesehen vom Partner niemandem erzählen, dass ich schwanger bin. Das schließt nicht nur weitere Familienmitglieder aus, sondern auch Arbeitskollegen, Kommilitonen oder eben Vermieter.
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